Neue Nutzungsbeschränkungen f. hist. Fahrzeuge?

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C203
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Neue Nutzungsbeschränkungen f. hist. Fahrzeuge?

Beitrag von C203 » Sa 22. Okt 2005, 21:19

@ Versi: So generell kann man das m. E. nicht sagen, da Oldis ja die Angewohnheit haben, sich insbesondere am Wochenende bei Ausfahrten und Treffen zusammenzurotten. Da kann es dann schon mal zwischen zwei Teilnehmern krachen ... @ Histomat 2: Warum soll die Gemeinschaft das Risiko von Rauchern, FastFoodFressern, Alkoholikern, Fußballern, Bergsteigern, Bungeespringern etc. in Kranken- und Rentenversicherung tragen? Ist die gleiche Argumentation. Gruß Michael

Rene E
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Neue Nutzungsbeschränkungen f. hist. Fahrzeuge?

Beitrag von Rene E » Sa 22. Okt 2005, 22:01

@C203. Die tragen auch nicht jedes Risiko. Ich schreib ja Programme für Versicherungen. Die Risiken die Du erwähnst werden zunehmend in den Anträgen erfasst und mit entsprechenden Aufschlägen versehen, bzw. der Antrag sogar abgeleht. Bei der Risikoversicherung der Zürich gibt es inzwischen Raucher- und Nichtrauchertarife.Ich kann Histomats Argument verstehen. Die günstigen Tarife "locken" mehr alte Autos auf die Straße. Damit ist dann das Risiko höher, daß ein normaler Dummbeutel von Autofahrer so ein Auto abschießt und es dann für ihn teuer wird, weil der abgeschossene Oldtimerfahrer nicht angeschnallt war.Siehe blöde Kuh, letzte Woche: "Ihre Bremslichter sind ja kaum zu erkennen!"Das die überhaupt Oldtimerversicherungen verkaufen hängt auch damit zusammen, daß die Versicherungen glauben das Oldtimerfahrer so reich wären, daß man ihnen noch andere Versicherungen verkaufen könnte, die mehr bringen (Lebensversicherung z.B.)

pablo
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Beitrag von pablo » So 23. Okt 2005, 03:40

@Rene"Dass die überhaupt Oldtimerversicherungen verkaufen hängt auch damit zusammen, daß die Versicherungen glauben das Oldtimerfahrer so reich wären, daß man ihnen noch andere Versicherungen verkaufen könnte, die mehr bringen (Lebensversicherung z.B.)"Ich habe gerade hier in unserem Land Gruppenversicherung fuer unsere Klassiker abgeschlossen; die Versicherer zahelen uns zu den besten Risiken ueberhaupt, da kaum jemand sein Vehikel so pflegt und Unfaelle vermeidet wie wir. Denke das ist in Europa nicht viel anders.mit tropischen GruessenPablo

Histomat 2
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Beitrag von Histomat 2 » So 23. Okt 2005, 09:34

Eure bisherigen Beiträge waren in sich durchaus schlüssig, worauf ich aber hinweisen wollte, ist die Tatsache, daß von Seiten der Versicherungen möglicherweise neue Gefahren drohen. Deshalb meine an den DEUVET gerichtete Bemerkung.Ich selbst bin bereits von solchen Einschränkungen betroffen:Die AXA weigert sich beharrlich, einen Peugeot 604 Baujahr 1982 und einen Porsche 924, gleiches Baujahr, der Versicherung meines 07er-Wechselkennzeichens hinzuzufügen,(Gruß an Frank Meissner und Guido 944), obwohl die Zulassungsstelle und die Dekra ihre Zustimmung gegeben haben und beide Fahrzeuge gültige Plaketten besitzen.Die AXA überreichte mir zwei interessante Merkblätter: "Erläuterungen zum Antrag für ein ständig rotes Kennzeichen". Es beschreibt, wie man das 07er-Kennzeichen erhält, äußert sich aber nicht dazu, ob die AXA solche Fahrzeuge versichert. Wer sein 07er-Kennz. längere Zeit beobachtet hat, wird übrigens bestätigen, daß das Kennzeichen nie seine Farbe verändert.Das andere Merkblatt ist weniger komisch. Hier wird für Oldtimer die Baujahrsgrenze fest auf 1975 gelegt! Das gilt auch für Fahrzeuge, die ein "ständig rotes Kennzeichen" tragen. Martin Kraut hat also völlig recht, wenn er daraufhin weist, daß die Versicherungen schon jetzt die Nutzung von Oldtimern beeinflussen und ich füge hinzu, verhindern.Gruß Helmut

kat
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Beitrag von kat » So 23. Okt 2005, 11:00

