Kennzeichengröße für H-Zulassung

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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G4b´ler
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von G4b´ler » Do 6. Mai 2004, 00:11

Hallo,ich habe bei meinem Ford Taunus 15M endlich das korrekte Mittelteil der vorderen Stoßstange montiert.Die Anlagefläche für ds Kennzeichen ist leicht zurückgesetzt und bietet einem 52 cm langen Schild keinen Platz mehr (außer mit Abstandshalter der natürlich bescheiden aussieht). Gibt es die Möglichkeit in so einem Fall ein kürzeres Kennzeichen zu bekommen ?Der TÜV sagt das ein H-Kennzeichen generell 52cm lang ist und es keine Genehmigung für kürzere Kennzeichen gibt, es sei denn die Zulassungsstelle ordnet mir ein Kennzeichen mit einer kurzen Buchstaben-Zahlenkombination zu.Ein Schild in Engschrift würde mir auch reichen, aber das wird von der Zulassungsstelle abgelehnt.Gibt es eine Lösung um an ein kürzeres Schild zu kommen ?Kennt sich jemand mit den Kennzeichenvorschriften aus ?Gruß G4b´ler

Altopelfreak
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von Altopelfreak » Do 6. Mai 2004, 00:52

Hallo G4b´ler,das Problem bei älteren Ford-Modellen ist mir auch schon aufgefallen. Der Badewannen-Taunus (17m P3)verträgt genau genommen auch nur ein Nummernschild mit 43cm Länge, das zudem kaum eine Schilderwerkstatt vorrätig hat.Auf Ford-Treffen sieht man viele Autos, die ihre vorderen Schilder einfach an den Enden eingeknickt haben, weil sie sonst nicht richtig in den Stosstangenausschnitt passen.Die meisten scheint's aber nicht zu stören, denn Du bist der erste Ford-Fahrer, der sich darüber beklagt.Ich würde ganz einfach nochmal mit dem TÜV-Mann reden, ob er Dir einen entsprechenden Eintrag macht und dabei auf die einschlägigen Vorschriften des Paragraph 21c hinweisen, wonach bei Oldtimern nicht das Auto dem Kennzeichen, sondern das Kennzeichenschlid dem Fahrzeug anzupassen. ist.Dann muss Deine Zulassungsstelle Dir entweder eine kurze Kombination geben oder einer Engschrift zustimmen. Ich halte es insbesondere bei Oldtimern für unzumutbar, sich mit einem geknickten vorden Kennzeichenschild abfinden zu müssen.Würde mich mal interessieren, wie die Sache ausgeht.Viel GlückKlaus

Outatime
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von Outatime » Do 6. Mai 2004, 13:48

Ich habe ja nun zwei Fahrzeuge bei denen eins, bzw. am Cadillac sogar zwei kleine Kennzeichen (sogar in Kradgrösse) notwendig sind.Und es ist immer wieder seltsam das diese Probleme überhaupt aufkommen. Ein TÜVler hat nichts anderes zu tun als den verfügbaren Platz für ein Kennzeichen auszumessen (was selbst für einen Dipl.Ing. durchaus machbar sein dürfte) und eben diesen verfügbaren Platz in der Form "Vorhandener Platz für hinteres/vorderes Kennzeichen xxx/xxx mm" in den Prüfbericht einzutragen. Nicht weniger und nicht mehr. Es hat ihn überhaupt nicht zu interessieren was, wann, wo von welcher Zulassungsstelle zugeteilt wird oder nicht!Und die Zulassungsstelle hat sich zwingend nach eben dieser Eintragung zu richten und ist verpflichtet ein entsprechendes, passendes Kennzeichen zuzuteilen. Nicht weniger und nicht mehr.Jeglicher Diskussion sollte man sich vor Ort enthalten und sofort nach dem jeweiligen Vorgesetzten bzw. Amtsleiter verlangen falls es Probleme gibt, spätestens dann sollte es klappen.GrussOliver

Frank the Judge
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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von Frank the Judge » Do 6. Mai 2004, 14:33

