Urteil zum roten 07er-Kennzeichen
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mahlzeitich kenne den tatsächlichen sachverhalt genausowenig wie wohl die meisten (alle?) hier.wenn ich aber zwischen den zeilen lese, kommt da so einiges zusammen.der typ war sicher nicht am sonntag auf einer spritztour um den block mit gleichzeitigem tanken (natürlich zu einstellungszwecken).daher vorsicht, DIESEN sachverhalt als grundlage zu nehmen, das könnte evtl. ein eigentor werden.lamp in lamp outandreas[Diese Nachricht wurde von gta1969 am 21. Juli 2005 editiert.]
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Urteil zum roten 07er-Kennzeichen
Also zur Wartung meiner Fahrzeuge gehört auch, daß ich in betriebswarmen Zustand den Flüssigkeitsstand und -Zustand prüfen muß. Zur Wartung gehört auch, daß der Kraftstofftank nicht lange leer stehen soll sondern vor längerem Abstellen (z.B. Winterpause) voll gefüllt wird.Oder sehe ich etwas falsch?Zoe
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Was die Wartung angeht sieht zumindest das OLG Dresden die Sache etwas anders. Aber dazu später mehr.Ich hab mir den Beschluß des OLG mal aufmerksam durchgelesen. Nach Kenntnis aller Begleitumstände kann man ihn nachvollziehen und eigentlich auch billigen.Der Fahrzeughalter konnte nämlich nicht nachweisen, daß er außer zum tanken noch aus einem anderen ("erlaubten") Grund durch die Gegend gefahren war. Warum ihm bzw. seinem Anwalt das nicht gelungen ist bleibt unbekannt. Das OLG mußte bei seiner rechtlichen Beurteilung also davon ausgehen, daß hier jemand mit seinem auf 07er Nummer zugelassenen Ami-Schlitten nur aus einem einzigen (!) Grund mal kurz über die polnische Grenze wollte, nämlich um dort zu tanken. Es hat sich dann mit der Frage beschäftigt, ob es sich beim betanken eines Autos um eine Wartungsarbeit handelt und hat das zutreffend verneint, weil dies keine vorbeugende Instandhaltung ist. (Anders wäre es in Zoe's Beispiel, wo Flüssigkeiten im betriebswarmen Zustand überprüft werden müssen oder der Tank vor dem Winterschlaf randvoll aufgefüllt werden muß).Jetzt kommt der Trick, der aus dieser Begebenheit eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit macht: Da der Fahrtzweck nicht mehr von §1 der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfaßt wird, liegt ein Verstoß gegen §18I i.V.m. §69aII Nr. 3 StVZO vor (Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Fahrzeugs), dieser Verstoß wird in §1 BKatV i.V.m. Nr. 178 BKat mit einer Geldbuße in Höhe von 50,00 Euro geahndet.Letztendlich konnte dieser kuriose Beschluß also nur ergehen, weil definitiv feststand, daß der Wagen allein zum Zwecke des tankens bewegt wurde.Kleine Anmerkung hierzu: In vielen Fällen wird dem Halter bei der Zuteilung eines 07er-Kennzeichens ein Merkblatt ausgehändigt, in dem Fahrten "zur allgemeinen Anregung der Kauflust" ausdrücklich mit erfaßt sind. Allein dieser Hinweis hätte gereicht, um die Tankfahrt des Ami-Besitzers zumindest offiziell in den legalen Bereich zu heben. Vielleicht lag ihm dieses Merkblatt nicht vor, vielleicht hielt er oder sein Anwalt es nicht für bedeutend, wir wissen es nicht. In einer ähnlichen Situation sollte sich der ein oder andere von euch aber hieran erinnern.Und René hatte recht: Der Ehrliche war mal wieder der Dumme.Frank
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Danke, Frank, dass Du das ganze genau erläutert hast!Im Grunde hat sich also nichts geändert und es ist auch keine dadaurch bedingte Verschärfung eingetreten - und beim Nutzen der 07-Kennzeichen darf man halt nicht auf den Mund gefallen sein ...Beste GrüßeMartin
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... ´s scheint keiner meinen Beitrag oben gelesen zu haben (und vor allem kein Richter oder Anwalt) :Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort sind eindeutig erlaubt, und zwar sowohl nach der 49 Ausnahme VO, als auch nach § 28 StVZO. Wie lange und wozu das Fahrzeug dann an diesem Orte verbleiben muß, und ob es sofort wieder zurück überführt werden darf, ist nicht wirklich geregelt. In diesem Falle hat also der Oldtimerbesitzer sein Fahrzeug zur Tankstelle überführt, dort die Flüssigkeiten ergänzt und eventuell noch andere Dinge getan, die man auf Tankstellen mit seinem kulturhistorisch wertvollen Mobil sonst noch so tut, und danach hat er es nach Hause zurück überführt. Das ist im Prinzip das gleiche, als wenn er das Fahrzeug zu einer Werkstatt oder zum TÜV überführt hätte. (die Fahrten beim TÜV sind noch anders geregelt).Und deswegen waren die Fahrten eineindeutig erlaubt ... von Frank - ich werd Anwalt [Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 22. Juli 2005 editiert.][Diese Nachricht wurde von hallo-stege am 22. Juli 2005 editiert.]
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Ich hab jetzt zwar keinen Jagusch/Hentschel (Straßenverkehrsrecht-Kommentar) zur Hand, kann mich aber dunkel daran erinnern, daß Überführungsfahrten rechtlich etwas anders definiert werden. Gedacht ist dieser Begriff für Fahrten von einem Zulassungsbezirk zum anderen (z.B. bei Wohnortwechsel oder die Fahrt vom Wohnsitz des Verkäufers zum Wohnsitz des Käufers). Anderenfalls wäre ja jede Fahrt mit irgendeinem Ziel eine Überführungsfahrt. Das Problem des Fahrzeughalters war ja gerade, daß er außer dem tanken keinen anderen Fahrtzweck beweisen konnte.
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Frank,würdest Du denn Fahrten zu einem Fototermin, bei dem das Fahrzeug z.B. für eine Verkaufsanzeige schön abgelichtet werden soll, auch als eine Fahrt im Zusammenhang mit "der Anregung der Kauflust" sehen?Also als hypothetisches Beispiel: Ich fahre mein Auto zur Waschstation, wasche, putze und reinige es ausgiebig, prüfe alle Flüssigkeiten, Schläuche etc. tanke voll und fahre dann 50km zu einem schönen Fleckchen um dort eine Reihe Digitalfotos von dem Schmuckstück zu machen. Zoe
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Zitat:Original erstellt von RA-Wilke:Das Problem des Fahrzeughalters war ja gerade, daß er außer dem tanken keinen anderen Fahrtzweck beweisen konnte.Das Problem war, dass er billigen Sprit in Polen bunkern wollte. Da dies nicht strafbar ist, suchte man nach einem anderen Grund ihn anzuzeigen, in dem Fall war es eben die 07.Meine MeinungGerrit
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...wir leben in einem Land, in dem Politiker offen lügen dürfen, Sportchefs öffentlich rechtlicher Fernsehsender, Vorstandsmitglieder und Betriebsräte käuflich sind, und Sexualstraftäter milder verurteilt werden als Verkehrssünder oder Steuerhinterzieher. Wer wundert sich noch ersthaft über solche Urteile??Off topic, aber das musste mal raus! GrußHeinz[Diese Nachricht wurde von jupp1000 am 23. Juli 2005 editiert.]
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Wieso hat er nicht gesagt, dass er Luft kontrollieren wollte???mfg, Mark