Hi,kann die Versicherung das überhaupt ablehnen, wenn die Zulassungstelle die Fahrzeuge schon auf 07 eingetragen hat? Es handelt sich doch wohl um eine HaftPFLICHTversicherung. Sie müßte dann den ganzen Vertrag kündigen, oder?Soweit ich das verstanden habe, schließt man nicht für jedes Fahrzeug einen neuen Vertrag ab, sondern nur einmal einen für 07.GrußStefan[Diese Nachricht wurde von kat am 23. Oktober 2005 editiert.]

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Beitrag von 2000mk2 » So 23. Okt 2005, 12:58

@C203, Rene: Die Argumentation zieht nicht richtig: Das Risiko einen frühen Tod zu sterben, trägt der Raucher und ihm können/werden die RLV-Prämien erhöht. Das Risiko, durch einen Crash mit einem Oldtimer fiesere Personenschäden regulieren zu müssen, ist ein allgemeines Haftpflicht-Risiko, und könnte in Versicherungs-Anträgen höchstens durch die Frage "Benutzen Sie Strassen, die auch von Oldtimern frequentiert werden?" abgedeckt und zur Prämienermittlung herangezogen werden. Denn der Oldie(-Fahrer) ist nur ein 'teureres' Opfer und das kann man kaum in seine HP-Prämie einweben, oder?Das Risiko für Oldie-Betreiber liegt darin, dass die Versicherungen vom Gesetzgeber Richtlinien verlangen können, die die Benutzung dieser Fahrzeuge einschränken oder die Nachrüstung von Warnblinkern, Gurten, Airbags, Einparkhilfen, Abstandswarnern, etc. zur Pflicht machen. Der Artikel in der August-Ausgabe der Practical Classics ist entsprechend mit "Seat belt law in test case" überschrieben, denn da liegt die Kernaussage des britischen Urteils: Dürfen Autos die zu Zeiten ohne Gurtpflicht erstmals in Betrieb genommen wurden weiterhin ohne Gurte betrieben werden? - Ja, sie dürfen. Ohne Nachteile für den Fahrer im Versicherungsfall.GrußThorsten

Karl Eder
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Beitrag von Karl Eder » So 23. Okt 2005, 13:40

Hallo,@kat:ich nehme an, daß die Rechtslage in Deutschland ähnlich wie in Österreich ist:die verbilligte Haftpflichtversicherung für Oldtimer ist eine rein "private" Vereinbarung zwischen Versicherung und Kunde, d.h. in den Bedingungen kann jedes beliebige Kriterium was ein Oldtimer ist festgelegt werden, also Baujahr, Vereinszugehörigkeit des Besitzers, wer weiß was sonst noch was.Die Versicherungspflicht durch das Gesetz gibt Dir kein Anrecht auf diese Sonderprämie, die besagt nur, das Dich irgendeine Versicherung als Kunde nehmen muß - aber natürlich nur zu den "Standardkonditionen" (bzw. dürfen sie in Extremfällen sogar einen Zuschlag berechnen).

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Beitrag von kat » So 23. Okt 2005, 14:08

Hi,mich wundert nur, daß man offensichtlich so einfach die Versicherungspflicht umgehen kann (wenn man schon eine 07er Nummer hat, und die Versicherung weigert sich, weitere Fahrzeuge zu akzeptieren, die die Zulassungstelle schon eingetragen hat).GrußStefan[Diese Nachricht wurde von kat am 23. Oktober 2005 editiert.]

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Beitrag von uwm121 » So 23. Okt 2005, 15:34

Hat mich auch schon gewundert,daß das Straßenverkehrsamt keinen Versicherungsnachweis sehen will-ich nehme an eine Info-Lücke.Die Albingia(jetzt AXA)hat bei mir schon immer ein Mindestalter von 25 Jahren verlangt.Grüße

kat
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Beitrag von kat » So 23. Okt 2005, 15:50

Hi,die Zulassungsstelle will einen Nachweis für 07 und nicht für jedes Fahrzeug einen. Bei 06 ist das wohl auch nicht anders.GrußStefan

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