Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

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Jan Christopher
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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von Jan Christopher » So 2. Dez 2007, 17:08

Ich stelle mir gerade 55 PS gegen 2 t Yacht am Haken vor.Da macht das Fahren sicher Spaß, besonders wenn mal ein "Hügelchen" kommt Und man gewinnt viele neue Freunde unter den LKW-Fahreren GrußJan

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ventilo
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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von ventilo » So 2. Dez 2007, 17:56

ja - wir sind teilweise im ersten Gang die Kasseler Berge (A7) 'raufmit 240D /8 als Zugfahrzeug und Auto auf dem TrailerSpaß macht sowas nicht wirklich ....

BUMI45
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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von BUMI45 » So 2. Dez 2007, 18:14

Moin, wenn ich den Gesetzestext richtig gelesen habe, ist das zulässige Gesamtgewicht entscheidend für die maximale Anhängelast. Wenn Fahrzeuge aufgelastet werden, müsste sich auch die gesetzlich zulässige Anhängelast erhöhen. So richtig Sinn macht das aber meiner Meinung nach nicht, es bleibt ja das gleiche fahrzeug nur mit stärkeren Federn. Die Frage ist, was der Hersteller seinem Fahrzeug zutraut. Mein Espace hatte seinerzeit 2 Lüfter gegenüber einem in der Normalausführung. Gruß, Burgfried

uwm121
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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von uwm121 » So 2. Dez 2007, 18:27

Ist das denn so schwer? : Das sind die laut Gesetzgeber maximal möglichen Anhängelasten.Der Hersteller wird sich hüten die in jedem Fall freizugeben(Produkthaftung-siehe auch Gesetzestext)Bei einer Auflastung kann es sogar geschehen,daß die Anhängelast sich verringert(Stichwort:Auslegung Anhängekupplung,zulässiges Zuggewicht)GrüßeBeitrag geändert:02.12.07 17:29:02

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Th. Dinter
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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von Th. Dinter » So 2. Dez 2007, 21:34

...das meinte ich nicht uwm, DB hat mir damals geantwortet, daß für die Pontons nicht mehr als 1200Kg genehmigt werden(möglicherweise auch wegen des Fahrzeugalters??..).grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Maxe
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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von Maxe » Mo 3. Dez 2007, 12:34

Also muss ich mir einen mutigen Ingenieuer suchen die es ja noch geben soll. Immerhin tragen sie auch 70 PS in einen Fiat 500 ein bei dem nur die vordere Bremse auf Scheibem umgerüstet wurde.Gruß Maxe

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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von uwm121 » Mo 3. Dez 2007, 19:10

Und warum fragst Du nicht erst mal wie in alten Zeiten bei DB nach einer Erhöhung nach?Grüße

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Brummi
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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von Brummi » Mo 3. Dez 2007, 22:06

Da ich mit meinem vorigen Posting doch etwas daneben lag,hier der Gesetzestext über max. Anhängelasten.Das von mir zuvor angeführte Verhältnis 1:1 gilt für alle PKW ausgenommen Geländefahrzeuge, die dürfen das 1,5-fache Gewicht hinten dran hängen,---wenn der Fahrzeughersteller keine Einschränkung macht.Die Anhängelast ist im übrigen immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers einschl. Ladung, nicht das zul. Gesamtgewicht.<font color="Blue">Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)§42: Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen (1) Die gezogene Anhängelast darf bei1. Krafträdern, Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichtsdes ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.(2) Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen. </font>Viele GrüßeHaraldBeitrag geändert:03.12.07 21:08:35

BUMI45
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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von BUMI45 » Fr 7. Dez 2007, 20:53

Moin, ich traf heute auf einem Holzplatz jemand mit einem Fahrzeug, das meinem bis auf die Motorisierung gleich war. Mit dem dort verbauten Turbodiesel gab es 400kg mehr zulässige Anhängelast. Offenbar spielt die Motorisierung auch eine Rolle. Ich meine einmal gehört zu haben, dass das Fahrzeug unter Vollast so und so oft unter der und der Steigung anfahren können muss. Weiß da jemend eine Textquelle? Gruß, Burgfried

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Anhängelast auflasten von 1200 kg auf 1800 bis 2000 kg

Beitrag von uwm121 » Fr 7. Dez 2007, 23:00

Stimmtas Hauptkriterium ist die Anfahrfähigkeit an Steigungen.Grüße

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