Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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michas-wespe
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Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

Beitrag von michas-wespe » Mo 27. Aug 2001, 20:16

Wer kann mir helfen wie ich mit einer "Erklärung über den Verbleib" umgehen soll?Ich habe ein Fahrzeug Bj 81 im November 99 abgemeldet und bei mir in einer angemieteten Halle abgestellt und bin mir nicht ganz sicher ,ob ich dieses Fahrzeug restaurieren oder nur als Teileträger verwende. Nun möchte die Zulassungsstelle eine Verbleibserklärung von mir, ich jedoch will aber nicht den Vermieter bzw.den Standort angeben da dieser ehemalige Bauernhof mehrere Schrauber und Oldiebesitzer beherbergt und wir keine "Schnüffler" wollen.Wie könnte ich vorgehen, daß ich meine Ruhe habe und die Zulassungsstelle frieden gibt?Anm.Ich besitze bereits ein 07er Kennzeichen, jedoch habe ich nicht vor dieses Kfz auf 07 laufen zu lassen.P.S. Wir wohnen in Bayern, da iss alles aweng anders!Micha + Mona

Steve
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Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

Beitrag von Steve » Mo 27. Aug 2001, 21:37

hi wespe,1. risiko spiel:z.b. kfz ist zerlegt und befindet sich im oestreich oder polen, ungarn, etc. zum restaurieren.das hat ein bekannter von mir in "hessen"in dem fragebogen angegeben und nie wieder was von der behörde gehört.2. den harten weg gehen:richtige angaben machen alle flüssigkeiten ablassenund kunststoffwanne / Folie unterdie Kiste.3. geld ausgeben:beim profi einlagern lassen und ca. DM 90,-pro monat zahlen.viel glückcu steve[Diese Nachricht wurde von Steve am 27. August 2001 editiert.]

Old Cadillac
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Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

Beitrag von Old Cadillac » Mo 27. Aug 2001, 22:35

Wie macht das eigentlich der Herr "Aktionskünstler" Michael Fröhlich aus Düsseldorf, der in seinem Garten jede Menge Oldtimer (mindestens einer war top-restauriert !!! ) als Kunstobjekt vergammeln läßt? Braucht der auch eine Verbleibserklärung? Thomas

Mario
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Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

Beitrag von Mario » Di 28. Aug 2001, 08:34

hä ?? ist der typ krank, oder was ?????gruß,mario

Renault52
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Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

Beitrag von Renault52 » Di 28. Aug 2001, 09:21

Ganz einfach: dieser Herr Fröhlich hat seine "Kunstobjekte" eben alle VOR inkrafttreten der Altautoverordnung stillgelegt und in seinem Garten drapiert. Es ist übrigens eben diesem Herrn zu verdanken, daß wir heute erhebliche Schwierigkeiten haben, historische Militär- und Feuerwehrfahrzeuge regulär zuzulassen, da er meinte, mal eben mit einem Hotchkiss-Panzer über die Düsseldorfer Kö brettern zu müssen. Selbstverständlich war dieser Hotchkiss auch ein "Kunstobjekt".Viele GrüßeDietrich

markk
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Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

Beitrag von markk » Di 28. Aug 2001, 09:48

Aha, hat sich mein Verdacht also bestätigt! Habe letztens einen Fernseh-Bericht über ihn gesehen - und habe mir gleich gedacht: Wer alte Rolls-Royce zu Pickups aufsägt und schöne Autos in seinem Garten vergammeln lässt, ist sicher auch derjenige der mit einem Panzer rumfährt und uns diesen Ärger beschert hat !!Völlig abgedreht! Sorry, ausnahmsweise mal kein Verständnis von meiner Seite!Markus

Old Cadillac
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Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

Beitrag von Old Cadillac » Di 28. Aug 2001, 10:31

Hallo Dietrich.Demnach sind also Bremsflüssigkeit etc. vor diesem Datum nicht schädlich, wenn Sie in das Grundwasser gelangen? Ich glaube, daß Ordnungs/Umweltamt sollte mal vorbeischauen was da so alles abtropft. Wenn einer auf seinem Grundstück ein nicht angemeldetes Fahrzeug abstellt um es ggf. zu restaurieren, reparieren bekommt er gleich eins zwischen die Hörner. Gab mal ein Bericht in der Markt.Wenn ich da an den Top-restaurierten 1950 Buick denke der da jetzt in dem Garten vergammelt und die schönen Jaguars, Lagonda und RR. Zum heulen.Aber wir kommen vom Thema ab. Problem ist wohl oben, daß es sich aus der Sicht der Behörden um keinen wirklich Oldtimer handelt. Normalerweise sollte es aber bei einer umweltgerechten Lagerung (dicke, ölbeständige Folie unterlegen) keine Probleme geben. Kommt natürlich darauf an, wie es sonst so bei Euch aussieht.Thomas

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Verbleibserklärung eines abgemeldeten Kfz´s

Beitrag von Renault52 » Di 28. Aug 2001, 11:01

Hallo Thomas,selbstverständlich hast Du Recht, ich bezog mich mit meiner Antwort auf Deine Frage aber lediglich auf die VERBLEIBSERKLÄRUNG, und die ist eben erst seit dem Inkrafttreten der Altautoverordnung erforderlich !!!Das Problem scheint wohl eher zu sein, daß man heute unter dem Deckmantel von "Kunst" nahezu unbehelligt jedem Schwachsinn nachgehen kann, hauptsache man tut es öffentlich. Ich bin nun wirklich kein Kunstfeind, selbst mancher Inszenierung aus der Rubrik "moderne Kunst" kann ich noch etwas abgewinnen. Es gibt jedoch zu viele Selbstdarsteller, welche unter dem Deckmantel von Kunst und Kultur nur die Inszenierung ihrer eigenen Person beabsichtigen, egal um welchen Preis (siehe die Nummer mit dem Panzer).Viele GrüßeDietrich

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Beitrag von Gordini » Di 28. Aug 2001, 11:23

Hallo, mir ist da was "eingefallen", habe mal gehört, von einem, der einen kennt usw. Du "machst" dir ein Kaufvertrag über das Auto z.B. Sergej Puschkin ,Smolenskaja Str.28 aus Novosibirsk und bist fertig damit. Auto ist eben nach Sibirien verkauft worden.Tschüß Christoph

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Beitrag von Renault52 » Di 28. Aug 2001, 11:32

Micha + Mona,Steve hat eigentlich schon alle Möglichkeiten genannt. Den behördlich korrekten Weg, nämlich den Einlagerungsort zu nennen, würde ich nur dann gehen, wenn es sich bei dem Standort um eine behördlich genehmigte Garage handelt. In eurem Fall, mit mehreren Schraubern in einem Bauernhof, würde ich das keinesfalls tun. Selbst wenn ihr gewissenhaft jede Umweltgefahr vermeidet, kann die Behörde die von euch praktizierte Nutzung u.U. untersagen, auch der Bauer kann dann leicht ein Problem bekommen, da er ja diese Nutzung erlaubt oder zumindest wissentlich geduldet hat. Wenn einem der Herren Bürokraten das, was ihr dort tut, nicht passt, findet sich sicher irgendeine anwendbare Vorschrift.Also, schreibt euch einen Kaufvertrag mit einem Käufer in Breslau, Bratislava oder Basel und präsentiert diesen der Behörde. Dann ist Ruhe.Viele GrüßeDietrich

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