Brief an Tiefensee u.A. von der Initiative Kulturgut Mobiltät
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Nach unseren Informationen überarbeitet in Ihrem Ministerium die Arbeitsgruppe Novellierung § 19 StVZO unter Federführung von Hans-Dieter Hesse, Referat S 33 die Anforderungen zur Erlangung des H-Kennzeichens. Hierbei sollen die Anforderungen an die Vergabe des H-Kennzeichens drastisch verschärft werden. So wie uns der Entwurf bekannt ist, werden hierbei wichtige kulturhistorische Belange und Kriterien außer Acht gelassen. Wir werden uns daher auch mit einem gleichen Schreiben an alle Kulturverantwortlichen der Länder wenden, um hier nicht seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen hinnehmen zu müssen, die in krassem Gegensatz zu dem stehen, was die Kulturverantwortlichen seit Jahren in Denkmalschutz und Denkmalpflege verteidigen. Ihr Mitarbeiter Herr Hesse zeigt hier, um es gelinde zu sagen, nur sehr wenig Kompetenz, wenn es um die Beurteilung von historischen Fahrzeugen und Tatsachen geht. Die Initiative Kulturgut Mobilität, die von über 100 Oldtimer-Markenclubs und zwischenzeitlich von fast 1000 Oldtimerenthusiasten, aber auch von so wichtigen Institutionen wie der Deutschen Fachwerkstraße e.V. unterstützt wird, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem kulturhistorischen Hintergrund des Bestandes von historischen Fahrzeugen in Deutschland. Das Motorrad und das Automobil haben wie keine andere technische Errungenschaft unsere Lebensumwelt während der vergangenen 120 Jahre verändert. In Deutschland bemühen sich rund 300.000 Oldtimerliebhaber um die Erhaltung und Pflege historischer Fahrzeuge und deren Geschichte. Obwohl sich Politiker bei zahlreichen Veranstaltungen gerne des Oldtimers als Sympathieträger bedienen, werden – bislang unbeachtet von der breiten Öffentlichkeit – immer stärkere Beschränkungen beschlossen. Historische Fahrzeuge, egal ob Automobil, Motorrad oder LKW, sind als ehemaliges Alltagsgut auch Kulturgut und müssen als solches erhalten werden. Die Politik hat die Erhaltung historischer Gebäude mit Hilfe der Denkmalpflege zur Chefsache erklärt und gleichzeitig den privaten Erhaltungsmaßnahmen historischer Fahrzeuge durch immer stärkere Einschränkungen in deren Gebrauch den Kampf angesagt. Wird eines Tages ein VW Passat der ersten Baujahre nur noch im Museum zu sehen sein? Und werden wir unseren Kindern dann erklären: „Ja, das war einmal das erste Familienauto, dass es möglich gemacht hat, draußen auf der grünen Wiese einen großen Supermarkt entstehen zu lassen“. Man hat plötzlich nicht mehr täglich seinen Kleineinkauf gemacht, sondern ist samstags zum großen Wocheneinkauf gestartet. Als Folge dessen ist der kleine „Tante-Emma-Laden“ an der Ecke verschwunden.“ Den Tante-Emma-Laden werden unsere Kinder leider auch nicht mehr kennen. Dies soll ein kleines Beispiel dafür sein, wie ein Fahrzeug unser aller Lebensumfeld verändert hat. Und genau dies ist auch die Begründung dafür, dass ein solches Alltagsgut auch als Kulturgut schützenswert ist. Von den raren Fahrzeugen, die es geschafft haben, den Krieg zu überleben oder den kuriosen zwei- und vierrädrigen Konstruktionen der Nachkriegszeit, die das deutsche Wirtschaftswunder symbolisieren, möchten wir hier überhaupt nicht reden. Es kann nicht sein, dass all dies nur noch im Museum zu sehen ist. Zurückgehende Zahlen von Museumsbesuchern stehen einer immer größeren Zahl von Besuchern bei Oldtimerveranstaltungen gegenüber. Warum? Historische Fahrzeuge in ihrer Mehrdimensionalität zu erleben, sie fahren zu sehen, sie zu hören und zu riechen ist das, was eben das Besondere dieses mobilen Kulturguts ausmacht. Ein bewusstes und lebendiges Erleben dieses Stücks Technik und Kulturgeschichte ist nur in dieser Form möglich. Dass Kulturgut nicht unbedingt nur ein Baudenkmal sein kann, hat die UNESCO 2005 unter Beweis gestellt, indem Sie den ‚Samba de Roda’ der Cachoeira-Region zum schützenswerten nichtmateriellen Weltkulturerbe erklärt hat. Unsere Forderung an die Politik geht dahin, dass auch historische Fahrzeuge einen besonderen Schutz verdienen und die Belange der Oldtimerszene künftig von den Kulturentscheidern in der Politik mitvertreten werden und nicht weiter Einschränkungen seitens der Verkehrs- und Umweltministerien unterworfen