Oldtimer-Fahrverbote: Am nächsten Montag auch Thema im SPIEGEL

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er ka
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Beitrag von er ka » Di 16. Jan 2007, 20:59

Hallo erstmal,die hier anwesenden Juristen mögen mich berichtigen wenn ich falsch liege mit meinem Verdacht.Frank führt folgendes an:> Grundsätzlich ist der Eingriff in das Eigentumsrecht möglich, wenn dadurch wichtiges Allgemeingut geschützt wird......<Genau diese Passage habe ich wohl vergessen und sie sagt aus das sehr wohl ein Fahrverbot wegen Feinstaub rechtlich über die Enteignungsschiene nicht anzufechten ist.Der Grund liegt im Begriff wichtiges Allgemeingut.Was mag wohl wichtiger sein als die "Luftreinhaltung" und die damit verbundene "Gesunderhaltung" der Bürger?Die Fahrt mit einem Oldtimer käme da wohl nicht mehr in Frage.Das Bundesverfassungsgericht wird sich bei Enteignungsklagen genau darauf stützen und somit eine Enteignung rechtfertigen, nämlich auf die Luft als wichtiges Allgemeingut. Liege ich mit meinem Verdacht richtig ihr Juristen?Ich fahre(stimmt hoffentlich nicht)freundlich grüssender ka

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Di 16. Jan 2007, 21:32

Völlig richtig, er ka, das BVerfG hätte im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde eine Güterabwägung zwischen der Volksgesundheit und der Nutzungseinschränkung des persönlichen Eigentums vorzunehmen. Dabei müßte allerdings auch geprüft werden, ob tatsächlich eine quantifizierbare Gefährdung der Volksgesundheit droht und eine solche Studie fehlt ja bislang wohl. Bis zum BverfG ist es aber ein weiter Weg, eine Verfassungsbeschwerde setzt voraus, daß entweder der Rechtsweg erschöpft ist oder daß man durch ein Gesetz unmittelbar in seinen Grundrechten verletzt wird. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man einen juristischen Weg kaum exakt planen, weil keine endgültige rechtliche Ausgestaltung festgelegt ist. Vielleicht muß man sich gegen den Luftreinhalteplan wenden, vielleicht gegen den Aktionsplan der Kommune, vielleicht erst gegen den Bußgeldbescheid, wenn man erwischt wird - alles ist offen.Trotzdem rechtzeitig schonmal ein Tipp von mir an alle, die im Verkehrsrechtschutz sind: Der Verkehrsrechtschutz umfaßt in den meisten Fällen auch verwaltungsrechtliche Streitigkeiten und genau um die geht es hier.Frank

caferacer
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Beitrag von caferacer » Di 16. Jan 2007, 21:42

Ich habe im Moment noch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, überlege nun aber sehr stark eine anzuschliessen.Würde mir das von der Karenszeit her noch etwas bringen, wenn es im Sommer oder Herbst losgeht?Über Empfehlungen von brauchbaren Gesellschaften per mail würde ich mich sehr freuen Macht es Sinn etwas vom ADAC zu nehmen oder gibt es besseres???Danke und Grüsse JochenBeitrag geändert:16.01.07 21:19:16

bib
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Beitrag von bib » Di 16. Jan 2007, 22:37

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 16.01.07 17:19:17Grundsätzlich ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht möglich, wenn dadurch ein wichtiges Allgemeingut geschützt wird oder der Enteignete eine angemessene Entschädigung enthält.also mindestens eine entschädigung im gegenwert eines vergleichbaren neuwagens!hier sind alle hebel anzusetzen!das auszudröseln geht keinesfalls zu weit.gruß, peter

Mario
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Beitrag von Mario » Di 16. Jan 2007, 22:42

Hallo Frank,erwägt denn Oldtimerinfo eine solche Musterklage im Ernstfall?Viele Grüße,Mario

er ka
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Beitrag von er ka » Mi 17. Jan 2007, 10:15

