Oldtimer Import
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- Registriert:Fr 21. Jun 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Habe mal nachgesehen, was hier so zum Thema Oldtimerimport gesichtet werden kann. Thema Zoll, Steuern usw. Besteht nicht die Möglichkeit, ein Auto z. Bsp. von der Insel selbst rüberzufahren (rote Nummern) und dann einfach anzumelden. Bei Nachfragen über den Import (wer fragt überhaupt nach, die Zulassungsstelle?)gibt man an, daß man alles in Teilen (alt und neu) gekauft hat und dann eben selbst zusammengebaut, bzw. restauriert hat. Ist ja nicht ganz korrekt, aber doch irgendwie machbar, oder? Kann ja auch sein, daß ich total falsch liege. Oder werden auch Autoteile verzollt und besteuert? Klärt mich bitte mal diesbezügl. auf.
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- Registriert:Mo 26. Jun 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Oldtimer Import
Hallo Migge.Du müsstest mal etwas konkreter sagen von wo Du ein Auto importieren willst. Allerdings werden auch Autoteile verzollt wenn sie nicht aus der EU kommen. EUST ist immer 16%und der Zollsatz ( um 4%) rechnet sich danach was es für Teile sind. Das mit den Teilen kann ein Eigentor werden, denn wenn Du die Preise nicht nachweisen kannst wird großzügig geschätzt !!!Thomas
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Oldtimer Import
Hallo Thomas,das Auto wird gerade in England gebaut und ist in ca. 8 Monaten fertig.
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Migge,Ich weiß nicht, ob Dir das etwas hilft, aber ich habe im letzten Jahr einen neuen Wagen von Luxembourg nach Deutschland importiert und hier zugelassen. In Luxembourg war der Kauf umsatzsteuerfrei (15% USt), da für den Export bestimmt. Dafür musste ich anschließend in Deutschland die hier üblichen 16% bezahlen. Die Zulassungsstelle drückte mir dazu bei der Anmeldung eine Steuererklärung in die Hand, die ich gemeinsam mit einer Kopie der Rechnung an das örtliche Finanzamt schicken musste. Ansonsten benötigte ich für die Zulassung noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt (26DM) und der TÜV musste das vorhandene "EU certificate of conformity" übersetzen und in das Format des normalen Deutschen KFZ-Briefs bringen (29DM). Da ich dieses "certificate of conformity" hatte, war in diesem Fall keine Vollabnahme nötig. Auf der Zulassungsstelle wurden dann neben der normalen Zulassungsgebühr noch 7DM für das Ausstellen eines KFZ-Briefs berechnet. Im Brief ist übrigens vermerkt : "Innergemeinschaftlicher Erwerb, Herkuftsland Luxembourg".Wie gesagt, hierbei handelte es sich nicht um einen Oldtimer. Ich nehme an, dass es dabei noch etliche andere Regeln zu beachten gibt. Bei einem angeblichen Selbstzusammenbau aus Teilen schätze ich aber, dass spätestens die Zulassungsstelle oder das Finanzamt nach belegen über die Herkunft der Teile fragen wird.Gruß,Tom
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Oldtimer Import
Hallo Migge.Da ja England zur EU gehört sollte da normalerweise gar kein Zoll und EUST anfallen. Ich weiß allerdings nicht, ob England nun dem Schnengener Abkommen unterliegt wie z.B. Schweden. Da habe ich im October meinen 1955 Buick einfach von Schweden nach Deutschland gefahren. Keine Zollkontrolle, kein gar nichts. Ich habe aber einen Tipp für Dich : http://www.zoll-d.de/index.html Da solltest Du eigentlich alle Infos die Dur brauchst finden können.Ist das nun ein Oldtimer oder ein neues Auto? Weil Du schreibst "gebaut" so wie ein Morgan oder so?Thomas
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Wenns ein Kauf von nem Händler ist: 16 % EUST bei Neuwagen (= bis 6 Monate nach Erstzulassung)Bei Kauf von Privat (bereits in GB cversteuert - nix)Kontrollieren tut`s kein Zoll sondern die Zulassungsstelle blockt, wenn die Unterlagen nicht schlüssig sind.Schengen hat in diesem Fall mal nichts damit zu tun (GB ist da - auch wenn die Aussage mir nur schwer rauskommt - vernünftig geblieben und hat sich dem Mist auch nicht angeschlossen)Ansonsten bei zweifelsfällen - stell die konkrete Frage rein - hier werden sie geholfen(weniger frei nach einer Dame mit ähnlich guter Rechtschreibung wie ich)GrussPeter
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Auto wird jetzt gebaut, bekommt aber eine '68er Registrierung + SVA, also TÜV-ähnliche Untersuchung.
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Jetzt gebaut = Neuwagen - nicht von Privat : (16% EUSt)68-Registireierung? = Nachweis der Erstzulassung (neubau auf altem Fahrgestell)? In dem Fall muss ich mir ein paar Details mehr anschaun, insbesondere den Umfang der Neubauten.GrussPeter [Diese Nachricht wurde von PeF am 26. Juli 2002 editiert.]
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Z. Zt kann man noch "Titel" kaufen, d.h. man erwirbt für ein Neufahrzeug einen alten Brief. Z. Zt. sind mir nur England und USA dafür bekannt. So kann man legale Weise z. Bsp. lästige Kat-Nachrüstungen vermeiden. Außerdem H-Kennzeichen fahren oder 07er bei mehreren Fahrzeugen. Man läßt das Fahrzeug sozusagen schriftlich altern.
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Da ist mir meine Gewerbezulassung wichtiger als Tipps - nicht mal für Oldies, sondern für gefälschte Neufahrzeuge. Da halt ich mich jetzt raus.