werden. Der Anteil historischer Fahrzeuge – die ja oft nur am Wochenende eingesetzt werden, um dann einem breiten Publikum Fahrzeughistorie in lebendiger Form vorzuführen – am gesamten Verkehrsaufkommen ist derart verschwindend gering, dass die Politik endlich auch den kulturellen Wert der Erhaltung historischer Fahrzeuge als „Mobiles Kulturgut“ erkennen muss. Den Menschen, die mit großem Engagement private Zeit und persönliche Mittel aufwenden, um einem interessierten und immer wieder begeisterten Publikum diese Fahrzeuge in lebendiger Form zu zeigen, dürfen nicht ständig Knüppel zwischen die Beine geworfen werden. Dem uns bekannten Entwurf nach soll zwischen dem jetzigen Zustand 2 und dem aktuell minimal erforderlichen Zustand 3 eine weitere Zustandsnote eingeführt werden. Dann wird es erforderlich sein, statt der alten Note 3 nun die erheblich schärfere neue Norm einzuhalten.Bei diesem Entwurf werden alle Kriterien, die für die Erhaltung von Kulturgut gelten, über Bord geworfen, indem nur noch restaurierten Fahrzeugen der Zugang zum H-Kennzeichen gewährt werden soll. Altes Auto, was nun? Zauberworte schwirren durch die Szene, ohne die kein Vortrag, kein Aufsatz mehr auskommt: Restaurierung, Denkmalschutz und Rekonstruktion – Kulturdenkmal oder Kulturgut. Oder für Fortgeschrittene wie es sie hoffentlich in Ihrem Ministerium gibt: Solitäre oder seriengebundene Objekte, quellengerechte Bewahrung und Echtheitskritik. Gern sieht man es als Eigentümer, wenn die Beschreibung einer mühevollen, üblicherweise viel zu teuren Oldtimerrestaurierung mit dem Attribut „originalgetreu restauriert“ geschmückt werden kann. So gern und viel all diese Begriffe und Begriffsinhalte benutzt werden, so wenig wird leider ihre Bedeutung und ihre - am Objekt zu prüfende - Richtigkeit hinterfragt. Entlehnt sind sie allesamt aus den Hilfswissenschaften der Geschichte, vorwiegend dem Denkmalschutz, aber auch der Kunstgeschichte und der Industrie- Archäologie, wo sie recht genau umrissene Bedeutungen haben. Die meisten entstammen der Gebäudedenkmalpflege, sind also für den Umgang mit Bauernhäusern, Barockschlössern oder auch Wassermühlen zugeschnitten. Ihre Übertragbarkeit auf Oldtimer, gar auf solche, die intensiv genutzt werden, ist naturgemäß begrenzt, und nirgendwo bisher definiert. Der Erfolg ist, dass die Begriffsinhalte reichlich schwammig sind. Anlass genug, sich einmal genauer mit den so viel gebrauchten Begriffen auseinander zusetzen und nachzulesen, wie ihre Bedeutung in den Disziplinen verstanden wird, aus denen sie entlehnt sind. Die Quelle In den Geschichtswissenschaften bezeichnet man Quellen im weitesten Sinn als die ursprünglichen Zeugnisse, aus denen jegliche Geschichtsschreibung und nachträgliche Interpretation schöpft. Man unterscheidet dabei zwischen Schriftquellen, Bildquellen, mündlichen Quellen und Sachquellen, jeweils unterteilt nach Primärquelle und Sekundärquelle. Um immer gleich die Brücke zu schlagen: Ein alter Kfz-Brief ist natürlich eine Schriftquelle, und zwar eine Primärquelle, ein später verfasster Reisebericht dagegen eine Sekundärquelle. Ein historisches Photo ganz klar ist eine Bildquelle. Das Denkmal Ursprünglich verstand man unter einem Denkmal zum Beispiel ein Reiterstandbild, eine Stele, einen Gedenkstein, der an eine berühmte Person oder ein großes Ereignis erinnerte, vom Ursprung her eigentlich also eine künstlerisch gestaltete Sekundärquelle. Erst im 19. Jahrhundert weitete sich der Denkmalsbegriff allmählich auf große Sach- und Primärquellen aus, die unmittelbare Rückschlüsse auf Personen, Ereignisse oder Zeitumstände gestatten: Die Frankfurter Paulskirche für die Revolution von 1848, oder, um gleich ein problematisches Beispiel zu nennen, Goethes Geburtshaus in Frankfurt (Im Zweiten Weltkrieg zerbombt und später wieder komplett neu aufgebaut; 130 000 Besucher pro Jahr.) Die Eintragung eines wie auch immer gearteten Objekts in die Denkmalsliste seines jeweiligen Bundeslandes ist ein hoheitlicher Akt. Sie ist Ausdruck des öffentlichen Interesses an der dauerhaften Erhaltung des betreffenden Objekts, begründet in dessen Quellenwert in geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Hinsicht. Mit der Unterschutzstellung wird dem Eigentümer eine Erhaltungsverpflichtung auferlegt und sein Recht zur beliebigen