Hallo erstmal,Frank, dann stimmen meine Befürchtungen, leider.Noch eine Frage: ist es richtig im Falle eines vorliegenden Falles zum Schutze des Allgemeingutes auch entschädigungslos enteignen zu können durch Verfügung oder Anordnung?Da schwirrt mir auch noch so eine Passage im Kopf rum.Mario, eine Sammelklage wird nicht viel bringen, wenn, müssen die Gerichte mit einzelklagen zugeschüttet werden um vielleicht über einen Verfahrensfehler oder ähnliches eine Hintertüre öffnen zu können.Aber auch da kann ich irren, man möge mich berichtigen, nur die Gerichte wird es auf Jahre überlasten.Ich fahre(wer weiss?)freundlich grüssender ka

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Beitrag von Mario » Mi 17. Jan 2007, 10:23

Hallo Ronald,Oldtimer-Info könnte ja auch eine Einzelklage einreichen. Jochen beispielsweise, als Betroffener der Umweltzone "Ruhrgebiet".Viele Grüße,Mario

er ka
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Beitrag von er ka » Mi 17. Jan 2007, 10:38

Hallo Mario,mache Dir keine Gedanken über Einzelklagen, die wird es zu Hauf geben.Gestern habe ich versucht mich schlau zu machen und es wird immer schwachsinniger. Aus zwei meiner drei Grundstücksausfahrten darf ich mit den Oldis rausfahren, die dritte ist tabu. Dafür darf ich aber an der dritten Ausfahrt/Grundstücksgrenze rund um die Uhr Bagger und schwere Diesel laufen lassen (Industrie) und mein Grundstücknachbar darf seine Oldis dann über den Zaun heben . Der Bauunternehmer gegenüber darf seine schweren Baumaschinen rund um die Uhr betreiben und ich darf nicht mit den Oldis da vorbei. Noch Fragen?Auch in bin Rechtsschutzversichert, mal sehen ob ich es brauche.Ich fahre(die spinnen)freundlich grüssender ka

kindacool
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Beitrag von kindacool » Mi 17. Jan 2007, 10:52

Zitat:Original erstellt von er ka am/um 17.01.07 09:15:01Mario, eine Sammelklage wird nicht viel bringen, wenn, müssen die Gerichte mit einzelklagen zugeschüttet werden um vielleicht über einen Verfahrensfehler oder ähnliches eine Hintertüre öffnen zu können.Aber auch da kann ich irren, man möge mich berichtigen, nur die Gerichte wird es auf Jahre überlasten.Hmmm...Ob die Millionen betroffenen Altautobesitzer, denen ein neues Auto aus finanziellen Gründen verwehrt ist, wirklich rechtsschutzversichert sind ? Den Klageweg zu finanzieren werden Sie sich jedenfalls sicher nicht leisten können. Zudem wird jeder, der aufs Auto angewiesen ist, von wochenlang, monatelang, jahrelang andauernden Prozessen Abstand nehmen. Denn solange geklagt wird und nicht geklärt ist gilt das Fahrverbot, oder ?Kleinkredit, Euro 2 Möhre kaufen und ohne Unterbrechnug weiterfahren wird der bevorzugte Weg sein...Schöne GrüßeKindacool

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Beitrag von Gordini » Mi 17. Jan 2007, 11:07

Ronald, wie will mich der Staat dafür entschädigen, dass ich das Straßennetz nicht mehr uneingeschränkt nutzen darf? !Ich entrichte die Kfz-Steuer für die uneingeschränkte Benutzung der Strasse, bekomme ich dann anteilmäßig meine Kfz-Steuer erstattet? Wenn es soweit ist und der nächste Kfz-Steuerbescheid auf dem Küchentisch liegt, einfach mal Widerspruch dagegen einlegen. Das könnte vielleicht etwas bewirken.GrüßeChristoph

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