Sollte, könnte, würde....Den Zulassungstellen ist es egal, was der TÜV in den Papieren vermerkt. Dem TÜV ist es egal, wie die Angelegenheit bei den Zulassungstellen gehandhabt wird.Habe das zwar schon mal geschrieben, aber hier trotzdem noch mal:Bei der Zulassungstelle muß das Auto vorgeführt werden. Jeder Hinweis, der TÜV habe mögliche Größtmaße in den Papieren eingetragen, wird vom Zulassungsamt ignoriert.Der Mitarbeiter kommt mit Zollstock bewaffnet zum Auto und mißt nach.Hier sind irgendwelche kosmetischen oder andere ästhetische Hinweise egal. Der Mensch macht nur seinen Job, und wenn das große Schild paßt, dann bekommst Du auch eines. Das äußere Erscheinungsbild des Wagens ist dem Herrn (der Dame) eher viert- oder fünftrangig.Wenn es aber nicht passen sollte, bekommst Du auch eine kürzere Nummer bzw. das sogenannte Kleinkraftradkennzeichen (richtig: Kennzeichen nach Anlage römisch 5 der StVZO).Wenn die Breite nicht ausreichen sollte, wird Dir, wenn räumlich möglich, eine "Käferplatte" vorne montiert. Auch nicht des Rätsels Lösung...Also hilft sich der Hobbyist ein wenig selbst.Kleiner Tip: Wenn jetzt vorne eine Vorrichtung angebracht ist, die die Maße ebenfalls nach oben und unten begrenzt, hat der Beamte nur noch wenige Argumente. So was kann man sich schnell aus einem Blech selbst herstellen. Stelle Dir das vor wie einen Deckel eines Schuhkartons, nur eben in der Größe des gewünschten/gewollten Nummernschildes. Auch nicht vergessen, die "Konrad-Kujau-Methode" anzuwenden. Will heißen, Du machst das ein wenig auf alt/antik, damit es aussieht wie vom Werk, nur eben seit Anbeginn montiert (also original!).Jetzt noch eine eventuelle letzte Hürde. Spreche freundlich(!) vor, um direkt eine eine relativ kurze Zahlenkombination zu bekommen, die auch wirklich (am besten ohne Engschrift) auf die 420 mm passen. Das macht die Sache einfacher.Wie fast überall im Leben hilft hier nur ausgesuchte Höflichkeit.Kürzere Schilder, wenn nicht vorrätig, stellen Schildermacher her, indem sie längere abschneiden und einen neuen Rand pressen. Aber natürlich nicht die Stellen, die meist direkt am Straßenverkehrsamt sitzen und auf Massenabfertigung mit unqualifiziertem Hilfspersonal ausgerichtet sind. Am besten nach einem Mitarbeiter mit grauem Kittel und farblich passenden Haaren suchen. Die sind meist ein wenig länger im Geschäft und verstehen ihr Handwerk.Schreibt einer, der solche Sachen in den letzten Jahren X-fach durchexerziert hat.

Outatime
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Beitrag von Outatime » Do 6. Mai 2004, 14:49

sorry, aber schon seit (weiss nicht mehr genau seit wieviel) jahren muss ein auto nicht mehr vorgeführt werden. ich habe weder meinen cadillac noch meinen delorean vorgeführt.und die zulassungsstelle hat sich sehr wohl nach den eintragungen im tüv-bericht bzw. im vollgutachten zu richten.im übrigen sind wir in deutschland. da hilft bei ämtern (!) keine höflichkeit. ämter interessieren sich auch nur für vorschriften und für nichts anderes. leider.gruss,oliver

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Beitrag von Frank the Judge » Do 6. Mai 2004, 15:12

Da gehen die Erfahrungen wohl doch auseinander. Ich habe Wohnsitze in Berlin, Köln und München. In allen drei Städten muß bei "Sonderkennzeichen" das Auto vorgeführt werden. Letztes mal erst gestern in Köln. Überall wird nachgemessen und die TÜV-Eintragung, die in der Tat bei den meisten Fahrzeugen in den Papieren vermerkt ist, ignoriert.Und bezüglich der Höflichkeit habe ich auch andere Erfahrungen. Einmal schlechte Laune gehabt und ich bin mit einem "Schneeschieberschild" nach Hause gefahren. Bei allen anderen sicherlich 20 Anmeldungen mit meiner Vorgehensweise Erfolg gehabt. Das mag in Düsseldorf(?) vielleicht anders sein.Freundliche Grüße aus Deutschland :-)

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Beitrag von Outatime » Do 6. Mai 2004, 15:23

glücklicherweise bin ich ja kein gebürtiger düsseldorfer sondern hamburger. ;-)meine zulassungsstellen bisher (bei denen die fahrzeuge nicht vorgeführt werden mussten):-pinneberg (schleswig-holstein)-hamburg-lüneburg-kreis neussscheint in der tat überall anders gehandhabt zu werden.grussoliver

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 6. Mai 2004, 15:53

Zitat:Original erstellt von Outatime:sorry, aber schon seit (weiss nicht mehr genau seit wieviel) jahren muss ein auto nicht mehr vorgeführt werden. ich habe weder meinen cadillac noch meinen delorean vorgeführt.und die zulassungsstelle hat sich sehr wohl nach den eintragungen im tüv-bericht bzw. im vollgutachten zu richten.im übrigen sind wir in deutschland. da hilft bei ämtern (!) keine höflichkeit. ämter interessieren sich auch nur für vorschriften und für nichts anderes. leider.gruss,oliverNur soviel: Die Zulassungstelle muss sich nicht an die Eintragungen des TÜVs halten - genausowenig, wie das Finanzamt bei irgendwelchen LKW-Eintragungen.

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Beitrag von Outatime » Do 6. Mai 2004, 16:06

hast du das schriftlich? mir wurde bisher (zumindestens dann auf amtsleiterebene)immer etwas anderes bestätigt. schliesslich hat die zulassungsstelle ja auch alle anderen eintragungen im gutachten so zu akzeptieren und zu übernehmen, wie zum beispiel die schadstoffklasse/eintragung eines kat und kann auch hier nicht anfangen das willkürlich in frage zu stellen oder zu "kontrollieren" ! gleiches gilt für das gutachten für h-kennzeichen nach 21cgrussoliver

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Kennzeichengröße für H-Zulassung

Beitrag von G4b´ler » Do 6. Mai 2004, 17:43

Was für eine Resonanz - vielen Dank.Was ich bräuchte:Wo finde ich den aktuell gültigen Inhalt des Paragraphen 21c ?Sagt der alles über Kennzeichengrößen aus, oder gibt es eine spezielle Bestimmung zu H-Kennzeichen ?Wenn ja wo finde ich die ?Über die Möglichkeit das Kennzeichen an den Rändern zu knicken möchte ich eigentlich gar nicht reden.....Gruß G4b´ler

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