Veränderung oder Zerstörung eingeschränkt. Zum Ausgleich kann er auf öffentliche Zuschüsse hoffen (momentan eher nicht), zumindest aber seine Aufwendungen zum Erhalt des Denkmals steuerlich absetzen. (Denkmalschutz ist Ländersache und wird in jedem Bundesland unterschiedlich praktiziert. Die Fachbehörden sind häufig unterteilt in Denkmalschutz (zuständig für Inventarisation, Unterschutzstellungsverfahren, Erforschung von Denkmalen, Gutachten etc.) und Denkmalpflege (fachliche Betreuung von Erhaltungs- und Restaurierungsmaßnahmen, begleitende Dokumentationen etc.)) Ein Denkmal ist nicht nur durch bloßes Alter gekennzeichnet, es muss repräsentativ sein für die Epoche, den Umstand, wofür es steht. Die Masse an alter Bausubstanz - und alles, was nicht rechtzeitig umgehauen wird, ist ja auch irgendwann alt - zwang die damit befassten Historiker zur Entwicklung schlüssiger Definitionen. Heute gelten im Denkmalschutz für die Unterschutzstellung historischer Einzelobjekte folgende Kriterien: - Ein Denkmal zeichnet sich aus durch original erhaltene Substanz, - durch Singularität (Einzigartigkeit, Besonderheit) - und durch geschichtliche Bedeutung. Vor allem die erste Forderung ist dabei entscheidend. Ein Objekt, das durch Veränderungen und Erneuerungen gleich welcher Art seine Originalsubstanz eingebüßt hat, taugt bei genauer Hinsicht nur noch sehr eingeschränkt als Sachquelle, als ursprüngliches Zeugnis. Erste Aufgabe des Denkmalschützers ist es also, die stoffliche Identität des Ursprungsobjektes mit dem vorliegenden zu vergleichen. Diese ist in der Regel nie hundertprozentig, was seinen Quellenwert durchaus nicht vermindern muss, ein Denkmal kann sich auch dadurch auszeichnen, dass es zeittypische Veränderungen widerspiegelt. Ein Denkmal ohne Originalsubstanz wäre ein Widerspruch in sich. Oberstes Ziel der Denkmalpflege, der Konservatoren und Restauratoren muss es also immer sein, erhaltene Originalsubstanz für die Nachwelt zu bewahren. Was schließlich unter „geschichtlicher Bedeutung“, „Singularität“ und „öffentlichem Interesse“ zu verstehen ist, haben die Zeitgenossen in allen Epochen unterschiedlich verstanden. Im Wilhelminischen Zeitalter war man fasziniert vom Hochadel und restaurierte alles an Residenzen und Kaiserpfalzen, was übriggeblieben war. Die Sozialgeschichtler der 70er Jahre dagegen wandten der „Geschichte der Herrschenden“ den Rücken zu und interessierten sich vorrangig für die Alltagskultur der einfachen Bevölkerung. Folglich wurden nun einfache Wohnhäuser aus Arbeitersiedlungen, Nissenhütten und Plattenhäuser unter Denkmalschutz gestellt. Frühere Generationen hätten ihnen jegliche geschichtliche Bedeutung abgesprochen. Seit Mitte unseres Jahrhunderts kümmert sich der Denkmalschutz verstärkt auch um sogenannte Technische Kulturdenkmäler. Um die Erhaltung von Wind- und Wassermühlen hatte man sich früher schon bemüht, nun rückten ganze Fabrikanlagen, auch Eisenbahnbrücken, Schleusen und Wasserwerke in den Mittelpunkt des Interesses. Der Begriff „Industrielle Archäologie“ war geboren, und man erkannte, dass die frühen Sachzeugen des Industriezeitalters auf ihre Weise ebenso aussagekräftige Denkmäler waren wie gotische Dome oder klassizistische Herrenhäuser. Auch die UNESCO folgte diesem Trend und nahm die Völklinger Eisenhütte (Saarland) in die Liste des „Weltkulturerbes“ auf, gleichberechtigt neben dem Mont Saint-Michel, der Kathedrale von Canterbury oder dem Kloster St. Gallen, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Bereich der Technik- und Industriegeschichte hat man den Versuch unternommen, die vielen unterschiedlichen Denkmale bestimmten Kategorien zuzuordnen, eine Unterteilung, die auch für unser eigentliches Betrachtungsgebiet hilfreich ist: - Historisch typische Objekte - Historisch einzigartige Objekte („Solitäre“) - Anfangs- und Endglieder einer technischen Entwicklungsreihe - Sozialgeschichtliche Strukturen aufzeigende Objekte. All diese Bewertungskriterien für technische Kulturdenkmale können einzeln oder kombiniert an den jeweiligen Objekten auftreten. Eine weitere Untergruppe besonderer Art stellen die beweglichen Denkmale dar, wozu Fahrzeuge aller Art, aber auch Maschinenaggregate zählen. Sie machen den Denkmalschützern schon deshalb Probleme, weil ihnen die Unart zu eigen ist, Ländergrenzen