Skandal !!!
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- Registriert:Fr 21. Mai 2004, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
...ohne jetzt in eine TÜV Hetze verfallen zu wollen, ein kurzes Beispiel, was mir vor kurzem morgens bei meinem Lieblingsitaliener zum Frühstück erzählt wurde: Ein schönes, originales Kadett B Coupe’, Opa gepflegt und von meinem Tischnachbarn der lange schraubt TÜV fertig gemacht worden, ohne große Renovierung, sollte nur einen Stempel bekommen. Er ist selbst hingefahren, Mängelliste mit 10 Punkten, alberne Kleinigkeiten, aber auch verziehende Bremse und undichter Auspuff, welches der TÜVler als „Sehr gefährlich“ einstufte! Er ist damit nach Hause gefahren und 4 oder 5 Wochen nicht dazu gekommen was daran zu machen. Darauf hin ist seine Freundin, ein wirklich schutzbedürftiges Blondinchen (zumindest kann sie so tun) mit dem gleichen Wagen und den gleichen Mängeln zu der gleichen TÜV Station gefahren und hat den Stempel bekommen, lediglich mit dem Vermerk, sie „müsse aber versprechen, Auspuff, Bremsen und die anderen 4 Mängelpunkte umgehend von einer Werkstatt in Ordnung bringen zu lassen!“
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Zitat:Original erstellt von Box156:schöne geschichte vom tüv essen bzgl. einer abnahme zur erteilung des h-kennzeichens (vw 1200 export, bj. 61):h-nummer wurde verweigert. begründung: lack zu schlecht !Hallo Frank,um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen: bei der Nichterteilung des H Kennzeichens handelt es sich um einen negativen Verwaltungsakt. Dazu müsste Dir bzw. Deinem Kunden eigentlich vom TÜV eine Rechtsbehelfsbelehrung ausgehändigt werden, aus der hervorgeht, bei wem und innerhalb welcher Frist Du dagegen Widerspruch einlegen kannst. Manchmal ist dieser Rechtsbehelf auf der Rückseite des Prüfberichts, an sonsten würde ich bei der Prüfstelle mal nachfragen, wer denn die zuständige Stelle für Widersprüche ist. Wenn Ihr der Meinung seid, daß die Verwehrung des H Kennzeichens nicht gerechtfertigt war, würde ich auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wenn Euer Widerspruch gut begründet und gerechtfertigt ist, sollte auch eine Erfolgsaussicht bestehen. Zumindestens bewegt man den Sachverständigen dazu, sich nochmal eingehend mit dem Vorgang zu befassen und seine Entscheidung gegenüber seinem/seinen Vorgesetzten (und das ist im Zweifelsfall nicht der technische Leiter, sondern kann bis zum Landesverkehrsministerium gehen) zu rechtfertigen. Ausserdem wäre es irgendwie Blödsinn, jetzt woanders hin zu fahren und nochmal Gebühren zu bezahlen ...Gruß von Frank
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Zitat:Original erstellt von borgi: Wo steht den geschrieben wie der Lack auszusehen hat. @Joachim, in der Richtlinie zu § 21c StVZO:Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD Lack·Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden.·Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.·Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).·Der Lack muss sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.·Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen, Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als Oldtimer."
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möchte ja mal wissen, was der TÜV zu diesem originalen Budweiser Werbefahrzeug sagen würde!? H Kennzeichen oder nicht!? http://cgi.ebay.com/ebaymotors/ws/eBayI ... em=4501608 322&rd=1 [Diese Nachricht wurde von ChevysMaster85 am 10. November 2004 editiert.]
