Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

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SEAT
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Zulassungsvorschriften für Deutschland bezüglich Beleuchtung?

Beitrag von SEAT » Di 12. Jun 2007, 23:04

@ Harald:Richtig, Wohnwagenlampen.. ich wusste doch, dass mir die Dinger irgendwoher bekannt vorkamen. Viel Spaß in Irland!!@ Manfred:Danke für den Link, den werde ich in Zukunft sicherlich öfter heimsuchen. Der Riley hat übrigens bereits die zweigeteilten D-Lamps (siehe Bild auf der ersten Seite dieses Beitrags). Der wohnwagenbeleuchtete Riley oben auf dieser Seite ist ein anderer, mit dem ich vor kurzem mal mitfahren durfte.Wegen der Überführung habe ich diesen Beitrag hier ausgegraben: http://forum.oldtimer-info.d...afp?xid=866531#866531Werde morgen mal bei der ADAC-Versicherung anfragen, ob die mir eine Deckungszusage geben, wenn ich Ihnn nachher das Registration Certificate (V5 C) vorweisen kann. Ansonsten bliebe eventuell noch die Überführung via Holland, wo das deutsche 04-Kennzeichen ja offenbar anerkannt wird. Von London nach Harwich auf dem UK-Kennzeichen, dann auf die Fähre nach Holland und dort fährt das Auto dann mit 04 von Bord. Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht?Gruß,Thomas

MG
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Beitrag von MG » Di 12. Jun 2007, 23:21

Ja, das sind die richtigen D-Lamps!Ich habe im vergangenen Jahr einen 74er Landrover in England gekauft. Für die Überführung habe ich eine schriftliche Deckungszusage meines deutschen Versicherer für das englische Kennzeichen und eine grüne Versicherungskarte erhalten. Das ich dann anschließend das Fahrzeug dort versicherere ist natürlich selbstverständlich. War übrigens Oldie Car Cover in Lübeck.Inwieweit das in Deutschland (Kurzzeitkennzeichen bzw. rotes Händlerkennzeichen) korrekt ist, kann ich aber nicht mit Gewissheit sage.Bin auf der Überführungsfahrt von der englischen Polizei angehalten worden, da der Verkäufer die Steuerplakette herausgenommen hatte. War nach Vorlegen der Unterlagen, einschließlich Kaufvertrag, aber kein Problem.Viel Glück!manfredBeitrag geändert:12.06.07 23:27:04

SEAT
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Beitrag von SEAT » Di 12. Jun 2007, 23:31

Zitat:Original erstellt von MG am/um 12.06.07 23:21:03Ich habe im vergangenen Jahr einen 74er Landrover in England gekauft. Für die Überführung habe ich eine schriftliche Deckungszusage meines deutschen Versicherer für das englische Kennzeichen und eine grüne Versicherungskarte erhalten. Das ich dann anschließend das Fahrzeug dort versicherere ist natürlich selbstverständlich. War übrigens Oldie Car Cover in Lübeck.Das werde ich morgen auch mal erfragen...Musstest Du der OCC die Fahrzeugpapiere im Voraus schicken oder haben sie Dir eine Blanko-Zusage mit Angabe der Registrierung gemacht?Zitat:Bin auf der Überführungsfahrt von der englischen Polizei angehalten worden, da der Verkäufer die Steuerplakette herausgenommen hatte. War nach Vorlegen der Unterlagen, einschließlich Kaufvertrag, aber kein Problem.Was für einen Kaufvertrag hast Du eigentlich verwendet? Ich habe dem Verkäufer als Referenz mal den ADAC-Mustervertrag geschickt (gibt es auch als englische Übersetzung), aber der ist von den ganzen genannten Dokumenten her natürlich sehr stark auf Deutschland bezogen. Alternative wäre natürlich, einen kurzen Vertrag selbst aufzusetzen....Gruß,Thomas

Mario
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Beitrag von Mario » Mi 13. Jun 2007, 07:49