überschreiten und damit Amtszuständigkeiten wechseln zu können. Wird für solch ein zweifelhaftes Objekt Denkmalschutz beantragt, so erfolgt zunächst, was unschlüssige Amtsinhaber stets vorzuschalten pflegen: Die Zuständigkeitsprüfung. Warum sollte auch z.B. ein historisches Dampfboot , das nach Brandenburg gehört, in Hamburg unter Denkmalschutz gestellt werden (oder gar eins aus Norwegen)? Es hat sich dazu die Praxis eingebürgert, ein gewisses Minimum an Gemeinsamkeiten zwischen dem beweglichen Objekt und seinem gegenwärtigen Aufenthaltsort einzufordern. Gute Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung sind gegeben, wenn das Objekt an seinem jetzigen Aufenthaltsort hergestellt wurde oder dort lange seinen Dienst versehen hat. Ähnlich uneinheitlich (oder geradezu willkürlich) geht es in fast allen Bundesländern zu, und dies an der Schwelle zur europäischen Integration. Doch wenden wir uns von den zuständigen Fachbehörden ab und den Objekten selbst zu: Denkmalschutz, so viel ist klargeworden, hat etwas mit der Grundeinstellung von Menschen gegenüber alten Dingen zu tun. Weil diese Grundeinstellung unabhängig von Verwaltungsakten ist, soll in unseren Betrachtungen künftig nicht differenziert werden zwischen registrierten und nicht registrierten Denkmälern. Das Museum aus griechisch mouseion „Ort für gelehrte Beschäftigungen“ Ähnlich wie das „moderne“ Denkmal ist auch das Museum ein Kind des 19. Jahrhunderts. Von der reinen Sammlung unterscheidet es sich dadurch, dass es über die reine Bestandsbildung und Präsentation hinaus Forschungen über seine Sammlungsgegenstände anstellt und entsprechende Ergebnisse öffentlich macht. Die Aufgabenbereiche eines jeden Museums lassen sich wie folgt zusammenfassen: Sammeln, Verwahren, Inventarisieren, Dokumentieren, Präsentieren und Publizieren. Bei so vielen Fremdwörtern ist sogleich klar: Das Museum ist eine wissenschaftliche Einrichtung. Welche Museen bei der heutigen Großwetterlage noch imstande sind, diesen hehren Zielen gerecht zu werden, ist eine ganz andere Frage; die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben viele Häuser gezwungen, sich im Wesentlichen aufs Verwahren und Präsentieren des „dreidimensionalen Kulturguts“ zu beschränken, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt. Nicht selten haben es Denkmalschutz und Museen mit den gleichen Objekten zu tun, die Art von deren Behandlung und die dabei verfolgten Ziele können aber durchaus unterschiedlich sein. Nach außen dokumentiert sich dies auch dadurch, dass Objekte in Museumsbesitz in der Regel nicht unter Denkmalschutz gestellt werden. Befasst sich der Denkmalschutz vorwiegend mit Objekten, die noch in praktischen Nutzungszusammenhängen stehen (Gebrauchsgut), so ist das Objekt im Museum jeder praktischen Nutzung entzogen, es ist Teil einer Sammlung und dient der wissenschaftlichen Erforschung und Präsentation. So jedenfalls sollte es eigentlich sein. Natürlich aber stellt die Publikumsbesichtigung eines Oldtimers auch eine Form von Nutzung dar. Die langfristige Erhaltung von Originalsubstanz ist zweifellos am besten in einem Museum gewährleistet, das überdies nicht zu problematischen Umnutzungen gezwungen ist. Das Privileg, in einem Museum zu überleben, wird also stets nur einer kleinen, auserwählten Zahl von besonders interessanten Oldtimern vorbehalten bleiben. Dieser Umstand einerseits und die damalige Fülle an erhaltenen, zugleich aber akut in ihrem Bestand bedrohten Oldtimern hat in den 70er Jahren, als sich immer mehr Privatleute in allen möglichen Spielarten des Denkmalschutzes zu engagieren begannen, zur Gründung von diversen Museen geführt. So segensreich deren Tätigkeit für den Erhalt vieler hundert Oldtimer auch war und ist, so problematisch war der Begriff Oldtimermuseum dabei seit Anbeginn. Konservierung aus lateinisch conservare „erhalten, haltbar machen“ Die Konservierung, also Bestandserhaltung einer Sachquelle, besteht im einfachen Falle in der Fernhaltung von schädigenden Außeneinflüssen (Durchfeuchtung), der Abwendung oder zumindest Verlangsamung von Verfall. Eine Konservierungsmaßnahme kann auch in physikalischen oder chemischen Eingriffen bestehen. Maßnahmen, welche die Substanz des Objekts verändern, gehen über eine Konservierung hinaus. Strittig kann dabei beispielsweise