Blinkeranlage
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Zitat:Original erstellt von R6 Biene am/um 05.11.07 19:37:31Der Gutachter ist der Meinung,dass das Wertmindernd und nicht in Ordnung ist, und schreibt,dass ein rückbau gemacht werden muss.Wenn Du das Auto nicht verkaufen willst, wäre mir persönlich eine "Wertminderung" (?) weniger wichtig als der Sicherheitsaspekt... Es sei denn natürlich, das Auto ist so klein, dass Du mit dem Arm die Fahrtrichtungswechsel anzeigen kannst
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Kann es sein,daß der Gutachter nicht die Blinker an sich sondern nur die gewählte Ausführung/Anbaulage/Form meint?Grüße
- Th. Dinter
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.....denke ich auch, daß der Prüfer das eher im Sinne der Originalität meint.Man sollte nachträglich Blinker immer so anbauen, daß sie mit einem Handgriff zu demontieren sind.Nein uwm, ich war bei der 07er-Überprüfung. Das Auto ist original und verkehrssicher. Da müssen eben keine Blinker dran sein. Bei H schon.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Hallo Biene,es mag ja sein, daß man mit 07er Nummer keine Blinker braucht ( welcher TÜV etc. lässt sowas durchgehen bei relativ jungen Autos ) und selbst mit H-Kennzeichen braucht man bei Fahrzeugen der Messingzeit wo keine elektrische Anlage vorhanden ist keine Blinkanlage.Auch reicht es bei Fahrzeuglängen unter 4 Meter einen Blinker in Fahrzeugmitte zu haben aber...Ich persönlich rate dringend dazu bei Fahrzeugen die sich relativ flott bewegen wie ein Fahrzeug von 1934 eine Blinkanlage anzubauen. Rechne mit der Unerfahrenheit in Sachen alten Autos bei den Verkehrsteilnehmern.Konkretes Beispiel bei mir : Ich fuhr mal mit einem 1930er Ford A Sedan der nur Winker hatte. Ich wollte nun links abbiegen in meine Einfahrt, habe dazu sogar den Winker immer ein und ausgeschaltet. Trotzdem hielt das nicht den Fahrer hinter mir davon ab zu überholen weil die alte Karre ja sicher eine Panne hat. Dumm nur, daß ich in dem Moment links rüber wollte. Passiert ist nichts aber das hätte auch anders ausgehen können.Nur wenn es mal zu einem Unfall kommen sollte, glaube ich nicht, daß selbst wenn man im Recht war, gesagt bekommt : Ach ja, ohne Blinker ist schon ok...Wenn man eine Blinkanlage anbaut die sich ohne Schäden auch wieder entfernen läßt, halte ich eine Wertminderung für völligen Blödsinn. GrüßeTom
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Blinkeranlage
Wieso ohne Schäden wieder entfernen?Es gäbe doch genug Möglichkeiten von "alt" und "zeittypisch" aussehenden dezenten Leuchten, die durchaus keinen Stilbruch bedeuten und zwecks Sicherheit permanent am Auto verbleiben können, ohne dass es dem Auge wehtut.Man sollte sich halt beispielsweise von den bis zum Erbrechen verwendeten VW-Käfer-Vorderkotflügelblinkern lösen und auch auf die grottenhässlichen Ackerschlepper-Rückleuchten verzichten, die man immer noch allzu oft an Fahrzeugen aus der Winkerzeit sieht. Auch statt der Wartburg-311-Nachrüstblinker und Barkas-Rücklichter als Erkennungszeichen einer Ost-Vergangenheit gibt es sicher wesentlich gefälligere Lösungen. GrüßeS.
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Ja, also ich meine jetzt nicht, das man das auf einem Treffen oder entfernt, sondern falls man das Auto mal verkaufen will oder die Blinker nicht mehr leiden mag eine Lösung findet ohne daß Löcher bleiben.Tom
- Brummi
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Blinker oder nicht, das ist hier die Frage?Eines jedoch ist eindeutig: Es besteht eine generelle Nachrüstpflicht für Warnblinkanlagen. Wie sollten die funktionieren ohne Blinklichter?Die einzige Ausnahme, die da noch vorhanden ist, daß Fahrzeuge vor dem 1.4.70 auch hinten rote Blinklichter haben dürfen.Viele GrüßeHarald
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Warnblinker aber auch nur für zugelassene Autos. Bei der roten Nummer ist das, nach Aussage meines lokalen TÜVlers nicht notwendig, da dort nur die Verkehrssicherheit geprüft würde (und Alter und Zustand neuerdings). So wird einer meiner Kleinen seinen Eintrag ins rosa Heftchen erstmal ohne Warnblinker bekommen. Die bekommt er aber, wie auch Sicherheitsgurte, angebaut bevor's auf grosse Touren geht.Gruss,Alexander
- Brummi
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Zitat:Original erstellt von threelitre am/um 07.11.07 09:33:13Warnblinker aber auch nur für zugelassene Autos. Lt. Deuvet e.V. gilt die Warnblinkerpflicht sowohl für 07-er Nummer wie für H-Kennzeichen.Alles andere macht meiner Meinung nach auch keinen Sinn.Schließlich ist ein auf der Straße liegengebliebenes Auto eine Gefahrenquelle, ob mit 07er-Nummer oder mit H-Kennzeichen.Daß das der eine oder andere TÜV-Prüfer etwas lockerer sieht, will ich nicht in Abrede stellen.Viele GrüßeHarald
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Lieber nicht originale Blinker, als einen originalen Totalschaden.FahrerInnen moderner Autos sind schon zu dumm die amerikanische Brems-Blinkkombination zu verstehen. Nur Winker oder Handzeichen würde sie vollkommen überfordern