Niedersachsens Umweltministerium bestätigt der Initiative Kulturgut Mobilität ge
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Niedersachsens Umweltministerium bestätigt der Initiative Kulturgut Mobilität gegenüber Ausnahme bei FahrverbotenDass eine geeinte Szene doch etwas bewirken kann und der Weg der Initiative Kulturgut Mobilität, die Probleme durch die Betroffenen selbst anzugehen und der Politik die Einigkeit der Szene durch gemeinsame medienwirksame Aktionen zu demonstrieren, bestätigt sich als richtig.Seit gestern liegt der Initiative Kulturgut Mobilität ein Antwortschreiben des niedersächsischen Umweltministeriums vor, aus dem ich hier zitieren möchte:„Die Problematik des Betriebes von historischen Fahrzeugen innerhalb von Umweltzonen ist bereits mehrfach an mich herangetragen worden. Mit der Kennzeichnungsverordnung, die die Definition von Fahrverboten erst möglich macht, wird m.E. nur der Rahmen für die Kennzeichnung von Umweltzonen vorgegeben, die inhaltliche Ausgestaltung hat sich dabei an § 47 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu orientieren, wie z.B. Verursacheranteil und Verhältnismäßigkeit.In Niedersachsen wird in Anbetracht des geringen Beitrags der historischen Fahrzeuge zu der Luftschadstoffbelastung im Straßenverkehr wie folgt vorgegangen werden:Wenn in einer Stadt eine Umweltzone eingerichtet wird, sind historische Fahrzeuge generell von einem Fahrverbot ausgenommen.“Ein solcher Erfolg zeigt, dass all die Briefe, die Protestaktionen, aber auch die inhaltlich sachliche Informationskampagne der Initiative Kulturgut Mobilität, aber besonders der Gleichklang und die Bemühungen der ganzen Szene zu Erfolgen führt.Weiter so!Grüsse aus Langen EmozzioneBeitrag geändert:09.11.2006 09:08:39
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Wowh der Einsatz lohnt sich .. aber was sind Historische Fahrzeuge..??da is auch noch viel definitions Arbeit dran...Danke an alle die hier für die Szene Aktiv sindHelmut
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Hallo Emozionne,würde gerne dein Schreiben das du zu Niedersachen hier reingestellt hast, schnell kopieren und an Herrn Wowereit und Herrn Breitenkamp mailen.Einverstanden ?Dann müssen sie nochmal Stellung beziehen,bei den nächsten Antwort von Ihnen, machen wir es dann ausführlicher mit den Unterlagen von infuGrußBJ43P.S. würde dann in meinem Schreiben in etwas so vorgehen:Hinweis: Dass sie auf die geringen Fahrleistung, die von unsen Autos in diesen Zonen ausgehen, nicht eingegangen sindund ebenfalls die drohenden Arbeitsplatzverluste in der Oldtimerbranche scheinbar ausgeblendet haben.Beitrag geändert:09.11.2006 10:09:36
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immer kopieren und schreiben.Gruss Emozzione
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Meine Re- Antwortan Herrn Wowereit, Herr Dr. Breitenkamp bekommt sie ebenfalls.Sehr geehrter Herr Wowereit,auf die in meinem Schreiben aufgeführten Punkte:Geringe Fahrleistung von Oldtimer in diesen Zonen u.die drohenden Arbeitsplatzverluste in der Oldtimerbranche sind sie leider nicht im Detail eingegangenAus dem Umweltministerium in Niedersachen liegt derhttp://www.kulturgut-...obilitaet.de/folgende Stellungnahme vor:Zitat:Niedersachsens Umweltministerium bestätigt der Initiative Kulturgut Mobilität gegenüber Ausnahme bei Fahrverboten„Die Problematik des Betriebes von historischen Fahrzeugen innerhalb von Umweltzonen ist bereits mehrfach an mich herangetragen worden. Mit der Kennzeichnungsverordnung, die die Definition von Fahrverboten erst möglich macht, wird m.E. nur der Rahmen für die Kennzeichnung von Umweltzonen vorgegeben, die inhaltliche Ausgestaltung hat sich dabei an § 47 Abs. 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu orientieren, wie z.B. Verursacheranteil und Verhältnismäßigkeit.In Niedersachsen wird in Anbetracht des geringen Beitrags der historischen Fahrzeuge zu der Luftschadstoffbelastung im Straßenverkehr wie folgt vorgegangen werden:Wenn in einer Stadt eine Umweltzone eingerichtet wird, sind historische Fahrzeuge generell von einem Fahrverbot ausgenommen.“Mit freundliche Grüßenxxxxx
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Sehr schön !Weiß eigentlich jemand wie es mit Bremen aussieht ?GrüßeTom
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Historische Fahrzeuge sind Oldtimer, und diese sind mindestens 30 Jahre alt und haben ein H- oder ein 07-Kennzeichen.Ab 1.4.07 tritt diese Definition in der FZV in Kraft.GrüßeMartin
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Zitat:Original erstellt von ID19 am/um 09.11.06 17:32:25(..) diese sind mindestens 30 Jahre alt und haben ein H- oder ein 07-Kennzeichen.(...)Mmmh... soweit so gut, aber ein "oder" anstelle des und wäre mir da lieber gewesen...Ulli
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Das haben wir doch an anderer Stelle schon einmal durchexerziert. Historische Fahrzeuge sind keine Vehikel mit 07er oder H-Kennzeichen sondern Fahrzeuge ab 30 bzw. 25 Jahren....
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Ich wollte eigentlich eher darauf hinaus, daß man dann ohne H- oder 07-Kz kein "historisches Fahrzeug" hat, auch wenn man Gründe hätte, ohne H-Kennzeichen anzumelden. Steuerliche Gründe z.B., gerade für Kleinwagen. Das mit dem Alter ist durchaus i.O.Ulli