Beleuchtung anno 1938

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radu
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Beitrag von radu » Di 12. Aug 2003, 22:23

Hallo,mein Opel hat nur links ein Bremslicht. Muss ich rechts auch eins installieren?? Wie siehts mit Reflektoren aus? Brauch ich welche? Wie sieht das mit den Scheinwerfern aus, diese haben nur 24 Watt Bilux-Birnen (glaube ich). Einer sagte mir ich dürfte mit solchen "funzeln" überhaupt nicht mehr fahren (Nachtfahrverbot). Stimmt das überhaupt?Fragen über Fragen......Stefan

Willi
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Beitrag von Willi » Di 12. Aug 2003, 22:56

Hallo Stefan,meines Wissens darfst Du tatsächlich nicht mit nur einem Bremslicht oder ohne Katzenaugen fahren. Gehe doch einfach mal beim TÜV oder der Dekra vorbei und frag mal einen, der sich mit den Zulassungsbestimmungen für Oldtimer auskennt. Mehr wie Dich erschlagen kann Dich keiner . Denk dran, sind auch nur Menschen ihre Aerbeit machen.Gruß Willi

der Braun
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Beitrag von der Braun » Mi 13. Aug 2003, 10:39

Hallo Stefan,Kfz mit EZ vor 1.7.1961 brauchen nur eine Bremsleuchte. Sie kann rotes oder gelbes Licht ausstrahlen.Bei Rückleuchten und Rückstrahlern werden in der Regel zwei verlangt, auch bei Vorkriegsautos. Auch dann, wenn ab Werk nur eines vorhanden war (so auch bei meinem 1932er Ford). Ich will aber nicht ausschließen, dass man einen Prüfer findet, der auch ein Auto mit nur einem Schlußlicht nach §21 abnimmt.Scheinwerfer: Kfz mit EZ vor 1.1.1954 brauchen zwar zwei Scheinwerfer mit je Fern- und Abblendlicht (unter 30 km/h reicht Abblendlicht), aber die Scheinwerfer müssen kein Prüfzeichen der genehmigten Bauart aufweisen. Vorschrift: Es muss beim Abblendlicht deutlich die Hell/Dunkelgrenze erkennbar sein und es muss eine Mindestlichtstärke erreicht werden (1,0 Lux in 100 m Entfernung auf Scheinwerferhöhe bei Autos).Mit Deinen 24W-Birnen würdest Du diese Vorschrift mit Sicherheit erreichen, vorausgesetzt, Deine Reflektoren sind ordentlich verspiegelt. Ob man dami nachts ordentlich fahren kann, ist eine andere Frage, die Du aber nicht gestellt hast.Die 1,0 Lux kann man auch mit Karbidlampen bei sauberen Lampenspiegeln erreichen, weshalb auch WW-I-Autos mit Karbidanlage zugelassen sind.Freundliche GrüßeMartin

radu
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Beitrag von radu » Mi 13. Aug 2003, 21:04

Danke für eure Antworten!!!!@der Braun: Was soll ich machen? Die 24 Watt Bilux müssen drin bleiben, wegem der Lima, die hat nur 90 Watt. Eine andere? Kommt gar nicht in die Tüte!!!! Original ist (fast) immer am besten. Wie sieht das mit der Leuchtkraft von Winkern aus, Blinker möchte ich nicht installieren. Wenn ich gelbe, Superhelle LED's verwende, der Elekrik wegen.Stefan

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mi 13. Aug 2003, 23:39

Hallo Stefan,sind 24 W für die Hauptscheinwerfer nicht ein bisschen mickrig für Nachtfahrten (abgesehen davon, dass die entsprechenden Glühbirnen sicher in Zukunft auch nicht mehr leichter aufzutreiben sein werden)? Symmetrisches Abblendlicht mit 35-Watt-Birne, wie in den 50er Jahren üblich, müsste doch eigentlich drin sein. Und ist die 90-Watt-Lima am Ende gar noch eine STROMregelnde Lichtmaschine (mit dritter Kohlebürste)? Dann Mahlzeit beim Entladen oder gar Überkochen der Batterie.Eine SPANNUNGSregelnde Gleichstrom-Lichtmaschine mit wenigstens 130 Watt, z.B. die Bosch LJ/GEF 130/6/2200 R21 vom Olympia Rekord der Mittfünfziger, müsste doch eigentlich auch an die Befestigungspunkte des Oly-Motors passen, ohne dass optisch ein krasser Unterschied besteht.Hundertprozent-Originalität in Ehren, aber man muss sich das Leben ja nicht schwerer machen als unbedingt nötig ...Schöne GrüßeStephan

