Europaweit abschaff. der KFZ Steuer für Oldtimer ab 20 Jahre

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goggo
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Europaweit abschaff. der KFZ Steuer für Oldtimer ab 20 Jahre

Beitrag von goggo » Do 16. Aug 2007, 16:01

Hatten wir das schon?http://www.europarl.europa.e...-false/default_de.htmInteressant auch der Vorschlag für 20 Jahre alte Fahrzeuge. - die werden hier Europaweit als Oldtimer angesehen??? InfoVerkehr - 05-09-2006 - 14:17Besteuerung von Pkw: Zulassungssteuer abschaffen, Kfz-Steuer nach Schadstoffemissionen staffelnDas EP unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, ein neues System zur Besteuerung von Personenkraftwagen einzuführen. Eine neue Richtlinie sieht die Berechnung von Steuern auf Pkw auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes vor, die Abschaffung von Zulassungssteuern sowie die Schaffung eines Systems zur Erstattung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer. Das EP stimmte heute dafür, in die Bemessungsgrundlagen neben CO2 weitere Schadstoffemissionen sowie eine Kraftstoffeffizienz-Komponente einzubeziehen.Der Vorschlag der EU-Kommission ziele, so die Berichterstatterin Karin RIIS-JØRGENSEN (ALDE/ADLE, DK), "keineswegs auf eine Harmonisierung oder auf die Einführung neuer Steuern". Sein allgemeines Ziel bestehe darin, eine EU-weite Grundlage für die Besteuerung von Personenkraftwagen einzuführen und Nachhaltigkeit zu fördern.Der Richtlinienvorschlag besteht aus drei wesentlichen Elementen:Abschaffung der ZulassungssteuerDie nationalen Zulassungssteuern sollen über einen Übergangszeitraum von fünf bis zehn Jahren abgeschafft werden. Die Kommission glaubt, dass alle Rechtsvorschriften, die auf der Beibehaltung dieser Steuer beruhen, keine wesentlichen Verbesserungen bringen werden. Daher spricht sie sich für eine schrittweise Abschaffung aus, die es einerseits Mitgliedstaaten mit hohen Zulassungssteuern (wie Dänemark, Griechenland oder Finnland) erlaubt, ihre Steuersysteme anzupassen und sie vor zu starken Einnahmenverlusten zu bewahren, und mit der andererseits eine übermäßige steuerliche Belastung derjenigen vermieden wird, die ihren Pkw bereits gekauft haben und nun die finanzielle Belastung einer neuen, höheren jährlichen Kraftfahrzeugsteuer zu tragen haben. Durch den Übergangszeitraum würden außerdem Besitzer von Pkws gegen einen unmittelbaren Rückgang des Wiederverkaufswerts ihrer Fahrzeuge geschützt.Das Europäische Parlament unterstützt die Abschaffung der Zulassungssteuern, da diese der Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie im Wege stehen und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie entgegenstehen.Schaffung eines Systems zur Erstattung der ZulassungssteuerDies soll für die Pkw gelten, die in einem Mitgliedstaat gekauft und zugelassen und anschließend ständig in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wurden, zusammen mit transparenten und objektiven Kriterien für die Ermittlung des Restwertes des Pkws.Neuausrichtung der Bemessungsgrundlage von Zulassungs- und jährlichen KraftfahrzeugsteuernRat und Parlament haben eine Reduzierung der CO2-Emissionen auf 120g/km bis spätestens 2010 als Ziel festgelegt. Der erste Stichtag wurde auf den 31. Dezember 2008 festgesetzt; bis dahin sollen mindestens 25 % des gesamten Kraftfahrzeugsteueraufkommens auf der Berechnung der CO2-Emissionen beruhen, bis 31. Dezember 2010 mindestens 50%.Schadstoffemissions- und Kraftstoffeffizienz-Komponente einbeziehenDas Parlament unterstreicht in seinen Änderungen am Text der Kommission, dass neben den Kohlendioxidemissionen weitere Luftschadstoffe wie NOx und Partikelemissionen für die Luftqualität entscheidend sind und bei der Bemessung der Kfz-Steuer berücksichtigt werden sollten. In die Bemessungsgrundlagen sowohl der Zulassungs- als auch der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern müsse eine Schadstoffemissions- und Kraftstoffeffizienz-Komponente einbezogen werden.Zum 31. Dezember 2010, so das EP heute, muss sich der Anteil des Aufkommens aus der auf den Kohlendioxidemissionen, dem Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffemissionen basierenden Komponente an dem Gesamtaufkommen der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern auf mindestens 50 % belaufen.Doppelbesteuerung vermeidenDarüber hinaus müssten eine Doppelbesteuerung vermieden steuerliche Anreize für Personenkraftwagen geschaffen werden, um das Inverkehrbringen von Pkw zu beschleunigen, die Energie sparen und energieeffizient sind. Ein geringerer Verbrauch von Kraftstoffen aus Mineralöl und die Förderung des Verbrauchs alternativer Kraftstoffe von Erdgas bis hin zu Wasserstoff würden auch zu einer Verbesserung der Umwelt im Sinne des Kyoto-Protokolls beitragen.Ausnahme für Oldtimer-Fahrzeuge mit Mindestalter von 20 Jahren möglichSchließlich nahm das Parlament eine Klausel an, aufgrund derer die Mitgliedstaaten klassische Fahrzeuge und Oldtimer-Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren von den Kraftfahrzeugsteuern befreien können.Hintergrund:Die Anwendung von 25 verschiedenen Systemen zur Besteuerung von Personenkraftwagen in der EU hat zu steuerlichen Hindernissen in Form von Doppelbesteuerung, grenzüberschreitender Verbringung von Fahrzeugen aus steuerlichen Gründen, Verzerrungen und Ineffizienzen geführt, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen. Noch immer müssen die europäischen Bürger bei der Verbringung ihrer Personenwagen innerhalb der EU unter Umständen zweimal Zulassungssteuer entrichten und mit erheblichem Verwaltungsaufwand, zusätzlichen Kosten, Zeitverlust und anderen Hindernissen rechnen.Für die Automobilindustrie sind die Unterschiede bei der Besteuerung von Personenwagen insofern von Nachteil, als sie die Möglichkeiten zur Erzielung der aus der Tätigkeit im Binnenmarkt erhofften Vorteile beeinträchtigen. Die derzeitige Zersplitterung des Marktes für Personenkraftwagen hindert die Industrie an der Nutzung von Größenvorteilen und an der Herstellung von Kraftfahrzeugen für den gesamten Binnenmarkt anhand von gleichen Spezifikationen, was erhebliche Unterschiede bei Vor- und Nachsteuerpreisen zur Folge hat.Außerdem stammt ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen, weshalb diese für die Ziele der EU-Umweltpolitik, insbesondere die Einhaltung der im Kyoto-Protokoll eingegangenen Verpflichtungen, von besonderer Bedeutung sind. Steuerliche Maßnahmen bilden eine der drei Säulen der Gemeinschaftsstrategie zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen. Der optimale Einsatz steuerlicher Maßnahmen ist neben den Zusagen der Automobilindustrie und der Verbraucherinformation entscheidend für das Erreichen des von der Gemeinschaft angestrebten Ziels, die durchschnittlichen CO2-Emissionen spätestens bis 2010 auf 120 g je km zu reduzieren.REF: 20060901IPR10225Kontakt:Andreas KLEINERReferat Redaktion & VeröffentlichungE-Mail : presse-DE@europarl.europa.euTelefon In Brüssel : (0032-2) 28 32266 (BXL)Telefon In Straßburg : (0033-3) 881 72336 (STR)Gabriele FELSTERLReferat Redaktion & VeröffentlichungE-Mail : presse-DE@europarl.europa.euTelefon In Brüssel : (0032-2) 28 41027 (BXL)Telefon In Straßburg : (0033-3) 881 73782 (STR)Was sagt der DEUVET dazu??Beitrag geändert:16.08.07 16:07:21