sein, ob eine Neulackierung der Originalsubstanz zugerechnet wird oder nicht - bei einem Ölbild keine Frage, bei einem Oldtimer der jedes Jahr vielleicht viele hundert Kilometer zurücklegt ja. Restaurierung aus lateinisch restaurare „wiederherstellen“ Wenn beschädigte kunstgeschichtliche Objekte einer sachgerechten Instandsetzung bedürfen, so spricht man von Restaurierung: Die Entfernung von Schmutzschichten, vielleicht auch unsachgemäßen Übermalungen von einem Ölbild, die Befestigung herausgefallener Edelsteine oder Intarsien aus einem Reliquiar oder einer Schatulle am ursprünglichen Platz. Solange es sich dabei um Maßnahmen innerhalb der Originalsubstanz handelt, nichts erneuert oder Fehlendes hinzugefügt wird, bleibt der Begriff relativ scharfumrissen. Auch der Ersatz einiger schadhafter Ziegelsteine in einem mittelalterlichen Mauerwerk durch solche von identischem Maß und Aussehen, die vielleicht der Ruine eines Nebengebäudes entnommen sind, geben Praktikern noch keinen Anlass zu Grundsatzdiskussionen. Als ebenso legitim wird es angesehen, wenn innerhalb von technischen Objekten irreparable Teile, die einer Serienproduktion entstammen, durch identische Modelle der gleichen Baureihe ausgetauscht werden. Je mehr der ursprüngliche Restaurierungsbegriff jedoch auf die Instandsetzung komplexer Gebrauchsgegenstände wie einem Oldtimer ausgedehnt wird, desto schwieriger wird die Abgrenzung gegen Begriffe verwandten Inhalts wie Reparatur, Austausch, Ersatz und Rekonstruktion. Ein guter Weg zur Erhaltung eines beschädigten alten Gebrauchsgegenstandes kann in der Wiederherstellung seiner Funktionstüchtigkeit bestehen. Kein Problem, so lange sich der durchgebrannte Kolben ersetzen lässt. Ist ein alter Kotflügel unrettbar dahingerostet, so geht immer auch ein Stück Originalsubstanz dahin, wenn man ihn ersetzt, und wenn das neue Stück noch so akkurat nachgebaut ist. Ganz anders die Ausgangslage, wenn Reifen im Laufe eines Autolebens immer wieder ersetzt worden sind, ein Verschleißgegenstand war, und der Denkmalswert hauptsächlich in der Demonstrierbarkeit ursprünglicher Funktionszusammenhänge besteht. Wenn das Restaurierungsziel also auch in der Wiederherstellung der ursprünglichen Nutzungsmöglichkeiten besteht, könnte man durchaus noch von einer Restaurierungsmaßnahme reden. Man sieht: Die Grenzen sind fließend je nach Definition und Grundeinstellung. Soviel aber ist unbestritten: Restaurierung bedeutet in erster Linie die Erhaltung von Originalsubstanz, kann in bestimmtem Rahmen aber auch die Ergänzung von fehlenden oder Ersatz von abgängigen Details an einem insgesamt aber vorhandenen Objekt bedeuten. Restaurieren kann man immer nur, was noch da ist, kommt neues Material ins Spiel, so rutscht man streng genommen bereits hinüber ins Kapitel „Rekonstruktion“. "Oldtimer haben ihre Schicksale und tragen Spuren ihrer Geschichte solange an sich, bis man diese Spuren beseitigt. Man sollte es nicht tun!" Die Rekonstruktion aus lateinisch re-construere „wiederherstellen, nachbilden“ Keine Maßnahme ist im so umstritten wie die Rekonstruktion. Logisch eigentlich, denn Denkmalschutz und Denkmalpflege gilt dem Erhalt von Originalsubstanz und nicht dessen Ersatz und Kopie. Stets neue Nahrung erhält die Diskussion aus dem Lager der Architekten, deren Einfluss auf den Gebäudedenkmalschutz (und um den geht es dort ja vorrangig) traditionell sehr stark ist. Im Berufsethos der Architekten ist die Ablehnung gegen jedwede Rekonstruktion tief verwurzelt, man spricht dort verächtlich von „Nachäffen“. Was einmal weg ist, soll lieber neu gestaltet werden, und jede Erneuerung soll auch als solche erkennbar sein, die Handschrift ihrer Zeit tragen, alles andere wird als versuchte Vortäuschung unhistorischer Zustände, als Geschichtsklitterei verstanden. Klarer Fall, wird hier der wache Leser resümieren, sofern er nicht selbst einer ist Besondere Beachtung wird dem Begriff der schleichenden Rekonstruktion gezollt. Gerade Gebrauchsgegenstände aus vergänglichen, organischen Materialien erfordern zur Abwendung von bedrohlicher Substanzschwächung im Lauf der Jahrzehnte eine stückchenweise Erneuerung, besonders wenn sie praktisch genutzt werden und dabei noch bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen müssen. Kein Oldtimer kommt heil über die Jahre, ohne dass