Niedersachsens Umweltministerium bestätigt der Initiative Kulturgut Mobilität ge
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Zitat:Original erstellt von FREDDY am/um 09.11.2006 19:08:51Das haben wir doch an anderer Stelle schon einmal durchexerziert. Historische Fahrzeuge sind keine Vehikel mit 07er oder H-Kennzeichen sondern Fahrzeuge ab 30 bzw. 25 Jahren....Hallo Freddy,das können wir hier noch so oft diskutieren, aber jeder Politiker und/oder Entscheidungsträger wird auf die bereits verabschiedete FZV verweisen.Zur Erinnerung hier der Wortlaut:Zitat:Abschnitt 1Allgemeine Regelungen§ 1 AnwendungsbereichDiese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.§ 2 BegriffsbestimmungenIm Sinne dieser Verordnung ist oder sind[ ... ]22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;[ ... ]§ 9 Besondere Kennzeichen(1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Abs. 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. [ ... ]Abschnitt 3Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.[ ... ]§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.(2) Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Abs. 3 bis 5 entsprechend mit der Maßgabe Anwendung, dass das Kennzeichen nur an den Fahrzeugen verwendet werden darf, für die es ausgegeben worden ist. Das rote Oldtimerkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "07". Es ist nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1 und 7 auszugestalten und anzubringen. Fahrzeuge mit rotem Oldtimerkennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 4 nicht vorliegen.(3) Unberührt bleiben Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ergeben.Es kann eigentlich nur noch darum gehen, das spezielle H-Kennzeichen bei der Zulassung zum Oldtimer wieder abzuschaffen und damit historische Kennzeichen wie z.B. NRÜ zu retten, sowie darüber hinaus zu fordern, den Steuersatz für Klein- und Kleinstfahrzeuge etc. zu senken, oder besser noch, eine generelle Befreiung von der Steuer zu erreichen. Das alles unter dem Aspekt der Pflege von Kulturgütern.Viele GrüßeGerrit
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Zitat:Original erstellt von Gerrit am/um 09.11.06 20:03:13Es kann eigentlich nur noch darum gehen, das spezielle H-Kennzeichen bei der Zulassung zum Oldtimer wieder abzuschaffen und damit historische Kennzeichen wie z.B. NRÜ zu retten ... Nur kurz zur Info, das alte Kreiskennzeichen bleibt erhalten bei der Ummeldung auf H, nur halt mit EURO- statt DIN-Schrift, und nicht jeder will durch die schw.... (Renés Wort ) EURO Schrift sein altes Schätzchen verhunzt sehen.Aber finde mal einen Politiker, der für solche Marotten Verständnis zeigt.Gruß Frank
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Hmm, eine andere Möglichkeit, wenn auch vielleicht schon wieder zu unbürokratisch, könnte doch die folgende sein:Mal angenommen mein Goggo würde die Zulassungskriterien als Oldtimer erfüllen. Also: "Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen" etc.Man stellt Antrag auf H-Kennzeichen, jedoch bezahlt man nicht den festgelegten Steuersatz von 190€ sondern lässt das Auto nach normalem Satz, also mit 60€ insgesamt, besteuern. Vater Staat hätte sein geliebtes H zur Unterscheidung von alten Möhren und ich muss keine Strafsteuer zahlen. Man möge mir mal glaubhaft begründen, dass ich mehr Steuern zahlen soll als vorher, während sich für den Pontonbenz-Fahrer von nebenan mit "Hakenzeichen" weder Nutzungsumfang noch Steuerlast ändern, OBWOHL sein Benz die gleichen gesetzlichen Kriterien für Oldtimer- und H-Kennzeichen erfüllt wie mein Goggo!Also: Er zahlt nicht mehr Steuer als vorher, hat im Kontrast zum normalen Steuersatz ohne H auchnoch eine satte Ersparnis, und darf dank der Ausnahmeregelung weiterfahren wie bisher. Ich darf mehr zahlen als vorher, damit ich die gleichen Rechte genießen darf, nur weil eine willkürlich festgelegte Steuerpauschale manche Oldtimer nutzbringend erfasst und andere nicht.Ich bin immer noch der Meinung, am sinnvollsten wäre eine zusätzliche Plakette ab 25 Jahren Fahrzeugalter...Mich quält aber nach wie vor die Frage: Wer denkt eigentlich an die Youngtimer??Gruß,Freddy
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Zitat:Original erstellt von FREDDY am/um 09.11.06 22:08:20Wer denkt eigentlich an die Youngtimer??Die Youngtimer-Vertreter Viele Grüße,Mario
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Freddy, wir sind alle gleich, nur manche sind gleicher.Was machen eigentlich die Händler die ihre Oldtimer mit 06er Nummer bewegen ?GrüßeTom