Ermittlung des Eigentümers
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- Registriert:Fr 4. Nov 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo jungs, hier eine neue Frage: Beim spazierengehen fiel mir vor zwei Tagen hinter einer Reklametafel ein Golf 1 Cabrio in beklagenswertem Zustand auf: Weiss, zersprungene Frontscheibe, eingeschlagene Beifahrerscheibe, innen rotes Kunstleder, schwarzes Vinyldach, GTI-Lenkrad und 2 platte Reifen. Kennzeichen sind nicht mehr vorhanden, die Motorhaube wäre problemlos zu öffnen, um die VIN abzulesen. Ist nur mit der VIN für einen Privatmann ohne Kontakte zum Polizeicomputer eine Ermittlung des Eigentümers möglich? Oder soll ich das Ding als Fundsache melden und dann nach 1 Jahr beim Fundbüro abholen (;-)).GreetsPope
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- Registriert:So 20. Okt 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Ermittlung des Eigentümers
Mal ne blöde Frage zum besseren Verständnis: Steht das Auto einfach irgendwo in der Prärie oder auf einem Grundstück bzw. angrenzend daran? Wenn dem nicht so ist, wirst du irgendwann einen großen roten Aufkleber der Stadt darauf finden, der bei nicht-Entfernung binnen einer bestimmten Frist eine Zwangsverschrottung anordnet Ich würde einfach mal bei den Nachbarn in der Nähe durchklingeln....Gruß,Freddy
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Ermittlung des Eigentümers
Frag mal bei der zuständigen Polizeiinspektion und dem zuständigen Fundamt an, wie die das sehen. Ich selbst habe 1993 mal eine MZ TS 250/1, die monatelang unversperrt und mit einem damals bereits nicht mehr gültigen DDR-Kennzeichen am Straßenrand im Weg gestanden war, zur Polizei geschoben und als Fundsache gemeldet. Irgendwann erhielt ich ein Schreiben vom Fundamt, dass niemand die Maschine abgeholt habe und dass ich sie gegen Bezahlung von 50 DM Bearbeitungsgebühr beim Fundamt mitnehmen könne, andernfalls würde sie beim nächsten Auktionstermin des Fundamts versteigert werden. Spaßeshalber habe ich mir das Mopped geholt und habe auch eine Bescheinigung erhalten, dass ich nun rechtmäßiger Eigentümer war. Nachdem die MZ bei mir jahrelang nur herumstand, habe ich sie 1998 mitsamt der Bescheinigung an jemanden verschenkt, der sie restaurieren wollte. Ob es mit einem Auto auch so laufen kann, weiß ich nicht. Ich habe heute schon mal an anderer Stelle auf die §§ 929-984 BGB über Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen hingewiesen. Da wäre z.B. § 965 (Anzeigepflicht des Finders) und § 973 (Eigentumserwerb des Finders). Allerdings handelt es sich bei einem herumstehenden Kfz strenggenommen wohl eigentlich nicht um eine verlorene Sache im Sinne des § 965 BGB. Eher dürften da wohl die §§ 958 (Grundsatz über Aneignung einer herrenlosen beweglichen Sache) und 959 "Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt" in Frage kommen. Wenn das Auto, egal wie schlecht der Zustand ist, auf einem Privatgrundstück steht, kann man wohl nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Eigentümer die Absicht hat, auf das Eigentum zu verzichten. Ich selbst habe z.B. auf einem gemieteten Tiefgaragenplatz einen Wagen von 1966 stehen, der bereits seit 1997 abgemeldet ist. Bisher hatte ich zwar keine Zeit, den Wagen herzurichten, aber das Eigentum daran möchte ich schon behalten!
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Ermittlung des Eigentümers
Hallo Thomas, da musst Du aber aufpassen, dass da nicht so einer wie Herr Krefft vom Umweltamt Berlin-Lichtenberg auftaucht und sich als Fachbeurteiler über die Frage Schrott oder nicht Schrott darstellt!! (siehe auch "Wehret den Anfängen") Gruß. Rolf