hin und wieder etwas ausgetauscht werden muss; manche dieser Maßnahme, das haben wir sehen können, war dabei durchaus noch als Restaurierung interpretierbar gewesen. Der Preis, den man für die ansonsten ja wünschenswerte Inbetriebhaltung eines technischen Objekts zahlt, kann also in heimlichem Substanzverlust bestehen - genau das, was Denkmalpflege gerade verhindern soll. Wie die berühmte Geschichte von der 350 Jahre alten Axt, bei der alle 30 Jahre der Stiel und alle 50 Jahre das Heft ausgetauscht worden ist... Restaurierungssünden Fast nie präsentiert sich uns ein in einer stilreinen Erscheinung, fast immer trägt er Spuren aus allen möglichen Teilen seiner Geschichte an sich. Laien pflegen geradezu reflexartig nach der Beseitigung all solcher nachträglichen Umbauten und Hinzufügungen zu verlangen und wünschen sich das Fahrzeug wieder so, wie es einst vom Band gelaufen ist („Aber bitte mit Motor“). Das Anliegen des Denkmalschutzes jedoch ist es durchaus nicht immer, einen ursprünglichen, stilreinen Zustand wiederherzustellen wie beispielsweise bei einem Ölbild, einer Freske. Die vielfältigen Gebrauchsspuren zu beseitigen, die sich im Laufe ihres eingegraben haben, bedeutet eine teilweise Zerstörung seines Quellenwertes und die Verfälschung eines Denkmals („Renovierung“). Die Beseitigung aller nachträglichen Umbauten und Veränderungen („Rück-Restaurierung“) ist eine im Denkmalschutz äußerst kritisch betrachtete Maßnahme, denn auch nachträgliche Umbauten machen möglicherweise längst einen Teil des Gesamtdenkmals aus. Niemand käme bei einer Restaurierung der Hamburger Katharinenkirche auf die Idee, ihren wunderschönen Barockturm abzureißen, um wieder die stilreine Gotik des ursprünglichen Baukörpers herzustellen (über dessen genaue Gestalt es höchstens grobe Mutmaßungen gibt). Als oberstes Gebot bei jeder Rekonstruktion und Rück-Restaurierung gilt: Keinen Eingriff ohne verlässlichen Befund! Zum einen müssen die Spuren am Objekt selbst ausgewertet worden sein (Reste alter Beschläge, Blindnieten, Zapfenlöcher etc.), zum anderen alle verfügbaren Sekundärquellen (Bauzeichnungen, Fotos, Modelle etc.). Jeder Eingriff in die Originalsubstanz, besonders bei der Beseitigung jüngerer Umbaustadien, alle dabei zutage tretenden Spuren und Strukturen gehören dokumentiert (zumindest fotografisch). Dass eine denkmalsgerechte Rekonstruktion form-, material- und handwerksgerecht erfolgen sollte, wissen alle nun schon auswendig. Zum Zeichen, dass dies auch wirklich so geschehen ist, belässt man hierbei gern so viele Originalteile wie möglich an ihrem Ort (und seien es nur Fitzel). Schönheit ist kein entscheidendes Kriterium für den Wert eines Denkmals, sondern Echtheit, und Restaurieren bedeutet nicht, alles so lange zu bearbeiten, bis es wieder aussieht wie neu. Wer sich ein Oldtimer im Neuzustand wünscht, sollte ehrlicherweise überlegen, eine Replica zu fahren. Resultat: Oldtimer, die in Fahrt bleiben sollen, sind einem sehr viel rasanteren Substanzaustausch unterworfen werden als jedes alte Haus, jedes Baudenkmal.Die Bestandserhaltung und Präsentationhistorischer Fahrzeuge in Privatbesitz, welches Etikett diese auch immer tragen, gehorcht jedenfalls anders gewichteten Prioritäten und Sachzwängen als die Baudenkmalpflege von Gebäuden. Einstellungssache? Der private Besitzer eines Oldtimers, der nicht unter Schutz steht, ist frei zu tun, was er damit will. Er kann es wie ein Denkmal behandeln oder sich einen Dreck scheren um das Fachgeplänkel der Experten. Einerseits darf er nicht auf Steuerbegünstigungen oder Zuschüsse hoffen, andererseits wird kein Verwaltungsbeschluss ihn daran hindern können, die historische Substanz seines Fahrzeugs zu zerstören, der Einbau von Bremskraftverstärkern in ein Fahrzeug Baujahr 1928 inklusive. Nur kollektive Bewusstseinsprozesse in den Gruppen, die sich mit deren Erhalt befassen, können letztlich den Bestand und den Quellenwert unserer Fahrzeuge auf breiter Front bewahren helfen. Dass man in Deutschland heute keine historischen Häuser mehr mit Glasbausteinen, Rekordfenstern und Eternit-Verblendern verschandelt, ist eine Folge solcher Prozesse. Beteiligt hieran waren die Denkmalschutz-Organisationen mit ihrer Aufklärungsarbeit einerseits, und andererseits eine Riesenzahl engagierter Privatleute, die aus Freude am