Marktpreise
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Hallo Tommi,von der Rechtslage her ist es ganz einfach und eindeutig: wenn mir einer einen Schaden zufügt, so müssen er, oder seine Versicherung diesen Schaden ersetzen. Und um die Berechnung möglichst einfach zu machen, hat man offenbar CD als Gott über alle Sachverständigen eingesetzt bzw. akzeptiert. Und genau das ist das Problem: Bei Totalverlust deines Autos gilt der CD-Wert. Der mag stimmen oder auch nicht. Manchmal kennen die ein Fahrzeug auch gar nicht, oder können es auch gar nicht kennen bzw. können mangels Markt keinen Preis nennen. Alles wurscht - die haben für jedes Fahrzeug irgend etwas in ihre Listen geschrieben, damit die vollständig erscheinen und im Zweifelsfall wurde halt einfach irgend ein Fahrzeug genommen, das gerade aus der gleichen Fabrik stammt. Wenn CD verpflichtet wäre, dir im Schadensfall ein vergleichbares Fahrzeug zu besorgen, würden die nicht so einen Käse veröffentlichen.Gruß Joachim
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über die c.d. philosophie lässt sich streiten, das ist hier aber auch nicht das thema!aber wo bitte steht, das die versicherungen die von c.d. ermittelten marktwerte als grundlage der berechnung im schadens- bzw. verlustfall nehmen???wenn die versicherung ausdrücklich für den abschluß einer versicherung ein gutachten von c.d. verlangt ist das sicher der fall. aber es ist nicht korrekt, das ein auto, was bei einer versicherung für 20k versichert ist (laut gutachten anderer bewerter, olditax oder freie oder selbsteinschätzung) und laut c.d. nur 15k wert ist im schadens- bzw. verlustfall nur einen marktwert von 15k hat, das wäre ja totaler quatsch und es bräuchte keine anderen gutachter mehr geben (was schlimm wäre!)...alex
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joachim,nein, das stimmt so nicht, was du schreibst!du bist als geschädigter berechtigt, ein gutachten in auftrag zu geben, wo und bei wem es dir passt!die gegnerische versicherung kann das erstellt gutachten im zweifel durch ein gegengutachten durch einen eigenen oder von ihr beauftragten gutachter versuchen zu wiederlegen bzw. darf dieses anzweifeln. selbstverständlich empfiehlt es sich, ab dem frühstmöglichen zeitpunkt einen anwalt einzuschalten, um sich für einen ernsthaften rechtsstreit abzusichern und ein gutachten der gegnerischen versicherung -sofern dies unter dem selber in auftrag gegebenen liegt bzw. nicht korrekt ist- anzufechten.ich habe eine solche situation gerade in meinem freundeskreis gehabt und die sache war zwar langwierig, aber am ende hat mein geschädigter bekannter seinen oldie mit der summe seines gutachtens inkl. schmerzensgeld und nutzungsausfall wieder auf die straße gebracht!alex
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und selbst wenn sich gerichte oftmals an c.d. preisen etc. orientiert haben... da muß die gegnerische versicherung erstmal jemanden beauftragen, der c.d. partner.dieser muß erstmal an einem unter umständen stark beschädigten (was ist im falle eines brandschadens nach einer kollision?) eine vernünftige begutachtung vornehmen können und eine zustandsnote festlegen, was unter umständen gar nicht möglich ist... wenn du also ein gutachten hast, was seitens des von dir gewählten gutachters sicher und wasserdicht ist, möchte ich stark bezweifeln, das ein c.d. gutachten dies im nachhinein noch wiederlegen kann, nur weil es ein c.d. gutachten ist... selbst wenn es da gerichtsurteile gibt, würde ich das so nicht hinnehmen, schon aus prinzip nicht!alex
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gut, wenn du es unbedingt so meinst!erschreckend, das solchen läden wie c.d. da so eine "maqcht" zugemessen wird... tsetse!ich kenne auf jeden fall 2 fälle, wo es um wirtschaftliche totalschäden an oldies ging, wo nie jemand nach c.d. werten gefragt hat und wo die gegnerische versicherung nach viel hin und her unsummen zahlen musste, die weit über den c.d. werten lagen, nach denen in diesen fällen kein schwein gefragt hatte...alex
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Ja, Alex, alles richtig, was du schreibst, aber es ändert nichts daran, daß die gegnerische Versicherung mit dem CD-gewürfelten Wert erst mal einen Pflock setzt, der als solcher - leider - erst mal generell anerkannt ist und du dann mit einem - hoffentlich gewieften - Anwalt dagegen ankämpfen mußt; mit langwierigem Kampf und unsicherem Ausgang. Es wäre in Ordnung, wenn sich CD mit der Angabe von Marktpreisen handelsüblicher Klassiker begnügen würde. Aber nein - die fühlen sich bemüßigt, für jedes Fahrzeug, auch wenn es mangels Masse nicht gehandelt wird, einen Preis festzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob es das Fahrzeug überhaupt irgendwo zu kaufen gibt. Und das hilft nur den Versicherungen. Dem Geschädigten leider überhaupt nicht. Der kann dann seinem Auto nachtrauern und sich einen "Golf-Klassiker" zulegen, von denen es doch noch einige gibt. Gruß Joachim