Privra
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Beitrag von Privra » Do 14. Aug 2003, 09:16

Das Energiefresserproblem habe ich an meinem Gespann auch, zumal ständig mit Licht gefahren werden muß (LIMA 60 W). Ich hatte für die in der Regel stattfindenden Fahrten eine 25/25 W eingebaut. Und wenn denn doch mal eine Übernacht-Überland-Fahrt ansteht wird diese kurzerhand gegen eine 35er getauscht, die im Bordwerkzeug deponiert ist.Wenn Deine Scheinwerfer frei zugänglich sind, keine Arbeit von 2 Minuten.Jens

der Braun
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Beitrag von der Braun » Do 14. Aug 2003, 09:57

Hallo Stefan,ich stimme arondeman zu und würde ebenfalls mit den 35W-Birnen fahren. Das reicht erfahrungsgemäß für Nachtfahrten bis Tempo 80 aus. Die Gleichstrom-Lima kann man erfahrungsgemäß per Regler etwas über den Nennwert bringen, so dass sie auch für die 2 x 35W + Schlußleuchten ausreichend Saft bringt.Wie so vieles, ist auch Licht eine Frage des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses. Das gilt auch für die Fahrtrichtungsanzeiger.Bei Kfz mit EZ vor 1.4.1974 dürfen statt Blinkleuchten auch Winker mit gelbem Blinklicht oder Pendelwinker mit gelbem Dauerlicht abgebracht sein. Sowohl Winker als auch Blinkleuchten brauchen bei Deinem Opel nicht bauartgenehmigt sein (kein Prüfzeichen nötig), da EZ vor 1.1.1954.Ist denn Dein Opel unter 4 m Gesamtlänge? Dann reichen Dir die seitlichen Winker bei der Abnahme. Ist er über 4 m, dann werden in der Regel mindestens ein Fahrtrichtungsanzeiger im vorderen Drittel des Fahrzeugs verlangt (gerne auch als Winker), zusätzlich aber noch ein Fahrtrichtungsanzeiger am Heck.Zur geforderten Sichtbarkeit von Winkern: Theoretisch reicht eine L-Soffite 6V/5Watt im Winker aus, die Frage ist nur, ob Dir das im heutigen Verkehr reicht. Wenn Du da den Umbau auf gelbe LED schaffst, würde ich persönlich mich wohler fühlen.Man sieht in München zuweilen einen alten Herrn mit einem Volkswagen herumfahren mit Leucht-Winkern. Der verwendet am Tage - vermutlich wegen der schlechten Sichtbarkeit seiner Winker - seinen Arm als zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger. Und zwar auf die bekannte amerikanische Art: Arm aus dem Fenster nach links ausgestreckt = links abbiegen. Arm aus dem Fenster und dann nach oben und über das Dach nach rechts gewinkelt = rechts abbiegen. So sah man Jahrzehnte lang die Army-Amerikaner in Deutschland mit ihren Willys und Dodge herumfahren.Freundliche GrüßeMartin

PeF
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Beitrag von PeF » Do 14. Aug 2003, 11:18

Hallo,die Art mit den Armen "Fahrtrichtungszeichen zu geben, ist doch sogar in der STVO vorgeschrieben, wenn die normale Anzeige ausfällt. Zumindest habe ich das noch so aus meiner (nicht gerade kürzlichen) Fahrschulzeit in Erinnerung. Müssen die Arme in den Fällen bei Dunkelheit beleuchtet sein? GrussPeter

radu
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Beitrag von radu » Do 14. Aug 2003, 14:37

Länge des Wagens (über alles, Von Stoßstange zu Stoßstange): 4020 mmGrenzfall?! Lässt das der Prüfer durchgehen?

der Braun
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Beitrag von der Braun » Do 14. Aug 2003, 15:14

Na, ich denke, da wird sich der eine oder andere verständnisvolle Prüfer finden lassen.Freundliche GrüßeMartin

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