LKW oldie, Gurt und AU???
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hallo!Habe ein Problem, das mir wirklich unter den Nägeln brennt:Habe eine frz. "AK" von Citroen, BJ. 77.Das schöne teil ist zwar lang noch kein echter Oldie, und ganz normal als LKW, Gesamtgewicht unter 2,8 Tonnen zugelassen.Nun zu meinen Fragen:Brauche ich Gurte in dem Fahrzeug??(Habe mal was gehört von wegen Baujahrbedingt bei LKW)Wie sieht das mit der AU aus, bei LKW Baujahr 77???Ihr würdet mir wahnsinnig helfen!!!Vielen Dank und viele Grüße, CHris.
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Hallo Chris,Grundsätzlich gilt: Die am Tag der Erstzulassung gültigen Vorschriften müssen eingehalten werden.Wann die Gurtpflicht für LKw`s kamen, weiß ich nicht, aber bei meinen beiden (Bj. 76) war weder Gurtpflicht noch AU Voraussetzung um TÜV zu bekommen.Gruß,hugovegen ahnhaldenter Rechtßschreipfeize vurde...[Diese Nachricht wurde von hugo am 01. Januar 2003 editiert.]
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hallo chris,die au wurde bei diesel-triebwerken ab 1.1.77 zur pflicht !insofern wird dein lkw wohl zur au müssen.viele grüße,mario
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hmm... sorry, hatte ich vergessen... ist ein BENZINER!Danke!
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Hallo,Benziner muessen ab EZ 1.7.1969 zur AU.Davon ausgehend, dass kein KAT nachgeruestet wurde: jaehrlichGruesse
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Hallo Nobbi,das Benziner ab EZ 1.7.1969 zur AU müssen ist mir neu. Ich hatte bis vor kurzem einen VW LT35 Bj.76, der brauchte keine AU und war ein Benziner. Allerdings hatte er einen Sonderaufbau, aber das dürfte doch wohl keine Rolle spielen, oder?Gruß,hugo
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Hallo Hugo,evtl. doch, siehe hier: http://auplus.kfzgewerbenet.de/AUPLUS/D ... vzo47a.pdf Gruss
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Hallo Bronath,deine LKW-Ente muss Gurte (ab 1.4.70) haben und muss jährlich zur AU (ab 1.7.69), da sie unter 3,5 Tonnen Ges.Gewicht liegt und im Grunde als PKW gilt. Du darfst Sonntags übrigens keinen Anhänger ziehen!Mit einer PKW-Zulasung dürftest Du vermutlich günstiger liegen, da die Versicherung viel billiger ist. Hast du das schon mal geprüft?Beste GrüßeMartin
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@DeuvetIch finde, daß viele von uns dieses Problem mit der Obergrenze im Hinblick auf die Sicherheitsgurte haben. Deswegen sollte man das vielleicht etwas genauer untersuchen. Ich zum Beispiel habe unter anderem einen als LKW zugelassenen alten Geländewagen mit einem ZGG von 3,5t ohne Vorrichtungen für Sicherheitsgurte. Trotzdem habe ich vor einiger Zeit im Ausland eine Strafe bezahlt wegen "Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes". (Ich gebe zu es war auch unmöglich dem Beamten klar zu machen, daß es sich bei meinem Fahrzeug rechtlich (nationales Recht Deutschland) um einen LKW handelt;Woher nimmst Du die Info mit den 3,5t? Im Gesetz ist ständig von einer 2,8t Grenze die Rede. Fahrzeuge oberhalb dieser Gewichtsgrenze habe ich nirgendwo aufgeführt gefunden. Sind nicht alle LKW über 2,8t vor  Baujahr 1992 von der Gurtanlegepflicht befreit? Gruß Ernesto
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@DeuvetIch finde, daß viele von uns dieses Problem mit der Obergrenze im Hinblick auf die Sicherheitsgurte haben. Deswegen sollte man das vielleicht etwas genauer untersuchen. Ich zum Beispiel habe einen als LKW zugelassenen alten Geländewagen mit einem ZGG von 3,5t ohne Vorrichtungen für Sicherheitsgurte. Trotzdem habe ich vor einiger Zeit im Ausland eine Strafe bezahlt wegen "Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes". Woher nimmst Du die Info mit den 3,5t?Im Gesetz ist ständig von einer 2,8t Grenze die Rede. Fahrzeuge oberhalb dieser Gewichtgrenze habe ich nirgendwo aufgeführt gefunden. Gruß Ernesto
			