Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

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AAS
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von AAS » Mo 9. Feb 2004, 19:02

Lieber KW In D waren weiße Blinker nicht original.Die gabs mit deutschem Prüfzeichen für Export-hauptsächlich Italien.In der Genehmigung für die Gläser ist deswegen auch vermerkt"Nicht für die Verwendung im Bereich der StVZO".Man könnte sie heute in der Tat in Verbindung mit bauartgenehmigten gelb getönten Leuchten verwenden.Die gibts aber nur in 12V."Selbstgebastelte" sind nicht zulässig(wegen erforderlicher Bauartgenehmigung)Grüße

arondeman
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von arondeman » Mo 9. Feb 2004, 20:14

Mit Verlaub, AAS, aber das stimmt so nicht. In den Ersatzteilkatalogen meines damaligen Goliath GP 700 (und auch in den Nachfolgeausgaben für den 1100) ist auschließlich von Blinkergläsern im WEISSEM Glas die Rede (von gelben Gläsern keine Spur - von gelben Glühbirnen erst recht nicht).Natürlich wurden die später (Anfang der 60er?) umgerüstet bzw. nachträglich eingefärbt (waren mit denen vom alten NSU Prinz identisch).Noch ein paar Indizien gefällig?1. In meiner Oldtimer-Anfangszeit habe ich mal die Restbestände einer ehemaligen Goliath-Werkstätte ausgeräumt, die irgendwann in den 60er Jahren dichtgemacht hat. Da waren etliche von diesen Blinkergläsern in WEISS dabei (die Autos, die dort irgendwann in den 60ern ausgeschlachtet wurden, sind also offensichtlich mit diesen weißen Gläsern gefahren oder aber dies waren weiße Blinkergläser, die man damals im Zuge der nachträglichen Umrüstung abmontiert und durch gelbe ersetzt hat).2. Später habe ich mal eine neu in Deutschland verkaufte Simca Aronde Bj. 59 ausgeschlachtet - Ersthand-Auto, seit 1967 abgemeldet! Auch an diesem Wagen, der ziemlich unverbastelt aussah, waren noch die weißen (mittlerweile allerdings stark vergilbten) Blinkergläser dran!3. Habe gerade einen Kfz-Teilegroßhandels-Zubehörkatalog von 1961 vor mir.Dort sind vordere Blinkergläser für Ford, Borgward, Goliath, Lloyd, Mercedes, NSU und Opel mit WEISSEM Glas gelistet, und nur für Ford, Goliath und Opel waren parallel dazu auch gelbe Gläser gelistet. Hinweise auf Sonderausführung für Italien: Keine Spur.Alles Zufall? Ich glaube nicht. Dass heute weiße vordere Blinkleuchten nicht mehr zulässig sind, ist schon klar, aber bis in die 60er hinein ging das anscheinend schon.In diesem Sinne - Stephan

ID19
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von ID19 » Mo 9. Feb 2004, 20:36

Hallo!Bis 61 gab es in Deutschland weiße Blinker vorne, überwiegend sogar. Dann kam die Umrüstungspflicht (unsere weißen Arabelle-Blinker lagen noch jahrelang im Garagenfenster )Weiße Blinker mit weißen Lampen sind nicht zulässig.Selbstgefärbte gelbe 6V-Lampen entsprechen mit Wohlwollen des Prüfers der "In-etwa-Wirkung"Gelbe 12-Volt-Lampen gibt es mit Prüfzeichen zu kaufen. Viele Prüfer akzeptieren deswegen inzwischen wieder die weißen Blinker mit gelben Lampen - müssen das aber nicht tun.Gelbe Scheinwerferlampen sind nicht zulässig - auch nicht in Frankreich. Da gibt es auch keine Ausnahme - nur meistens kräht kein Hahn danach ... Da auch bei einer Zulassung auf 07-Kennzeichen das Fahrzeug der StVZO entsprechen muss, sind auch da keine gelben Scheinwerferlampen zulässig. Ausserdem zieht man das Interesse der Senfmännchen geradezu leichtsinnig auf sich - muss das sein?Tja, hier ist das Gesetz leider schon sehr eindeutig.Trotzdem: Ich liebe sie, die gelben Lampen ... Beste GrüßeMartin

Fliewatüt
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von Fliewatüt » Mo 9. Feb 2004, 20:51

Hallo,um etwas Farbe ins Spiel zu bringen:Mein KaRo hat rote Blinker! Ganz original und nix gebastelt ;-)Gruß, Fliewatüt

AAS
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von AAS » Mo 9. Feb 2004, 21:12

Man lernt halt immer noch dazu.Ich habs aber gefunden und tue Buße:Weiße Blinkleuchten vorne in D erlaubt bis 1.7.63.

