Wie ist hier die Rechtslage ?
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hallo,ich denke, daß es bei der Gewährleistung innerhalb des ersten halben Jahres egal ist, warum die Sache kaputt ist. Es wird immer ein Mangel unterstellt, ohne wenn und aber, für den Du einzutreten hast.Nur meine Interpretation !Viele GrüßeStöffi
Wie ist hier die Rechtslage ?
Zitat:Original erstellt von Stöffi am/um 14.07.07 09:23:49Hallo,ich denke, daß es bei der Gewährleistung innerhalb des ersten halben Jahres egal ist, warum die Sache kaputt ist. Es wird immer ein Mangel unterstellt, ohne wenn und aber, für den Du einzutreten hast.Nur meine Interpretation !Viele GrüßeStöffiIst Quatsch, diese Interpretation, wenn man davon ausgeht, daß der Schaden durch Fall eingetreten ist. Desweiteren wird durchaus unterschieden zwischen Neu- und Gebrauchtwaren und deren Zustand bei Übergabe. Einzig die Beweislastumkehr während der ersten 6 Monate ist fakt. Chris.
Wie ist hier die Rechtslage ?
Zitat:Original erstellt von Stöffi am/um 14.07.07 09:23:49Hallo,ich denke, daß es bei der Gewährleistung innerhalb des ersten halben Jahres egal ist, warum die Sache kaputt ist. Es wird immer ein Mangel unterstellt, ohne wenn und aber, für den Du einzutreten hast.Nur meine Interpretation !Viele GrüßeStöffiHallo Stöffi,sei mir nicht böse, aber Dir wöllte ich nichts verkaufen.Ein Tischbein kann wohl schlecht einfach so abbrechen und Gewährleistung beschreibt den Zustand bei Verkauf und nicht wie lange ein Teil einsetzbar ist.Gruß Willi
