Originalfarbe muss erhalten bleiben ?

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C203
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Originalfarbe muss erhalten bleiben ?

Beitrag von C203 » So 24. Jul 2005, 16:44

Solange man bei Farben bleibt, die es gab, als das Auto gebaut wurde, gibt es m.E. kein Problem. Ich habe meinem 402, der ursprünglich vermutlich (wir gehen davon aus, daß das die unterste Farbschicht von mehreren ist, es kann aber auch ein Kriegstarnanstrich sein) grauslich grün war, die Taxilackierung von Paris - hellgrau/schwarz gegeben, obwohl damals ab Werk an Privatabnehmer keine Zweifarblackierung rausgegangen ist. Aber ein Dreißiger-Jahre-Auto sieht in zweifarbig einfach beser aus und mit den Taxis gibt es ja Vorbilder mit dieser Karosserie und Farbgebung. Was aber ein absoluter Frevel ist, sind Metalliclackierungen bei Vorkriegsautos. Bei der RetroClassics meets Barock haben vermutlich aus Rücksichtnahme auf einen Sponsor scheußlich metallic-farbene Horchs Preise bekommen, was jetzt wohl dazu führt, daß nächstes Jahr viele der Leute, die sich an Originale bei der Restaurierung halten, dort nicht mehr antreten werden. Natürlich kann der Besitzer mit seinem Auto machen, was er will; ein anderes Thema ist aber, ob man das tolerieren bzw. auch noch honorieren muß. Wenn so was bei einer von mir durchgeführten Veranstaltung kommen würde, käme der Wagen nicht ins Feld.Gruß Michael

hobi
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Originalfarbe muss erhalten bleiben ?

Beitrag von hobi » So 24. Jul 2005, 19:17

Vielen Dank für Eure Meinungen.Selbstverständlich muss die Aussenfarbe zur Innenaustattung passen und ebenso selbstverständlich wird die Farbe aus den damals, auf dem entsprechenden Fahrzeug, verfügbaren Farbtönen sein... Btw.: Es soll wahrscheinlich ein MGB werden Bj.65-67

Mr. Hobbs
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Originalfarbe muss erhalten bleiben ?

Beitrag von Mr. Hobbs » So 24. Jul 2005, 22:25

Zitat:Original erstellt von hobi:...Wie sieht es bei einer Komplettrestaurierung eigentlich mit der Originalfarbe aus. Sollte der Wagen wieder in dieser lackiert werden oder "darf" man auch eine andere, neue Farbe wählen. ...Hallo Holger,die zulassungstechnische und-rechtliche Frage wurde wohl noch nicht angesprochen, deshalb:wenn Du eine H-Zulassung anstrebst, sollte die Wagenfarbe zumindest nicht erkennbar anders sein, als zu dieser Zeit üblich. Also, Du mußt nicht unbedingt die Originalfarbe wieder lackieren, aber die Farbe darf nicht erkennbar aus einer anderen Zeitperiode stammen (etwa die grellen Farben der 70er wie zitronengelb, grasgrün, orange etc. auf einem 50er oder 60er Wagen).Ansonsten kann man ruhig eine Farbe wählen, die einem wirklich gut gefällt, vor allem, wenn sowieso eine Komplettlackierung fällig ist und der Wagen dafür vorbereitet ist bzw. vorbereitet werden muss. Vor allem, wenn Du eine wirkliche Traumfarbe hast!Ist der Lack noch soweit gut, dass es mit einer Beilackierung oder der Lackierung einzelner Teile getan ist, ist es ja auch eine Preisfrage, wenn man ihn komplett anders lackiert.Mein Käfer (Bj. 1961) z.B. war original "beryllgrün" lackiert, das ist ein helles grün , das ins gelbliche geht. Dise Farbe wurde seinerzeit nur ca. 2 Jahre verwendet. Da ein Vorbesitzer den Farbcode nicht wußte, wurde er "Saimagrün" lackiert, eine VW-Farbe der späten 70er, die ebenfalls hellgrün ist, aber ohne die Tendenz zum gelblichen. Wenn man das nicht weiß, akzeptiert man die Farbe ohne Probleme als "zeitgenössisch". Ich habe kürzlich Käfer in Originalfarbe "beryllgrün" gesehen, da hat mir die andere Farbe sogar besser gefallen.Viel Freude mit dem Zukünftigen Christoph[Diese Nachricht wurde von Mr. Hobbs am 24. Juli 2005 editiert.]

uwm121
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Originalfarbe muss erhalten bleiben ?

Beitrag von uwm121 » So 24. Jul 2005, 23:40

Wenn man bedenkt,daß eines der ersten Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ein rotgepunktetes Goggomobil war...(ich glaub sogar von einer Deuvet-Mitarbeiterin?)ist die Diskussion eigentlich müßig.Grüße

ford64
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Originalfarbe muss erhalten bleiben ?

Beitrag von ford64 » Mo 25. Jul 2005, 12:18

Zitat:Original erstellt von Mr. Hobbs: die zulassungstechnische und-rechtliche Frage wurde wohl noch nicht angesprochen, deshalb:wenn Du eine H-Zulassung anstrebst, sollte die Wagenfarbe zumindest nicht erkennbar anders sein, als zu dieser Zeit üblich. Also, Du mußt nicht unbedingt die Originalfarbe wieder lackieren, aber die Farbe darf nicht erkennbar aus einer anderen Zeitperiode stammen (etwa die grellen Farben der 70er wie zitronengelb, grasgrün, orange etc. auf einem 50er oder 60er Wagen).[Diese Nachricht wurde von Mr. Hobbs am 24. Juli 2005 editiert.]Habe ich irgendwas verpasst?Wurden die 21C-Richtlinien geändert, oder seit wann gilt denn so ein Unsinn?Aus dem "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gemäss § 21C StVZO", herausgegeben vom TÜV süd:Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD:LACK-eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener 11CV kann akzeptiert werden-Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Das gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.was schön und akzeptabel ist, ist eine Sache, was erlaubt ist, eine andere.

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piksieben
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Originalfarbe muss erhalten bleiben ?

Beitrag von piksieben » Mo 25. Jul 2005, 13:19

Ich finde, solange der Charakter des Fahrzeugs gewahrt wird, ist die Farbe egal. Was das im Einzelfall bedeutet, ist allerdings widerum Auslegungssache Hauptsache ist eigentlich nur: Farbcode der neuen Lackierung notieren! Sonst wird das mit der Wunschlackierung bei einem Unfall oder sonstigen 'Nachlackierbedarf' schnell ein Albtraum! Deshalb auch lieber Finger weg von selbstgemixten Farben. Wenn sich die Originalfarbe nur noch anhand von 'Blechstück an Farbkatalog halten' ermitteln lässt, dann ist es eh besser, eine Wunschfarbe zu nehmen...Natürlich nur meine bescheidene Meinung....GrußTanja

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