Hallo Thomas (SEAT),als ich Susan abgeholt habe, hat der Verkäufer einen handgeschriebenen Kaufvertrag aufgesetzt, mit allen relevanten Daten drin. Ich habe sie überprüft und dann unterschrieben. Das war völlig unkompliziert und wurde hier auch problemlos anerkannt.Er hat mir noch ein mehrseitiges, englisches, Formular ausgehändigt, aus welchem die Daten des Fahrzeugs hervorgeht. Ich glaube, dieses Formular nennt sich V5.Was die Überführung betrifft, so wurde mir am vom Landratsamt gesagt, daß unser Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht gültig sei und unser Ausfuhrkennzeichen nicht für die Einfuhr bestimmt wäre. Ich müsse mich in England um Überführungskennzeichen bemühen. Sowas Albernes! Da habe ich mich kurzerhand entschlossen, den Hänger mit auf die Fähre nu nehmen, um dem ganzen Behördenmist zu entgehen.Heute würde ich das freilich auch anders machen. Zu Fuß rüber, Fuhre auf die Fähre gefahren und auf der anderen Seite auf den Hänger verladen und ab nach Hause!Viele Grüße, viel Glück und meinen herzlichsten Glückwunsch zu diesem traumhaft schönen Wagen,MarioP.S.: Vergiß' den ADAC als Ansprechpartner! Außewr ein paar Fährverbindungen rauszusuchen, haben die in dieser Sache überhaupt nichts zu Wege gebracht, bzw. konnten auf meine Fragen keine Antworten geben! Ist halt auch was Anderes, als mit einer entladenen Batterie irgendwo stehenzubleiben.Wegen P.S. steht jetzt da:Beitrag geändert:13.06.07 07:53:56

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Mi 13. Jun 2007, 08:22

Hallo, Ihr Überführer!Sorry, daß ich mich einmische, aber wer sagt denn, daß Ihr nicht mit dem engl. Kennzeichen heimfahren dürft? Ihr macht das ja nicht monateweise, sondern nur zur Überführung. Steuerlich dürfte das irrelevant sein, da der zeitnahe Kauf bei einer Kontrolle leicht nachzweisen ist. Und wenn der engl. Halter das Auto schon abgemeldet hat bzw. Euch nicht auf seine Versicherung heim fahren lassen will, dann macht es doch wirklich wie Manfred und holt Euch die Deckungszusage der OCC oder einer anderen Versicherung.Schon aus Originalitätsgründen würde ich gerne "einmal" mit den "richtigen" Kennzeichen fahren wollen. Ihr nicht?Oldtimersentimentale GrüßeMichaelwg. Tippselfeler und überhaupt so früh am Morgen:Beitrag geändert:13.06.07 08:26:52

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Beitrag von MG » Mi 13. Jun 2007, 08:38

Zitat:Original erstellt von SEAT am/um 12.06.07 23:31:17Zitat:Original erstellt von MG am/um 12.06.07 23:21:03Ich habe im vergangenen Jahr einen 74er Landrover in England gekauft. Für die Überführung habe ich eine schriftliche Deckungszusage meines deutschen Versicherer für das englische Kennzeichen und eine grüne Versicherungskarte erhalten. Das ich dann anschließend das Fahrzeug dort versicherere ist natürlich selbstverständlich. War übrigens Oldie Car Cover in Lübeck.Das werde ich morgen auch mal erfragen...Musstest Du der OCC die Fahrzeugpapiere im Voraus schicken oder haben sie Dir eine Blanko-Zusage mit Angabe der Registrierung gemacht?Zitat:Bin auf der Überführungsfahrt von der englischen Polizei angehalten worden, da der Verkäufer die Steuerplakette herausgenommen hatte. War nach Vorlegen der Unterlagen, einschließlich Kaufvertrag, aber kein Problem.Was für einen Kaufvertrag hast Du eigentlich verwendet? Ich habe dem Verkäufer als Referenz mal den ADAC-Mustervertrag geschickt (gibt es auch als englische Übersetzung), aber der ist von den ganzen genannten Dokumenten her natürlich sehr stark auf Deutschland bezogen. Alternative wäre natürlich, einen kurzen Vertrag selbst aufzusetzen....Gruß,ThomasGuten Morgen,da ich bereits seit 1985 bei OCC versichert und dort als treuer und schadensfreier Versicherungsnehmer registriert bin, war die Angabe der Fahrgestell-Nr. und das englische Kennzeichen ausreichend.Ich könnte Dir meinen Kaufvertrag, der in Deutsch und Englisch in wenigen Zeilen abgefasst ist,als Word-Dokument zumailen. Somit hast Du bei der Zulassung nicht die Gefahr, dass noch eine amtliche Übersetzung des englischen Kaufvertrages vorgelegt werden muss.GrüßemanfredBeitrag geändert:13.06.07 08:44:45

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Beitrag von vwoldie » Mi 13. Jun 2007, 10:19

Wg. Blinker - Winker nochmal: 1,5m? auf jeden Fall bis 4,00M Länge gehen (blinkende) Winker, ansonsten fahre nach Kauf mal zum Prüfer deines Vertrauens. Mein Buckelvolvo bekam nur Vorne die "Fässchen" oder auch "Rollstuhl"-Blinker von Hella, sind klassisch. Hinten brauchte ich nichts, die B-Säulen Blinker reichten ihm, da sie von hinten auch schräg noch sichtbar sind. Nur Vorne war dem Prüfer aufgrung von zunehmenden Kreisverkehren und des Verkehres die B-Säulenblinker zu wenig seitlich sichtbar. Guter Kompromiss. 1998 hatte mein A-Buckel eine Neuabnahme nur mit Seitenblinkern an der B-Säule des b- und c- Modells ohne Parkleuchte! So unterschiedlich sind die Prüfer!Sehr viel Spass und auch Engländerbesitzend (manchmal fahrend), Jörg!

