Fahrgestellnummer

Wie mache ich was? Jetzt helfe ich mir selbst.

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rekordp1
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Beitrag von rekordp1 » Di 5. Apr 2005, 09:02

Meinem 59er Opel Rekord P1 fehlt die Fahrgestellnummer, die werksseitig -elektrisch eingraviert - im Auto über der Batterie zu finden sein müsste. Der TÜV hat beanstandet, dass die Fahrgestellnummer nur auf dem Typenschild zu finden ist. Eine eingeprägte 6-stellige Nummer unter der Lüftung hat der TÜV als Teil der Fahrgestellnummer angesehen. Diese soll ich mir nun vom Händler durchstreichen lassen - da geht mir dann der Lack kaputt. Wer kennt sich richtig aus? Kann die eingeprägte 6-stellige Nummer der Farbcode sein? (111705) Haben eure P1 alle eine eingeschlagene/eingravierte Fahrgestellnummer über der Batterie? Plicht wurde die eingeschlagene Nummer nämlich erst 1969. Vielen Dank für eure schnelle Hilfe! Die Sache eilt! Schönes Wetter und ich habe keinen TÜV-Stempel, obwohl mein P1 sonst keine Mängel hatte.

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Di 5. Apr 2005, 23:28

Hallo,ich kenn´ das zwar nur vom Kapitän PL, Bj.63, da war die Fg-Nr. ebenfalls eingraviert.Damals hatte jeder Opel-Händler so ein Graviergerät. Ich habe da mal aus zweien einen gemacht(ein Frontschaden, ein Heckschaden). Da von denen(der Heckschaden natürlich) nur einer TÜV hatte, haben wir dessen Fg.-Nr. in den anderen übertragen.Ich gehe davon aus, daß der P1 auch so war.Der P2 hatte m.E. schon eingeschlagene Nr.grußthomasedit: mein 170V hat keine Fg.-Nr im Blech.Lediglich auf dem Typenschild.Auf Nachfrage beim Werk bekam ich die Antwort, daß Fahrzeuge für den Export so ausgeliefert wurden.Beim TÜV kein Problem.th.[Diese Nachricht wurde von Th. Dinter am 05. April 2005 editiert.]
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

StevieP2
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Beitrag von StevieP2 » Mi 6. Apr 2005, 07:14

Meines Wissens haben alle deutschen P1 immer die eingravierte Fahrgestellnummer im oberen Teil der Spritzwand über der Batterie.Wenn Dein Wagen sie nicht hat gibt es zwei Möglichkeiten:- der Wagen wurde mal lackiert. Ist ist leider nicht unüblich, dass dabei gerade früher diese Stelle gespachtelt und überlackiert wurde, da die Stelle ein Rostherd ist (bei unrestaurierten Scheunenfunden ist die Stelle meist absolut unlesbar verrottet).- der Wagen war eine Exportausführung. Bei diesen Autos gibt es teilweise gar keine Fahrgestellnummen- was immer Ärger bei der Zulassung hier in Deutschland gibt.Wo die eingeprägte Nummer bei der Lüftung sein soll, ist mir ein Rätsel- ich habe mal bei einem P1 von uns nachgesehen, da war nichts zu finden. Gib mal die genaue Position an.Ich verstehe aber gar nicht, wieso der TÜV so einen Ärger macht. Du hast doch einen Brief und auf dem Typschild ist die richtige Fahrgestellnummer zu sehen... Gruß,Steffen

rekordp1
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Beitrag von rekordp1 » Mi 6. Apr 2005, 07:46

Vielen Dank für die Auskunft! Wenn man vor dem Fahrzeug steht, befindet sich die eingeprägte Nummer links unterhalb der Entlüfterklappe auf dem etwas schräg nach unten laufenden Blech.

rekordp1
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Beitrag von rekordp1 » Mi 6. Apr 2005, 07:47

Danke für die Antwort! Ich denke auch, dass es am Export lag. Ums einschlagen der Nummer komme ich lt. TÜV wohl nicht herum.

Altopelfreak
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Beitrag von Altopelfreak » Mi 6. Apr 2005, 11:45

Hallo P1-Fahrer,es handelt hier wahrscheinlich um die Karosserie-Nummer. Manche ‚Partiebegrenzungen‘ bei Ersatzteilen wurden nicht nach der Fahrgestell-sondern nach Karosserie-Nummern angegeben. Ich würde die auf keinen Fall auskreuzen lassen; Dein TÜV-Mann sollte erst einmal seine Vorschriften studieren! Wie Du schon erkannt hast: Vor Bj 69 genügt die Nr. auf dem Fabrikschild!Kleine FIN-Info: Die ersten zwei Ziffern geben Typ und Ausführung an: 11- bedeutet zB. P1-Lim-zweitürig, 16- Lim. viertürig usw. Die darauf folgende Zahl ist die fortlaufende Zählung aller Opel, die ab Sommer 1956 in Rüsselsheim das Band verliessen. Begonnen wurde hier mit der willkürlichen Zahl 400 000. Prod.-beginn P1 war bei Siebenhunderttausend-undpaarzerquetschte. Ist der P1 Bj. 59, war schon die Million überschritten, die Folgeziffer also sieben- bzw. die FIN insgesamt 9-stellig. Der Wechsel zum PII erfolgte bei 1 547 XXX. Die genauen Ziffern müsste ich zuhause nachsehen.Viel ErfolgKlaus

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Beitrag von hallo-stege » Mi 6. Apr 2005, 14:11

Hier nochmal der Wortlaut : StVZO § 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zu § 59 Abs. 1 oder 2. § 59 Abs. 2 (Fahrzeug Identifizierungsnummer) "Satz 1 tritt in Kraft am 1. Oktober 1969, jedoch nur für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge. An Fahrzeugen, die vor dem 1. Oktober 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind, darf die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs auch auf einem angenieteten Schild oder in anderer Weise dauerhaft angebracht sein."-----------------Meines Wissens ist dafür ein zusätzliches Schild erforderlich, die Angabe der FIN alleine auf dem Typenschild reicht nicht aus, allerdings scheinen die Prüfer das inzwischen auch zu akzeptieren, wenn das Typenschild genietet ist ...Gruß von Frank

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Beitrag von rekordp1 » Mi 6. Apr 2005, 19:14

Danke für die Auskunft. Super, dass man hier so schnell Auskunft bekommt. Mal sehen, wie ich mich mit dem TÜV-Menschen einigen kann. Gruß Mario

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Beitrag von rekordp1 » Mi 6. Apr 2005, 19:21

Herzlichen Dank für eure Hilfe! Ich werde am Freitag mein Glück versuchen und dem TÜV mal den gültigen Paragraphen vorlesen.Gruß Mario

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Beitrag von uwm121 » Mi 6. Apr 2005, 20:19

Hallo!Wenn ein Fahrzeug ab Werk eine eingeschlagene oder im Blech eingeprägte Fahrgestellnummer hatte reicht ein Schild/Typschild meines Erachtens nicht aus,sonder die Nummer muß an entsprechender Stelle wieder eingeprägt werde,da diese Freistellung im Gesetz doch wohl nur für das Neufahrzeug bzw den Hersteller gilt.Die Neuanbringung muß ja auch im Fahrzeugbrief zu dokumentiert werden.Das hat auch glaube ich nix mit Schikane zu tun sondern ist auch Käuferschutz.Es ist doch wohl für einen Käufer interessant zu wissen,ob die Karosse oder der Rahmen schon mal getauscht wurden(z.B wegen Unfall).Grüße

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