Kopfstützen hinten...

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Schraubfix
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Kopfstützen hinten...

Beitrag von Schraubfix » Do 16. Apr 2009, 22:04

Zitat:Original erstellt von piksieben am/um 16.04.09 16:40:48Ist ein fehlender Airbag dann auch ein erheblicher Mangel, obwohl ich den ja nicht haben müsste?Es geht hier -- wie RA-Wilke es bereits erwähnte -- um das Sicherheitsgesamtkonzept des Herstellers.Wenn der Hersteller das Fahrzeug werksseitig mit div. Airbags, Kopfstützen, Sicherheitsgurten, Bremsen usw. ausgestattet hatte, dann dürfen diese nicht ohne weiteres entfernt bzw. modifiziert werden.Da sich der Hersteller im Vorfeld Gedanken um die Sicherheit der Insassen und der Anderen Verkehrsteilnehmer gemacht hat und aus diesem Grunde ein Sicherheitsgesamtkonzept entwickelt hat.Das hat sicherlich auch was mit der Produkthaftung des Herstellers zu tun.Und auch mit der Haftung der Versicherungen im Schadensfall -- wie Gordini bereits erwähnte.Etwas anderes ist es, wenn der Gesetzgeber festlegt, dass ab einem bestimmten Datum nur noch Fahrzeuge mit gewissen Sicherheitseinrichtungen bzw. -vorrichtungen an dem öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, z.B. Überrollbügel (heißen die so?) bei Traktoren.Ich weiß das Datum nicht mehr, doch damals mussten auch "alte" Traktoren nachgerüstet werden und die Neuen durften nicht ohne zugelassen werden.GrüßeSchraubfixBeitrag geändert:16.04.09 22:11:52

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ventilo
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Kopfstützen hinten...

Beitrag von ventilo » Do 16. Apr 2009, 23:10

schmeißt bitte nicht Alles durcheinanderdie Überrollbügel für Traktoren schreibt die Berufsgenossenschaft vor, nicht der GesetzgeberDu darfst also privat "oben ohne" fahren, da hat auch der TÜV nix dagegenAirbags sind in D nicht gesetzlich vorgeschrieben, viele Fahrzeuge sind wahlweise mit ihnen ausgestattet. Der Ausbau ist unter bestimmten Voraussetzungen (Gurtgenehmigungsnummer, Geschwindigkeit des ECE-21 Kopfaufschlagversuchs auf die Instrumententafel usw.) statthaft - das würde aber zu weit von der ursprünglichen Fragestellung abweichen.Wir bewegen uns bei den hinten Kopfstützen wieder in einer der vielen Grauzonen, die selbst deutsche Bürokraten nicht 100%ig definieren konnten. Selbst der Begriff "Kopfstütze" lässt jede Menge Raum für Interpretationen.Beitrag geändert:16.04.09 23:09:12

StevieP2
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Beitrag von StevieP2 » Sa 18. Apr 2009, 22:04

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 16.04.09 15:42:39Die Begründung des TÜV-Prüfers, mit dem Kollege Gordini vorhin gesprochen hat, war, daß die hinteren, werksseitig montierten Kopfstützen Teil eines Sicherheitsgesamtkonzeptes seien und daher nicht entfernt werden dürften. So wie man auch die hinteren Sicherheitsgurte oder den Beifahrer-Airbag nicht mit der Begründung entfernen darf man sei ja stets allein unterwegs.Das gilt meines Erachtens aber auch nur, wenn die Kopfstützen immer bei diesem Fahrzeugtyp serienmäßig sind. Wenn die Kopfstützen optional sind (wie ja meistens), dann zieht dieses Argument nicht.Steffen

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