Kopfstützen hinten...
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- piksieben
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Hallo Forum,bin gestern von einer Freundin mit einer interessanten Frage konfrontiert worden: Wenn ein Auto im Auslieferzustand mit Kopfstützen auf der Rückbank ausgestattet war, muss es die dann auch tatsächlich haben für TÜV, bzw. gibt es im Falle eines Unfalls Ärger, wenn die Dinger fehlen und jemand deswegen verletzt wird? In ihrem Fall ist es wohl so, dass ihr Vater die Kopfstützen mal irgendwo vergessen hat, als die Sitze umgeklappt wurden, da sie den Wagen jetzt übernommen hat, kam die Frage auf, ob sie die Dinger für den TÜV ersetzen muss. Im Moment dürfte es ja nicht schwierig sein, für einen Standard-Focus auf dem Schrott ein paar Kopfstützen zu finden, aber es geht um die generelle Frage. Wer weiss es? Wo liest man's nach?GrußTanja
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Mir ist keine Vorschrift bekannt, ab wann Neufahrzeuge auch auf den Rücksitzen Kopfstützen haben mussten.Selbst wenn es die jemals gab, kann ich mir kaum vorstellen, dass irgendein Prüfer darauf achten würde.Klaus
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Bei einem relativ neuen Fahrzeug ist es nicht erlaubt die Kopfstützen zu entfernen. Wird bei der HU als EM angesehen.GrüßeChristophBeitrag geändert:16.04.09 12:25:55
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Kopfstützen hinten...
Hallo,in anderen Benzinforen ist man sich auch nicht einig darüber. Tendenziell es zu der Behauptung hin, dass bei seit 1999 erstmals zugelassenen Fahrzeugen Kopfstützen vorn Vorschrift seien. Die StVZO gibt zum Thema Kopfstützen jedoch gar nichts her. Daher dürfte man theoretisch ganz ohne herumfahren. Ronald
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Die ECE-17 bzw. 74/408/EU fordert bei Neufahrzeugen nur Kopfstützen auf den Vordersitzen. Wenn jedoch hinten Kopfstützen montiert sind müssen sie die Mindesthöhen erfüllen.
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Hm, also nix genaues? Da bin ich ja froh, dass ich nicht alleine nichts weiss...
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Das ist doch wie mit den Sicherheitsgurten: 'Vorgeschriebene Gurte müssen angelegt werden'. Was nicht vorgeschrieben ist (somit Kopfstützen vor Bj.1999) muss auch nicht benutzt werden. Für nachgerüstete Rücksitzgurte in Oldtimern besteht auch keine Benutzungspflicht, da sie erst seit 1979 oder so vorgeschrieben waren.GrußMark
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Die Begründung des TÜV-Prüfers, mit dem Kollege Gordini vorhin gesprochen hat, war, daß die hinteren, werksseitig montierten Kopfstützen Teil eines Sicherheitsgesamtkonzeptes seien und daher nicht entfernt werden dürften. So wie man auch die hinteren Sicherheitsgurte oder den Beifahrer-Airbag nicht mit der Begründung entfernen darf man sei ja stets allein unterwegs.
- piksieben
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Ist ein fehlender Airbag dann auch ein erheblicher Mangel, obwohl ich den ja nicht haben müsste?
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Wenn vor dem Unfall welche drin waren, ja! Nicht nur das, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt auch.Schöne GrüßeChristoph