'Türwarnlicht'
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- Registriert:Sa 29. Mai 2004, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Ich bin heute über eine kleine Merkwürdigkeit gestolpert: Mein Jensen (1973) hat in den Türrahmen kleine rote Lichter, die bei geöffneten Türen den Verkehr warnen. Ist zwar heute nichts Besonderes aber an älteren Fahrzeugen war es mir bis dahin nicht aufgefallen. Allerdings scheint es auch damals nicht nur Fahrzeugen der Oberklasse vorbehalten gewesen zu sein, wie ich feststellen konnte, als ich sah, daß Inspector Clouseaus Dienstwagen (Mini) ebenfalls damit ausgestattet war (übrigens eine auch unter automobilen Aspekten wundervolle Reihe!)Was mich überrascht ist jedoch der Umstand, daß meine Handbücher diese Vorrichtung als 'Except Germany' führen (meiner ist die Schweiz-Version) und der deutsche Markt mit einer 'blanking plate' (Germany only) beglückt wurde. War das damals nicht erlaubt?Wenn ja: warum?Wundert sich,TideP.S.: Seit heute hat mein Jensen (Codename Richthofen) endlich HU, AU und H-Abnahme!
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'Türwarnlicht'
Tide, das war damals in Deutschland tatsächlich nicht erlaubt. Ich hatte Mitte der 80er einen 71er Renault 16 erstanden, dessen Vorbesitzer Zubehör-Türkantenschoner mit winzigen Rückstrahlern drangesteckt hatte. Beim TüV bedeutete mir der Prüfer, diese abzunehmen, da sonst die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Warum? Genau bringe ich das nicht mehr zusammen, nur etwa wie "Installation einer außerhalb der StVZo liegenden Lichtanlage" oder so ähnlich. Leider ist vieles, was außerhalb der genormten deutschen Regelungswut liegt, nicht genehmigungfähig. GrußChris
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'Türwarnlicht'
Hallo Oldie-Freunde,das mit dem Verbot in Deutschland möchte ich bezweifeln, denn schon der Opel Kapitän P26 (59-63) hatte bei L-Ausstattung serienmässig diese roten Türwarnlichter.Habe auch noch nie gehört, dass ein Kapitän-Fahrer damit Probleme gehabt hätte.TschüssKlaus
- FrankWo
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'Türwarnlicht'
Der Opel wurde so beim KBA zur Serienfertigung angemeldet und genehmigt. Für private Anbauten bzw. deren Teile gab es (zunächst) keine Erlaubnis.Ähnliches erlebte man später mit den Nebelschluss- sowie den dritten Bremsrückleuchten ...... mit Grüssen, FrankWo.
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'Türwarnlicht'
Folgendes zu den genannten Opel-Kapitän Türwarnleuchten:Die waren ab 1958 serienmäßig beim Kapitän-P 2,5 ("Schlüsselloch-Kapitän") in der "L"-Ausstattung, und zwar nur eine in der linken Vordertür. Die "normale" Version hatte keine, konnte aber optional ab Werk für 6,50 DM Aufpreis auch damit bestellt werden. Oder später nach Auslieferung mit entsprechendem Aufwand nachrüstbar.Beim Nachfolgemodell Kapitän P 2,6 (1959-1963) waren in der "L"-Ausstattung in beiden Vordertüren je eine Warnleuchte eingebaut, die "normale" Version hatte ebenfalls keine, war aber werksseitig auch nicht damit bestellbar, höchstens später nach Auslieferung nachträglich mit entsprechendem Aufwand nachrüstbar.Ob die Türwarnleuchte(n) dann ggf. im Kfz-Brief irgendwo vermerkt waren (damit auch skeptische TÜV-Leute ihre Zweifel abbauen konnten) oder bei späterer Nachrüstung dann nachgetragen werden musste ist mir nicht bekannt.
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'Türwarnlicht'
Hallo Tide, viel Spass mit Deinem Jensen. Habe jahrelang einen Interceptor MKII gefahren. Meiner hatte diese Warnlichter nicht in den Tueren. Worafu ichaber eigentlich hinweisen will, ist folgendes:Du hast im Holm der Fahrertuer den Hebel fuer die Heckklappe; sieh zu, dass dieser immerrichtig in seinem Schacht liegt: habe einmal die Tuere zugeschlagen und der Hebel stand ein wenig heraus: Schaden war riesig.Wie gesagt, nur ein kleiner Tipp aus der Vergangenheit.Mit tropischen GruessenPablo
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'Türwarnlicht'
Danke für den Hinweis, Pablo, da werde ich drauf achten.Was die Warnlichter betrifft, scheint das Ganze ungeklärt zu bleiben. Es muß aber einen Grund gegeben haben, warum Jensen Motors extra für den deutschen Markt Türen ohne Warnlicht auslieferte. Daher hätte ich auf entsprechende gesetzliche Regelungen getippt (was ich auch immer noch vermuten würde)Gruß,Tide
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'Türwarnlicht'
Hallo!Es gab keine gesetzliche Regelung, die diese verbietet, aber eben auch keine, die sie erlaubt. Und damit ist (bzw. war) es in Deutschland halt verboten! In der StVZO war und ist alles geregelt und diese Türwarnleuchten kamen darin nicht vor. Also unzulässig. Genau wie Seitenmarkierungsleuchten oder eben Katzenaugen an der Fahrzeugseite. Das alles und noch viel mehr wurde halt vom TÜV beanstandet. Heute ist das gottlob nicht mehr so eng ...Du findest aber in der StVZO immer noch keinen Paragrafen, der beispielsweise blaue Unterflurbeleuchtung verbietet - trotzdem ist sie nicht erlaubt.GrüßeMartin