Unfall und was jetzt???

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Nimbus1948
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Unfall und was jetzt???

Beitrag von Nimbus1948 » Fr 6. Apr 2007, 19:58

Hallo zusammen, heute war das erste mal schönes Wetter und ich habe eine Ausfahrt mit meinem Motorradgespann einer Nimbus mit Seitenwagen von 1948gemacht. Ich mußte an einer Vorfahrtsrasse anhalten da Verkehr war und mein Hintermann hat geschlafen und ist mir in den Seitenwagen gefahren. Der ist nun schön zerknittert und die Blattfedern auf denen er sitzt sind verbogen bzw. gebrochen.Polizei hat den Unfall aufgenommen und die Schuldfrage ist eindeutig.Wie gehe ich jetzt vor?? Ich kann die Maschine ja nicht mal eben zum nächsten Mopedhändler zur Reperatur bringen.Ich weis das zumindest die Blattfedern als Originalteile nicht mehr erhältlich sind. Hier wird man wohl anfertigen müssen. Der Rahmen des Seitenwagens muß zumindest überprüft werden. Der Rest ist "nur" Blechschaden und Lackierarbeit.Was wird die gegnerische Versicherung tun um möglichst glimpflich aus der Sache zu kommen? Wie muß ich vorgehen damit der Schadenkomplett repariert werden kann?Kennt jemand einen Restaurator in der Umgebung von oder in Düsseldorf?Danke für die HilfeBeitrag geändert:06.04.07 20:01:03

MG
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Beitrag von MG » Fr 6. Apr 2007, 21:52

Hallo Nimbus,ich würde wie folgt vorgehen:1. Einen Rechtanwalt (z.B. Tripower aus diesem Forum) mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen, da die Versicherungen heute nicht sehr fair mit einem Unfallgegner umgehen!2. Schadensgutachten über Classic Data erstellen lassen3. Gutachten über den RA an die gegnerische Versicherung zwecks Anmeldung Deiner Ansprüche zukommen lassen.4. Antwort abwarten5. Falls Du das Gespann selbst restauriert hast und über handwerkliche Fähigkeiten verfügst, würde ich nach Gutachten abrechnen6. Den Seitenwagen zerlegen und selbst als Einzelgewerke an Fachfirmen (z.B. Karosseriebauer, Lackierer etc.) Aufträge vergeben. Evtl. vorher die Blattfeder im eingebauten Zustand prüfen lassen.7. Als Karosseriebauer kann ich Dir in 46514 Schermbeck, Rittstege 3, Tel. 02853 3010, die Karosseriebau-Firma Günther Heyne (hat mir einen Unfallschaden am MG TC, Bj. 47 fachgerecht repariert), empfehlen. Ca. 50 km von Düsseldorf entfernt. Ich denke, er kann auch die Blattfeder prüfen und evtl. richten. Weiterhin ist er in der Lage Deinen Schaden auch komplett, ohne Dein Zutun, zu reparieren.8. Toi, toi, toiGrüßemanfredBeitrag geändert:06.04.07 21:56:47

Nimbus1948
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Beitrag von Nimbus1948 » Sa 7. Apr 2007, 14:17

Danke für die Antwort, aber einen rechtsanwalt von vornrerein einschalten ist, denke ich, der falsche Weg. Da bleibe ich auf den Kosten unter Umständen sitzen.Ich habe für das Motorrad kein Wertgutachten erstellen lassen in der Vergangenheit. Ich weis aber das eine Maschine in dem Zustand zwischen 8.000 - 10.000 Euro gehandelt wird.Kann die gegnerische Versicherung hier unter Umständen sagen das die Reperatur den Zeitwert überschreitet oder gilt für Oldtimer da was anderes??Ein Freund von mir ist Gutachter. Kann er ein Wertgutachten jetzt erstellen (trotz Beschädigung) ?P.S. Die Maschine dürfte in die Kategorie " 2 " fallenBeitrag geändert:07.04.07 14:22:16

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alteschätzchen
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Beitrag von alteschätzchen » Sa 7. Apr 2007, 16:31

Zitat:Danke für die Antwort, aber einen rechtsanwalt von vornrerein einschalten ist, denke ich, der falsche Weg. Da bleibe ich auf den Kosten unter Umständen sitzen.Kann die gegnerische Versicherung hier unter Umständen sagen das die Reperatur den Zeitwert überschreitet oder gilt für Oldtimer da was anderes??Ein Freund von mir ist Gutachter. Kann er ein Wertgutachten jetzt erstellen (trotz Beschädigung) ?Das mit dem Rechtsanwalt ist wirklich etwas früh. Lasse dir auf jeden Fall ein Gutachten über den Schaden von einem auf Oldtimer spezialisierten Gutachter erstellen. Er wird neben dem Reparaturauwand in Euro dann auch sicher den momentanen Marktwert des Motorrades in sein Gutachten aufnehmen.

C203
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Unfall und was jetzt???

