PM: Keine Ausnahmen für Oldtimer in Umweltzonen
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- Maxe
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Zitat:Original erstellt von de Auge am/um 12.10.07 18:30:55Salut, ich war gerade mal auf dem Dokument. Kann mir einer erklärenwie eine Drucksache vom 11.September mit am 19.Juli recherchiert sein kann? Hab ich was vepasst? Gruß RolfDas ist ja der Hammer, das Mädel hängt aber massiv hinten nach. OK, dann hoffen wir mal weiterGruß Maxe
PM: Keine Ausnahmen für Oldtimer in Umweltzonen
Soeben gelesen:So hatte die Deutsche Presseagentur (dpa) am Donnerstag gemeldet, dass es damit "keine bundesweite Ausnahmeregelung für Oldtimer" geben werde. Doch diese Meldung scheint voreilig. Denn die Ablehnung des FDP-Antrages durch die Mehrheit des deutschen Bundestages erfolgte unter anderem mit dem Hinweis auf einen Beschluss des Bundesrates vom 21. September. Dieser hatte auf Antrag Hessens seine Zustimmung zu Änderungen im Zusammenhang mit den Umweltzonen damit verbunden, dass Oldtimer von den Fahrverboten ausgenommen bleiben. Sprecher von CDU und SPD gingen in der Bundestagsdebatte am Donnerstag davon aus, dass die Bundesregierung dem Votum des Bundesrates nach einer Sonderregelung für Oldtimer folgen werde. Quelle: http://www.kfzbetrieb.de/new..._beitrag ... GrußGerrit
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Genau so ist es. Wurde mir bei meinen Gesprächen am 12.10.2007 in Berlin von allen Seiten bestätigt.Mit Gruß Peter Schneider
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Oldtimer werden von Fahrverboten ausgenommenEin Bundestagsbeschluss vom 11. Oktober sorgt noch einmal für Verunsicherung in der Oldtimer-Szene: Der Bundestag lehnte es erneut ab, Oldtimer generell von möglichen Fahrverboten in Umweltzonen auszunehmen. Der neuerliche Beschluß geht dabei auf einen alten Antrag der FDP zurück, die bereits seit Jahresbeginn für Oldtimer-Ausnahmen plädiert. Als Antrag einer Oppositionspartei hatte er im Plenum erneut keine Chance auf Durchsetzbarkeit.Doch die politische Welt hat sich in den letzten Wochen schneller gedreht als die langsam mahlenden Mühlsteine der Abstimmungsprozesse im Bundestag: Am 21. September hatte die Vertretung der Länder, der Bundesrat, bereits beschlossen, den Plänen der Bundesregierung zur Einführung von Umweltzonen und den damit verbundenen Fahrverboten nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer von Fahrverboten ausgenommen werden.Die Einspruchsfrist der Bundesregierung lief am 15. Oktober ab, ohne dass ein Einspruich des Bundesministers für Umwelt, Sigmar Gabriel, bekannt wurde. Aus gut unterrichteten Quellen verlautet, dass damit die Fahrzeug-Kennzeichnungsverordnung so übernommen wurde, wie der Bundestag es fordert. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer bedeutet dies, dass sie von Fahrverboten definitiv ausgenommen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage es im nächsten Jahr zu möglichen Fahrverboten für Autos der Schadstoffklasse Euro 1 oder schlechter kommen könnte, ist noch nicht klar.Quelle:Motor-Klassik vom 16.10.07Gruß ( in der Hoffnung, dass dies auch so kommt/ irgendwie traue ich dem Braten noch nicht!)BJ43
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Es ist leider immer wieder erschreckend, dass es selbst großen Nachrichtenagenturen nicht möglich ist, eine sachliche Meldung oder zumindest vollständige Meldung zu veröffentlichen. Die Panikmache mit dem Bundestagsbeschluß vom 11. Oktober 2007 ist beispielhaft dafür. Offensichtlich können selbst Redakteure dieser Agenturen nicht Bundesratsbeschlüsse und Bundestagsdebatten auseinanderhalten. Oder vielleicht wollten sie es auch garnicht ?!Der Bundesratsbeschluß vom 21.09.2007 ist jetzt bindend. Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Umwelt hat nicht widersprochen.Bis zum nächsten Problem, beste GrüßePeter Schneider
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Zitat:Der Bundesratsbeschluß vom 21.09.2007 ist jetzt bindend. Bis zum nächsten Problem, beste GrüßePeter SchneiderDein Wort in Gottes Gehörgang Sonst ohne Probleme grüßtBJ43
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Zitat:Original erstellt von BJ43 am/um 16.10.07 15:08:44Oldtimer werden von Fahrverboten ausgenommen Die Einspruchsfrist der Bundesregierung lief am 15. Oktober ab, ohne dass ein Einspruich des Bundesministers für Umwelt, Sigmar Gabriel, bekannt wurde. Aus gut unterrichteten Quellen verlautet, dass damit die Fahrzeug-Kennzeichnungsverordnung so übernommen wurde, wie der Bundestag es fordert. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer bedeutet dies, dass sie von Fahrverboten definitiv ausgenommen werden. Quelle:Motor-Klassik vom 16.10.07Gruß ( in der Hoffnung, dass dies auch so kommt/ irgendwie traue ich dem Braten noch nicht!)BJ43Hallo,der Text von Malte Jürgens beinhaltet Fehler. Er schreibt die Verordnung wird übernommen, wie es der Bundestag fordert. Der Bundestag hat keine Veränderungen gefordert, sondern der Bundesrat.Wieso soll die Frist zur Zustimmung bzw der Widerspruch am 15.10. abgelaufen sein? Wo steht das?GrußCarsten
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Den fehlerhaften Text der Motor Klassik habe ich bereits heute morgen bei Malte Jürgens reklamiert. Mal sehen wann er korrigiert wird. Das sorgt sonst weiter für Verwirrung. Offenbar kennen einfach viel zu viele nicht den Unterschied zwischen Bundesrat und Bundestag.Der Termin 15.10.2007 wurde mir von mehreren Bundestagsabgeordneten genannt. Deshalb muss ich mich jetzt auch darauf verlassen können. Da auch anderen (Martin Halder, div. Redaktionen) dieser Termin genannt wurde, dürfte er auch stimmen.Mit besten GrüßenPeter Schneider
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Info Deuvet:Am 12. Oktober 2007 sorgten Meldungen der Nachrichtenagenturen für unnötige Panik unter den Oldtimerbesitzern. War doch erst kürzlich über den positiven Bundesratsbeschluss vom 21. September 2007 in Bezug auf bundeseinheitliche Ausnahmen von Fahrverboten für Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen berichtet worden.Zur Aufklärung: Am 11. Oktober 2007 wurde im Bundestag lediglich über den Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 1. März 2007 abschließend abgestimmt. Dieser Antrag hatte den Stein erst richtig ins Rollen gebracht. Die laufende Debatte und die Behinderung im Bundestag durch das Bundesumweltministerium hatten dann dazu geführt, die bundeseinheitliche Regelung über einen Bundesratsbeschluss zu erreichen. Das ist so geschehen. Die Bundesregierung ist dem Votum des Bundesrates gefolgt.Damit benötigen Oldtimer mit H- und 07-Nummer keine Plakette um in die Umweltzonen fahren zu dürfen. Unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten – so wie wir uns das gewünscht haben.
- Brummi
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PM: Keine Ausnahmen für Oldtimer in Umweltzonen
Der ADAC hat es in seinem neue Monatsheftchen auch ganz klar geschrieben, daß Oltimer von den Umweltfahrverboten ausgenommen sind.Viele GrüßeHarald