am 1.9.1957
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Wirklich:am 1.9.1957 trat die erste allgemeine Geschwindigkeits-Beschränkung im Nachkriegs-Deutschland in Kraft, die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften wurde auf 50km/h limitiert. Bsi dahin konnte jeder drauftreten, was die Karre hergab. auch ein 50 Jahre- Jubiläum ...GrussWolfgang
am 1.9.1957
Zur Ergänzung > Entwicklung der Geschwindigkeitsvorschriften für Kfz in D 1 9 1 0 > 1 9 6 7 : ... mit (zeitgeschichtlichen) Grüssen von FrankWo.