Wiederentdecken historischer Bauformen und Handwerkstechniken unsere Gegenwart wieder mit erfreulichen Farbtupfern aufgehellt haben, ob nun mit Zuschüssen oder nicht.Aus den vorgenannten Gründen ist zu behaupten, dass gerade das unrestaurierte Fahrzeug, dem man ein hohes Maß an Konservierung angedeihen ließ, als das Höherwertige zu betrachten ist. Genau diesem von Patina gezeichneten Fahrzeug soll nun durch die neuen Ausführungsbetsimmungen zur Zulassungsordnung der Garaus gemacht werden; dies können wir nicht hinnehmen. Was unsere Oldtimer angeht, so werden wir weitgehend ohne den staatlichen Part auskommen müssen. Was wir aber wollen ist ein Bestandsschutz für unser Fahrzeuge. Es ist nicht die Frage abzuwarten bis nur wenige Fahrzeug ihrer Gattung übrig sind. Gedanken über Schutzmaßnahmen muss man sich viel früher machen, denn der Bestand an historischen Objekten reduziert sich ganz von selbst und unabhängig von deren rechtlichen Status. Wichtiger ist aber auch die Form der Präsentation. Durch ständig neue Gesetzgebungen die die Automobile in ihrem gesamten Bestand treffen wird auch die Präsentation von unseren historischen Fahrzeugen immer mehr eingeschränkt. Da es sich aber um mobiles Kulturgut handelt ist auch hier die Mobilität zu gewährleisten. Dies zu gewährleisten muss auch Aufgabe aller Kulturinteressierter- und Verantwortlicher sein. Ein historisches Fahrzeug ist nun einmal kein statisches Objekt, sondern ein Objekt, das vom Betrachter aus durch dessen Sinne erfahren werden muss. Ein historisches Fahrzeug muss in Bewegung erlebt werden, man kann es riechen und hören. Die Art und Weise, wie ein historisches Fahrzeug von seinem Betrachter erlebt wird, nämlich in Bewegung, ist ein wichtiger Teil, um seine historische Bedeutung und den damit eng in Zusammenhang stehenden zeitgeschichtlichen, sozialen, städtebaulichen, ethischen und technischen Aspekt zu erkennen. Wir fordern Sie daher auf, es bei dem momentanen Status zu belassen, so dass wichtiges mobiles Kulturgut geschützt werden kann.Mit freundlichen GrüßenPeter-David GöhrInitiative Kulturgut Mobilität Beitrag geändert:25.06.2006 12:30:17Beitrag geändert:25.06.2006 12:39:45Beitrag geändert:25.06.2006 15:30:15
Brief an Tiefensee u.A. von der Initiative Kulturgut Mobiltät
Der Brief ist sicherlich gut geschrieben (und ich kann mich der Argumentation ja durchaus anschliessen), aber weisst Du, was damit geschehen wird?Das Schreiben geht ins Ministerbüro, kommt von dort mit einem grünen Kugelschreiberstrich (Grüne Sifte darf nur der Minister benutzen, Rot der Staatssekretär usw...) und dem Vermerk "RL (=Referatsleiter) S33" zu ebendiesem. Dem RL S33 wird schon im ersten Absatz des Briefes die Kompetenz aberkannt - ohne, dass der Entwurf offiziell bekannt ist oder aber zumindest auf den Deuvet als Quelle verwiesen wird. Wie also soll dessen Antwort (die dann mit der Redewendung "Herr Minister Tiefensee hat mich beauftragt, Ihnen zu antworten" beginnt) aussehen? "Sorry, hab mich geirrt"? Oder doch eher eine ausweichende Antwort, dass das Konzept derzeit noch diskutiert werde und man abwarten solle etc...?Vielleicht wäre es besser, das Ministerium (bzw. sogar das federführende Referat) um ein offenes Gespräch zu bitten, um den kulturhistorischen Standpunkt darzulegen. Den Referatsleiter aber von vornherein als inkompetent abzukanzeln wird sicherlich keine Türen öffnen.Gruss,ThomasBeitrag geändert:25.06.2006 01:24:25
Brief an Tiefensee u.A. von der Initiative Kulturgut Mobiltät
Meine (spontane) persönliche Meinung:Der Brief ist viel zu lang!Meine berufliche Erfahrung im Umgang mit Schriftsätzen zeigt immer wieder: Je länger ein Schriftstück ist, desto weniger sorgfältig wird es gelesen.Leider erreich man mit so einer geballten Fülle von Informationen oft das Gegenteil vom gewollten, nämlich, daß der ganze Inhalt auf ein paar wenige Stichpunkte reduziert wird. Viele - oftmals wichtige und entscheidende - Aussagen und Details werden schlichtweg aus Langeweile oder Desinteresse überlesen und können daher keine Wirkung entfalten.Auch ich bin der Überzeugung, daß die Bitte nach einem persönlichen Gespräch mehr Erfolg verspricht, als die - auch taktisch zweifelhafte - Attacke auf einem Mitarbeiter des Ministeriums.GrußTripower
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!