Beitrag von C203 » Sa 7. Apr 2007, 17:07

Hallo, wer ist denn Versicherer deines Unfallgegeners? Bei WGV, HUK, HDI und Konsorten ist es n i e zu früh, einen Anwalt einzuschalten.Ich streite seit März 2006 mit der WGV herum, da mir ein Depp auf der Autobahn wegen Unaufmerksamkeit und überhöhter Geschwindigkeit hinten auf den Peugeot 203 drauf gefahren ist. Knapp ein Jahr nach dem Unfall gab es die Güteverhandlung. Der Unfallgegner wurde wegen Verkehrsgefährdung etc. im Strafverfahren verurteilt, das Verfahren gegen mich ohne Bußgeldzahlung o.ä. eingestellt. Ich bin mit 30 % (25 % aus der Betriebsgefahr, 5 %, da der Wagen wegen einer Vergaservereisung sehr langsam fuhr) schuld und habe Nutzungsausfall für 100 Tage a 29 € zugesprochen bekommen. Das akzeptiert der Versicherer nicht, jetzt kommt es zur Beweisaufnahmeverhandlung mit Zeugenbefragung etc. - das Ergebnis steht jetzt schon fest, aber die o.g. Versicherer vesuchen prinzipiell, die Geschädigten "auszuhungern". Originalaussage eines Mitarbeiters: Bei 10 Schäden scheuen 9 Geschädigte das Prozessrisiko, da ist imemr noch gut verdient, wenn man einen Prozeß verliert. Gruß Michael

mkiii
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Unfall und was jetzt???

Beitrag von mkiii » Sa 7. Apr 2007, 18:12

Hallo Nimbus,ich würde genauso vorgehen wie das Manfred im ersten posting beschrieben hat. Einen Anwalt mit deinen Interessen zu beauftragen ist dein gutes Recht und einmal gemachte Fehler kann ein Anwalt wenn er zu spät eingeschaltet wird nicht wieder gutmachen. Auf den Kosten des Anwalts bleibst du auch nicht sitzen wenn die Schuldfrage tatsächlich geklärt ist und beim Unfallgegner liegt, es sei denn er ist mittellos und das Fzg war nicht versichert, aber dann wird es eh kritisch und ich würde erst recht einen Anwalt damit beauftragen.Ein Wertgutachten kann man im gegensatz zu einem Brand- oder Diebstahlschaden ja noch nachholen wenn nötig! Das kann auch dein befreundeter Gutachter, er kann auch den entstanden Schaden begutachten, im Gegenteil die Versicherungen versuchen immer wieder ihre eigenen Gutachter loszuschicken um geringere Schäden aufzunehmen, darauf solltest du dich nicht einlassen.Das die Reparatur den Zeitwert übersteigt würde ich bei den gezeigten Bildern mal ausschliesen!Viel GlückGrußNorbert
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RaiOrz
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Unfall und was jetzt???

Beitrag von RaiOrz » Sa 7. Apr 2007, 18:28

Schließe mich dem an (selber Oldtimer-Unfallgeschädigt und weiß wovon ich spreche).Du hast das Recht einen Anwalt zu nehmen, also tue es auch!Tust Du es nicht, könntest Du es irgend wann bitter bereuen. Auch wenn die Schuldfrage klar ist, wird die gegnerische Versicherung versuchen Deine Unerfahrenheit auszunutzen um Dich "kleinzudrücken". Wenn Du keinen Anwalt nimmst, interpretieren sie das automatisch als Unerfahrenheit. Hast Du aber einen Anwalt eingeschaltet, kann es sein, das sie erst garnicht versuchen Dich auszutricksen. So läuft das heute nunmal.Rainer

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Unfall und was jetzt???

Beitrag von Nimbus1948 » Sa 7. Apr 2007, 18:39

Danke für die ganzen Antworten. Ich habe inzwischen in Erfahrung gebracht das der gegnerische Fahrer bei der HUK versichert ist.Ich hoffe das ist dann kein Problem. Die Schadensfrage ist eindeutig da er auch ein Verwarngeld bekommen hat und dieses unmittelbar am Unfallort bezahlt hat.Werde am Dienstag einen Rechtsanwalt mite der Wahrung meiner Interessen beauftragen.

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Th. Dinter
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Unfall und was jetzt???

Beitrag von Th. Dinter » Sa 7. Apr 2007, 20:39

....genau so ist das richtig.Du bist nicht verpflichtet, Dich, um Kosten zu sparen, mit einer gegnerischen Versicherung herumzuschlagen. Auch die Zeit muß man nämlich haben! Und es erst selbst probieren und dann zum Anwalt, ist keine gute Idee.Die HUK wird möglicherweise was versuchen. Sie gehört nämlich auch zu den Versicherungen, die grundsätzlich, auch bei langjährigen Mitgliedern, keine Oldis oder Exoten versichern. Daraus kann man in etwa die Einstellung dieser Leute ablesen.Ich spreche da aus Erfahrung, da ich seit über 30 Jahren dort Autos versichert habe. Und meine Oldis woanders versichern muß. Selbst einen 84er LandRover versichern sie nicht(als normalen Pkw).....also viel Erfolg!!grußthomas(der schon seit 30 Jahren von Nimbus(gut)träumt.....)
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Unfall und was jetzt???

Beitrag von oldierolli » So 8. Apr 2007, 23:46

Hallo, die HUK ist GESETZLICH VERPFLICHTET, auch über 30 Jahre alte PKW`s zu versichern. Allerdings zum Normaltarif, der bei Oldies aber eine ganz niedrige Typklasse bedingt. Und wenn sie die nicht berechnen können, müssen sie das eben taxieren. Denen wird das Aufsichtsamt schon die Leviten lesen! Gruß. Rolf

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