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Zitat:Original erstellt von hallo-stege: @Joachim, in der Richtlinie zu § 21c StVZO:Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD Lack·Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden.·Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.·Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).·Der Lack muss sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.·Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen, Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als Oldtimer."Hallo Frank,danke für den Hinweis.Aber wenn ich der Darstellung von Box156 glauben schenke, Zitat: "ich hab das auto gestern bewertet: zustand 3+ ! original-lackierung (anthrazit nr. 469); 43 jahre alter lack mit wirklich wenigen lackmägel und partiell ausgebesserten stellen, die aber bei "mausgrau" nur bei sehr genauem hinsehen überhaupt zu erkennen sind."ist es doch die Verweigerung des Gutachtens mehr wie fragwürdig.Mich ärgert es immer wieder wenn ich solche Haarspaltereien höre oder lese. Die Kosten für eine Hauptunersuchung oder ein Gutachten sind ja nun wirklich kein Pappenstihl mehr. Dafür kann man doch auch verlangen, dass man fair und ordentlich behandelt wird.Daher finde ich Deinen Vorschlag richtig, dem ganzen zu Wiedersprechen, um dieser Prüfstelle Parole zu bieten und nicht woanders wieder neu zu bezahlen.GrußJoachim
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Hallo, es heißt TECHNISCHER Überwachungsverein. Ich wüsste nicht, dass Techniker/Ingenieure einen Studiengang für Ästhetik absolviert hätten. Aber Politiker sind ja auch meist brachenfremd. Wie 's ausgeht, sehen wir ja.Übrigens ist die Sache mit WIDERSPRUCH gegen Verwaltungsakt sehr gut; wird viel zu wenig in Anspruch genommen. Gruß. Rolf
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....mir geht dieser Thread nun garnicht mehr aus dem Kopf!Heißt das denn nun für mich, dass wenn ich mit dem DeSoto zum TÜV fahre, ich aufgrund des nicht mehr originalen und obendrein "schlechten" Lacks kein H Kennzeichen bekomme? Muss ich also alles neu verchromen und lackieren lassen?Ich ziehe nun mal einen originalen Zustand einem hochglänzenden Oldtimer vor, ich finde ich es schöner, wenn man dem Fahrzeug sein Alter, sein "gelebt haben" ansieht! Es macht ja manchmal mehr Arbeit das Alte freizulegen und zu erhalten, als es gleich neu zu machen. Ich habe jetzt ein bisschen die Befürchtung, dass ich dann von vorne anfange....Kann es nun wirklich sein, dass mir so ein miesepetriger Ingenieur da einen Strich durch die Rechnung macht?
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Sein kann alles auf dieser Welt ...... aber wenn ich mir anschaue, was hier in meiner unmittelbaren Nachbarschaft regelmäßig an US-Cars (aus den 50ern bzw. frühen 60ern) mit H-Kennzeichen parkt, dann wäre mir da an deiner Stelle nicht über alle Maßen bange. Hängt wohl alles sehr vom jeweiligen TÜV-Menschen ab. Viel Erfolg!Stephan
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Zitat:Original erstellt von ChevysMaster85:...ohne jetzt in eine TÜV Hetze verfallen zu wollen, ein kurzes Beispiel, was mir vor kurzem morgens bei meinem Lieblingsitaliener zum Frühstück erzählt wurde: Ein schönes, originales Kadett B Coupe’, Opa gepflegt und von meinem Tischnachbarn der lange schraubt TÜV fertig gemacht worden, ohne große Renovierung, sollte nur einen Stempel bekommen. Er ist selbst hingefahren, Mängelliste mit 10 Punkten, alberne Kleinigkeiten, aber auch verziehende Bremse und undichter Auspuff, welches der TÜVler als „Sehr gefährlich“ einstufte! Er ist damit nach Hause gefahren und 4 oder 5 Wochen nicht dazu gekommen was daran zu machen. Darauf hin ist seine Freundin, ein wirklich schutzbedürftiges Blondinchen (zumindest kann sie so tun) mit dem gleichen Wagen und den gleichen Mängeln zu der gleichen TÜV Station gefahren und hat den Stempel bekommen, lediglich mit dem Vermerk, sie „müsse aber versprechen, Auspuff, Bremsen und die anderen 4 Mängelpunkte umgehend von einer Werkstatt in Ordnung bringen zu lassen!“ Hm, vieleicht hängt es damit zusammen, dass die Blondine für dumm gehalten wurde, er sich von dem Vorgänger aber verarscht fühlte, weil er hier einen gewissen Sachverstand annahm.Im Prinzip hätte der Wagen aber auch beim 2. mal wohl nicht getüvt werden dürfen mfg, Mark