Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

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Sierra
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Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Beitrag von Sierra » Mi 5. Jul 2006, 12:54

Norbert, nicht ganz vollständig. Sonst müßte jeder Holländer mit seinem Wohnwagen ja in D Steuern entrichten: Steuerbefreiung gilt für:Siehe §3, Abs. 13: ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;So, und vorübergehend ist, wenn ich vor Jahresfrist D wieder ins Heimatland des Fahrzeugs verlasse. Wenn ich dann wiederkomme, beginnt das Jahr von neuem, oder? Zum Beweis kann ich natürlich entsprechende Tankquittungen vorlegen. Blöd, daß die französischen Kennzeichen so häßlich sind. Die schwedischen gefallen mir viel besser. GrußMichael

mkiii
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Beitrag von mkiii » Mi 5. Jul 2006, 14:11

Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 05.07.2006 12:54:01Norbert, nicht ganz vollständig. Sonst müßte jeder Holländer mit seinem Wohnwagen ja in D Steuern entrichten: Steuerbefreiung gilt für:Siehe §3, Abs. 13: ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;So, und vorübergehend ist, wenn ich vor Jahresfrist D wieder ins Heimatland des Fahrzeugs verlasse. Wenn ich dann wiederkomme, beginnt das Jahr von neuem, oder? Zum Beweis kann ich natürlich entsprechende Tankquittungen vorlegen. Blöd, daß die französischen Kennzeichen so häßlich sind. Die schwedischen gefallen mir viel besser. GrußMichaelUnd was bedeutet dann die Ausnahme: Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland habenGrußNorbertBeitrag geändert:05.07.2006 14:14:30
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Mi 5. Jul 2006, 15:06

Ups! Ich bitte um Entschuldigung, Norbert, hab ich glatt überlesen. Damit ist ja auch das oben ergoogelte mit dem Zweitwohnsitz hinfällig. Sobald ich mit meinem Zweitwohnsitzauto nach D komme, muss ich die dt. Kfz-Steuer entrichten. Kein Schlupfloch. Eindeutige Regelung. MichaelBeitrag geändert:05.07.2006 15:16:12

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Beitrag von Josef Eckert » Mi 5. Jul 2006, 15:51

Hallo Michael,das ist so auch nicht ganz richtig. Du kannst mit Deinem Zweitwohnsitz-Auto nach D kommen, ohne Steuer zu entrichten. Sollte jedoch die Steuerfahndung auf Dich aufmerksam werden, mußt Du glaubhaft nachweisen, dass der Einsätzbereich Deines Fahrzeugs hauptsächlich am Zweitwohnsitz liegt. Damit die Steuerfahndung auf Dich aufmerksam wird, mußt Du schon eine ganze Fahrzeugflotte hier am laufen haben. Alles klar!GrußJosef

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Beitrag von Frank the Judge » Do 6. Jul 2006, 10:30

Versuche es doch mal mit Andorra.Klick diese Seite ---> http://www.andorra-intern.com/faq/de_faq_kfz.htm

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Do 6. Jul 2006, 12:34

Hallo Frank, geht ja nur für Autos bis 3 Jahre. Und was will ich in Andorra, wenn ich hier nicht mehr sein darf? Komme ich mit meinem andorranischen Fahrzeug nach D, hab ich ja das gleiche Problem wieder. Der ausländische Wohnsitz scheint mir noch am besten. Und für 40.000 EUR kriegt man ne schöne Hütte weit oben im Norden.GrußMichael

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