KW
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von KW » Mo 9. Feb 2004, 22:01

ich werd mal versuchen, was zum prüfzeichen rauszukriegen.kannst du mir mal sagen, wo du das gefunden hasst und mir evtl. die literatur schicken?mfg, KW

cafe.in
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von cafe.in » Mo 9. Feb 2004, 23:27

Hallo AASMB 219 und 220 S Ponton wurden seinerzeit alle mit weißem Glas ausgeliefert und wurden anfang der 60er umgerüstet. Das Paar kostete damals 18.- DM , ich weiß noch , wie unser alter Herr fluchte wegen soviel Geld für Plastik. Seitem liegen die weißen im Keller. Ich habe eines hier: "Hella,Prüfz. K 13243 und (A) 3271" - linke Seite....für deine Unterlagen...Gruß

KW
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von KW » Di 10. Feb 2004, 09:08

hm, mit dem Prüfzeichen reih ich mich ein, Hella, 2746.Kann da jmd. evtl. nähere unterlagen zu beschaffen?thx, KW

AAS
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von AAS » Di 10. Feb 2004, 09:36

Um Missverständnissen vorzubeugen:Ab dem Stichtag waren weiße Blinker nicht mehr erlaubt.Es galt kein Bestandsschutz,wie normalerweise in der StVZO üblich und von den roten(ab Zulassung 1.1.1970 nicht mehr erlaubt aber keine Umbaupflicht für ältere Fahrzeuge)hinteren Blinkern noch bekannt.Deshalb war es auch schierig darüber noch einen alten Verordnungstext zu finden.

Box156
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Gelbe Scheinwerfer in Deutschland zulässig?

Beitrag von Box156 » Mo 16. Feb 2004, 20:30

Hallo,so nun ist schon ne Menge geschrieben worden und ich geb meinen Senf auch noch dazu.Selbst in Frankreich sind gelbe Scheinwerfer oder gelbe Birnen fast völlig ausgestorben.In D ists verboten. Die Blendwirkung durch gelbes Lich ist eindeutig geringer. Und eine Wohltat für die Augen der Entgegenkommenden. Jedenfalls bei korrkter Einstellung der Scheinwerfer und im Vergleich zu ätzenden Xenon-Scheinwerfern alle mal.Das gelbe Licht hat aber auch einen entscheidenden Nachteil. Die gelben Lichtwellen werden von der dunklen Asphaltoberfläche stark absorbiert. Wenn die Fahrbahn noch naß ist und Straßenbeleuchtung fehlt (Autobahn) verschwindet der Lichtkegel fast vollständig.Ich fahre seit fast zwei Jahren mit gelben Birnen in meinem Peugeot 205. Sieht natürlich cool aus, aber man sieht verhältnismäßig wenig. Das hat aber einerseits den Nebeneffekt das ich deutlich langsamer fahre bei Dunkelheit. Aber ich werde wieder umrüsten. Zum Teufel mit der Coolness !!!Die Herren in grün hats bis jetzt noch nicht gestört. Manchmal werd ich etwas irritiert angesehen. Aber angehalten wurde ich noch nicht. Wahrscheinlich wissen die es auch nicht so genau, denn in den letzten Jahren kamen ja fast alle Färbungen von Scheinwerferlicht auch legal in den Handel. Im Zweifelsfalle würde wahrscheinlich nur eine Mängelkarte ausgestellt.Nun gilt sicher: Wo kein Kläger, da kein Richter ! Aber in Anbetracht der Sicherheit würd ichs mir echt überlegen.Frank

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