Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

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goggo
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Nicht bestellt und............Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis Softgun

Beitrag von goggo » Fr 4. Apr 2008, 16:35

Große Kinder große Probleme...Ein Minderjähriger kauft mit falschem Ausweis eine Softgun (Maschinengewehr) welche Möglichkeiten gibt es den Kauf rückgängig zu machen wenn sich der Händler weigert den zurück zu nehmen??Darf der das bzw. kann der sogar noch belangt werden?Gibt es nicht ein generelles Rückgaberecht??Ratloser HelmutBeitrag geändert:04.04.08 16:34:56Beitrag geändert:04.04.08 16:35:11

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FrankWo
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Beitrag von FrankWo » Fr 4. Apr 2008, 17:02

Das Rückgaberecht ergibt sich bereits aus der Tatsache das ein wahrlich Minderjähriger sie erstanden hat, auch wenn die BPA-Fälschung als handwerklich hochwertig durchgeht sowie der Junge vom optischen Erscheinungsbild und/oder Auftreten keinen zwingenden Verdacht auf Unteralter nahelegt ...,... mit Grüssen von FrankWo.

Pantera-88
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Beitrag von Pantera-88 » Sa 5. Apr 2008, 18:19

mal abgesehen von alter des käufers gibt es kein allgemeines rückgaberecht / widerrufsrecht wenn der artikel im ladengeschäft erstanden wurde.bei käufen die unter die vorschriften des fernabsatzes fallen z.b. online bestellung gibt es 2 wochen bzw. bei ebay einen monat rückgabe bzw. widerrufsrechtgrüße

mkiii
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Beitrag von mkiii » So 6. Apr 2008, 12:10

Nein, wenn die Ware fehlerfrei ist besteht kein Umtauschrecht. Der Händler kann die Ware auf Kulanz zurücknehmen, muss aber nicht. Wenn er sie denn zurücknimmt muss er auch nicht den Kaufpreis erstatten sondern kann auch Gutschriften ausgeben. In USA ist der freiwillige Umtausch von Waren schon soweit das es eine Firma gibt die alles, wirklich alles was dort erworben wurde auch nach Jahren wieder gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknimmt.L.L.Bean in den New England Staten, mein LieblingsladenGrußNorbert
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500cv
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Beitrag von 500cv » So 6. Apr 2008, 12:20

Außerdem kann der Händler Klage einreichen gegen den nachträglich ermittelten Ausweisfälscher und dann kann es für den richtig unangenehm werden.Schreib Deinen Schießprügel unter Konsequenzen einer schlechten erziehung ab und geh dir keine wirkliche Misere holen.

goggo
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Beitrag von goggo » So 6. Apr 2008, 15:19

Zitat:Original erstellt von 500cv am/um 06.04.08 12:20:52Außerdem kann der Händler Klage einreichen gegen den nachträglich ermittelten Ausweisfälscher und dann kann es für den richtig unangenehm werden.Schreib Deinen Schießprügel unter Konsequenzen einer schlechten erziehung ab und geh dir keine wirkliche Misere holen.Der Ausweis war nicht gefälscht es war der Ausweis eines größeren Bruders - der "Benutzer" ist ebenfalls Minderjährig.Beitrag geändert:06.04.08 15:27:19

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Beitrag von Privra » So 6. Apr 2008, 16:26

Zitat:Original erstellt von 500cv am/um 06.04.08 12:20:52Außerdem kann der Händler Klage einreichen gegen den nachträglich ermittelten Ausweisfälscher und dann kann es für den richtig unangenehm werden.Schreib Deinen Schießprügel unter Konsequenzen einer schlechten erziehung ab und geh dir keine wirkliche Misere holen.Strafmündigkeit beginnt in Deutschland mit 14 Jahren.Jens

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Beitrag von Brummi » So 6. Apr 2008, 16:54

Hallo Helmut,drohe dem Händler damit, daß Du Anzeige bei der Kreispolizeibehörde erstattest (in Bayern Landratsamt), wenn er das Gewehr nicht zurück nimmt. Alle Waffenhändler haben ziemliche Panik, wenn sich die Kreispolizeibehörde einschaltet. Der Händler hat mit absoluter Sicherheit nicht die nötige Sorgfalt walten lassen, die die Polizeibehörden von einem Waffenhändler verlangen.Ich verwette eine Kiste Bier, daß der Händler ganz schnell die Waffe zurück nimmt.Wenn ich persönlich solche Soft-Air-Waffen auch nicht als wirkliche Waffen ansehe: aber sie fallen halt unter das Waffengesetz.Viele GrüßeHarald

goggo
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Beitrag von goggo » So 6. Apr 2008, 19:04

Er ist ein ganz harter Bursche und hat auf die Drohung angesprochen nur gelacht - ich werde ihm aber trotzdem einheizen .. zuuuufällig haben wir einige Eltern aus der Grundschule die auch im LKA arbeiten ...

GP700
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Beitrag von GP700 » Mo 7. Apr 2008, 16:28

warum drohen? Tu's doch einfach!

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