RA-Wilke
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Europaweit abschaff. der KFZ Steuer für Oldtimer ab 20 Jahre

Beitrag von RA-Wilke » Do 16. Aug 2007, 16:23

Zitat:Original erstellt von goggo am/um 16.08.07 16:01:36Schließlich nahm das Parlament eine Klausel an, aufgrund derer die Mitgliedstaaten klassische Fahrzeuge und Oldtimer-Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren von den Kraftfahrzeugsteuern befreien können.i]Beitrag geändert:16.08.07 16:07:21[/i]Na, von dieser Möglichkeit werden ja alle Mitgliedstaaten begeistert Gebrauch machen.

StevieP2
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Europaweit abschaff. der KFZ Steuer für Oldtimer ab 20 Jahre

Beitrag von StevieP2 » Do 16. Aug 2007, 17:11

Zitat:Original erstellt von goggo am/um 16.08.07 16:01:36Schließlich nahm das Parlament eine Klausel an, aufgrund derer die Mitgliedstaaten klassische Fahrzeuge und Oldtimer-Fahrzeuge mit einem Mindestalter von 20 Jahren von den Kraftfahrzeugsteuern befreien können.[/i]Das "können" ist entscheidend... nur fehlt mir auch der Glaube, dass lokal der Wille auch vorhanden ist.SteffenBeitrag geändert:16.08.07 17:23:44

Frank X
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Europaweit abschaff. der KFZ Steuer für Oldtimer ab 20 Jahre

Beitrag von Frank X » Do 16. Aug 2007, 17:44

Wenn wirklich sowas kommt,wird jedes EU Land mind. 5 Jahre für die Umsetzung Zeit haben.Was glaubst ihr,wie lange die Umsetzung dann bei uns dauert?Sicher nicht unter 59 Monate,wetten Denkt nur mal an die unseligen Aufhebung der 80er,welche im EU Parlament längst beschlossende Sache ist.Und wem kümmerts hier,man hat ja noch mind 4 Jahre Zeit trotzdem schönes WE und munter bleiben,Norden naht franxBeitrag geändert:16.08.07 17:51:18

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