Oldtimerimport von England
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Zitat:Nun steht in den nächsten Tagen die TÜV-Abnahme mit H-Gutachten und die Modifikation der Rückleuchten an. Warnblinker und kontinentaleuropäische Lampen haben wir noch vor Ort installiert.Darf ich fragen, welche Änderungen da notwendig sind?Und stimmt es, dass nur Fahrzeuge des US-Militärs (oder deren Angehörige mit Privatautos) mit roten Blinkern fahren dürfen?
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Zitat:Original erstellt von PeterHerzog am/um 02.07.07 15:35:23Darf ich fragen, welche Änderungen da notwendig sind?In dem Fall nicht Import- sondern PKW-spezifisch: Die Rückleuchten sind weiter als 40cm von der Seite des Autos entfernt (und sind auch ziemlich "funzelig"), daher werde ich welche weiter außen anbringen. Freilich ohne das Auto dabei unnötig anzubohren. Zitat:Original erstellt von PeterHerzog am/um 02.07.07 15:35:23Und stimmt es, dass nur Fahrzeuge des US-Militärs (oder deren Angehörige mit Privatautos) mit roten Blinkern fahren dürfen?Keine Ahnung... das wurde aber glaube ich hier schon ab und zu mal diskutiert?Gruß,Thomas
- Sierra
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Nein, die roten Blinker sind bis zu einem gewissen Baujahr auch in D zulässig. Ich weiß aber nicht, bis zu welchem. GrußMichael
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War früher oft in der Nähe von Ansbach. Da sind dehr viele Amerikaner stationiert.Die haben auch ihre eigenen Autos mit nach D gebracht und dafür ein eigenes USA Kennzeichen bekommen.Und da sind eben welche dabei, die wie in Amerika auch, nur die Rückleuchten blinken lassen, anstelle eigene gelbe Blinker zu haben.Eine Bekannte in Amerika hat (oder hatte) einen alten Thunderbird. Der war schon alt als sie die Kiste gekauft hatte und der war mit den roten Blinkern ausgestattet.Jetzt im Angesichts der Tatsache, dass man mit Oldtimern zu tun hat, bekommt man natürlich so komische Ideen
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Hallo Peter,rote Blinker hinten sind zulässig wenn die Erstzulassung des Fahrzeugs vor dem 01.01.1970 war, danach wird oft ein Auge zugedrückt, ist aber ein anderes Thema.Die Amis durften immer schon, weil die Fahrzeuge meist noch drüben zugelassen waren, wenn nicht, meist stillschweigend akzeptiert .Einige Oldtimer können nicht mal, selbst wenn der Besitzer wollte, auf gelbe Blinker umgerüstet werden, weil es keine Gläser gibt. Schönes Beispiel Buckelvolvo , da kann man sich plagen wie man will, gibt es nichts in Gelb.Nur die Ösis machen mal wieder eine Ausnahme, manche Prüfer weigern sich auch da, also schon Ösibuckel gesehen wo Teile der Rückleuchtenabdeckung abgesägt waren und ein gelbes "Glas" angeklebt wurde.Ich fahre(die spinnen, die....)freundlich grüssender ka
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Zitat:Original erstellt von er ka am/um 03.07.07 08:39:52Nur die Ösis machen mal wieder eine Ausnahme, manche Prüfer weigern sich auch da, also schon Ösibuckel gesehen wo Teile der Rückleuchtenabdeckung abgesägt waren und ein gelbes "Glas" angeklebt wurde.Wer das macht, ist selbst schuld. Es gäbe SOOO viele Möglichkeiten, am Heck einen optisch und zeittypisch passenden und zugleich dezenten Zusatzblinker mit gelben (orangenem) Glas neben oder unter dem Rücklicht zu montieren. Könnte vielleicht sogar seinerzeit in bestimmten Exportländern serienmäßig ab Auslieferung Generalimporteur so gemacht worden sein. (Beispiele bei anderen Fahrzeugen gäbe es) Aber nein ... man will es ja hundertprozentig orchinool haben und verpasst damit die Chance auf ein original"getreues" "EXPORT"-Modell (was eigentlich ja viel seltener ist als ein Fahrzeug im Trimm des Herstellerlandes). A propos: Ist es so sicher, dass es für GAR KEIN Exportland zweifarbige Rücklichtgläser mit gelbem Blinkerteil gab? Italien? Deutschland? Dänemark? (Wo sie ja alle in den 50ern/60ern ihre kleinen nationalen Eigenbrötlereien in puncto Lichtanlage hatten)Was die Ösis angeht: Diese Prinzipienreiterei mit der Nichtanerkennung roter Heckblinker muss wohl eine sehr lange Tradition haben. Habe hier einen Typenschein eines Simca Ariane Bj.58. Der letzte TÜV-/Pickerl-Bescheid von anno 68 lag ebenfalls bei. Damals wurde u.a. bemängelt, dass die hinteren Blinker keine gelbe Streuscheibe haben. (Kunststück - anno 58 war das Originalrücklicht komplett rot). Man könnte ja meinen, die Zulassungsbestimmungen von 10 Jahren zuvor gelten dann immer noch oder seien zumindest noch gewärtig - aber nein, anscheinend sind die Ösis doch die besseren deutschen Bürokraten ... GrußS.Beitrag geändert:03.07.07 12:06:08
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Hallo,danke für Eure Antworten. Ich werde mit VW-Bus, Anhänger und Bargeld rüberfahren. Dann wird sich zeigen, ob es eine gute Idee war, bei ebay.uk ein Fahrzeug zu ersteigern .GrußFrank