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Beitrag von 2000mk2 » Mi 13. Jun 2007, 10:30

Wegen >>>>P.S.: Vergiß' den ADAC als Ansprechpartner! Außer ein paar Fährverbindungen rauszusuchen, haben die in dieser Sache überhaupt nichts zu Wege gebracht, bzw. konnten auf meine Fragen keine Antworten geben! Ist halt auch was Anderes, als mit einer entladenen Batterie irgendwo stehenzubleiben<<<<muss ich doch mal eine Lanze für den ADAC brechen .Da gibt es in München eine Frau Werner (oder Wagner) die sehr kompetent erscheint und eine Broschüre (bzw. pdf-Datei) EU-Gebrauchtwagenkauf. Mir hat diese Dame jdf. für meinen Schwedenimport letztes Wochenende sehr geholfen. Dürft mich jetzt 2.5PI nennen *g*.GrußThorsten

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Beitrag von SEAT » Mi 13. Jun 2007, 10:44

@ Mario: Zitat:Vergiß' den ADAC als Ansprechpartner! Außewr ein paar Fährverbindungen rauszusuchen, haben die in dieser Sache überhaupt nichts zu Wege gebrachtIch hoffe doch, dass die ADAC-Versicherung (also eigentlich die Zürich-Versicherung) sich nicht auf Fährverbindungen spezialisiert hat Werde es aber austesten....sonst spreche ich die Zürich halt direkt an, habe dort den Ro auch schon versichert.@ Sierra:Zitat:Schon aus Originalitätsgründen würde ich gerne "einmal" mit den "richtigen" Kennzeichen fahren wollen. Ihr nicht?Logo.. wenn das geht, wäre es natürlich praktisch. Bin mir eben nur nicht so sicher, ob ich als nicht-UK-Einwohner ein britisches Auto auf meinen Namen laufen lassen kann, auch wenn es nur ein paar Tage sind...@MG:Zitat:Ich könnte Dir meinen Kaufvertrag, der in Deutsch und Englisch in wenigen Zeilen abgefasst ist,als Word-Dokument zumailen.Das wäre super! Dann könnte ich dem Verkäufer und mir den umständlichen und sehr Deutschland-lastigen ADAC-Vertrag ersparen. Meine Email ist patroni ätt gmx punkt de . Danke im voraus!Gruss,Thomas

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Beitrag von SEAT » Mi 13. Jun 2007, 14:18

Kleines Update von meienr Seite:Zitat:Original erstellt von 2000mk2 am/um 13.06.07 10:30:34Da gibt es in München eine Frau Werner (oder Wagner) die sehr kompetent erscheintMit Frau Werner hatte ich gerade eben telefoniert. Sie meinte, es gebe im wesentlichen drei Möglichkeiten:1) Überführung des Fahrzeugs auf die Versicherung des Verkäufers. In dem Fall wäre das Fahrzeug weiterhin auf ihn registriert und müsste dann, nachdem ich in D angekommen bin, abgemeldet werden. Nachteil ist natürlich das Risiko für den Verkäufer. Anscheinend deckt die Versicherung ohenhin nur UK ab, so dass ich ab dem Hafen wieder vor demselben Problem stehe.2) Eine sogenannte "Grenzversicherung", 1 Monat für 105EUR, bei der das Fahrzeug allerdings bereits in D sein müsste (?). Diese Versicherung gebe es nur bei einem einzigen Anbieter, sie könne aber über dei ADAC-Geschäftsstelle abgeschlossen werden.3) Überführung mit Kurzzeitkennzeichen (04). Es gibt zwar mit UK, B, F, NL keine offiziellen bilateralen Abkommen, nach Einschätzung der ADAC-Abteilung Grenzverkehr gab es jedoch seit über 20 Jahren keine Probleme mehr damit... was dem widerspricht, was ich insbesondere über Belgien schon hier im Forum gelesen hatte...Ich habe auch mit meiner Ro80-Versicherung (Zürich) sowie mit der Oldie-Car Cover telefoniert, allerdings bietet mir keine der beiden eine Versicherung des Wagens unter dem UK-Kennzeichen und Fahrgestellnummer an. Da fehlt mir wohl im Gegensatz zu Manfred (MG) die 20-jährige Historie beim Versicherer.Mit ratlosen Grüßen,Thomas

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