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Brief an Tiefensee u.A. von der Initiative Kulturgut Mobiltät
Der Brief ist nicht nur zu lang (er könnte stellenweiseaus dem Redemanuskript des würthenbrg. Ministerpräsidenten"Oettinger" anlässlich der Eröffnung des neuen Mercedes-Benz-Museums stammen), er ist an den falschen Adressaten gerichtet.Die richtigen Adressaten wären die Herrschaften in der Spätzle-Weisswurst-Connection der Automobilindustrie, wie "Zetsche", "Pitschesrieder" u.a. Lest doch mal die Pressemitteilung vom 22.03.2006 vomVDA Verband der Automobilindustrie zur Kennzeichen-verordnung. http://www.vda.de/cgi-bin/dps/dps-query ... di.Beitrag geändert:25.06.2006 09:00:13
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Hallo Peter,muss mich Tripower anschliessen; auch ich finde den Brief zu umfangreich und habe Bedenken, dass er aufmerksam gelesen wird.Ich versuche immer, mit einem ersten Brief 'ein Interesse zu wecken', indem ich grob umreisse worum es geht, und welche Position ich einnehme und warte dann auf eine Reaktion. Wenn auch nur irgendein Interesse des Adressaten besteht, kommt weitere Korrespondenz zustande. Dort kann man dann auch Details hineinpacken oder ein persönliches Gespräch anstreben.Viele GrüßeMartin' alles, was einfach ist, ist gut '
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@Peter: lang... jaaa Finde Martins Vorschlag, erst mal einen ersten (kurzen) Brief zur "Interessensweckung" loszulassen und anschl. erst Öl in's Feuer zu giessen, gut!(P.S: habe Dir eMail gesendet)Mit fordlichen GrüssenJürgen
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Ich weiß, dass der Text sehr sehr lang ist und das sollte diesmal auch bewußt so sein. Auf kurze Briefe gibts auch kurze Antworten und die Initiative Kulturgut Mobilität denkt ja auch immer ein bisschen quer. Die Initiative Kulturgut Mobilität wird sich umgehend am Montag um einen Termin bei Minister Tiefensee bemühen. Gruss Emozzione
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Der Brief wird am Montag so rausgehen und wir werden dann Ende kommender Woche unter Bezugnahme auf dieses Schreiben auf ein persönliches Gespräch drängen.Gruss Emozzione
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Hallo Deddigerade diese Spätzle-Weißwurst-Connection wird die Idee von den Herren Tiefensee+Co gut finden: es betrifft sie selbst nicht, sie haben toprestaurierte (und nach ihrer Vorstellung "richtige")Oldtimer in den Museen, die sie jederzeit nutzen(lassen) können.Und all die Altauofahrerwerden durch solche Verordnungen und Bestimmungen(Feinstaub) 1. stigmaisiert(obwohl unschuldig, zumindest die Benzinerfahrer); und 2. müssen sie sich neu(er)e Autos kaufen......grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
Brief an Tiefensee u.A. von der Initiative Kulturgut Mobiltät
Deinem Brief fehlt die Quintessenz, eindeutig zu lang, zu verwirrend. Um ihn zu beantworten muss man ihn erst nach Schwerpunkten zerlegen, dafür nimmt sich keiner die Zeit und was nicht ganz unwichtig ist, bei dieser Länge geht die Grundintention verloren und man hat dann viel Makulatur mit noch mehr Bla, Bla vor Augen.GrüßeChristoph