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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mi 6. Jun 2007, 15:22

FI-Schalter sind m.W. erst seit kurzem in Bädern und Außenbereichen Pflicht. Bei eienr etwas älternen Elektrik müssen demzufolge keine Schalter eingebaut sein.

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Mi 6. Jun 2007, 15:28

Anfang der 80er Jahre waren FI-Schutzschalter noch nicht Pflicht. Also, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß nur wenige bis heute welche haben. GrußMichael

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Brummi
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Beitrag von Brummi » Mi 6. Jun 2007, 16:04

Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 06.06.07 15:28:28Anfang der 80er Jahre waren FI-Schutzschalter noch nicht Pflicht. Also, die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß nur wenige bis heute welche haben. GrußMichaelHallo Michael,das Haus meiner Mutter wurde 1972 erbaut. Da war bereits alles über FI abgesichert. Allerdings gab es noch nicht die extra flinken für Badezimmer, aber den Handtuchhalter hätte der gewöhnliche auch abgeschalten.Viele GrüßeHarald

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Sierra
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Beitrag von Sierra » Mi 6. Jun 2007, 16:19

Hallo Harald, klar, gegeben hat es die Dinger schon lang. Meine Eltern haben '82 gebaut und da stand das nicht zur Diskussion. Denn es war keine Pflicht. Die Hütte war wohl schon teuer genug Und ich denke, so wird es in vielen anderen Häusern auch sein. GrußMichael

Rusty
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Beitrag von Rusty » Mi 6. Jun 2007, 18:28

Soweit ich weis ist auch an einer älteren Installation der Einbau eines FI-Schutzschalters Pflicht, sobald das Bad in grösserem Umfang saniert wird.Wird aber auch gerne mal übersehen, kostst ja Geld und hat man ja früher auch nicht gebraucht.Für den elektrisch Unbegabten der nicht in der Verteilung rumwurstel will (und auch nicht soll), gibt es Steckdosen mit eingebautem FI, bringt aber auch nichts wenn man die Leitung vor dem FI anbohrt, aber wenigstens beim typischen Fön in der vollen Wanne.Peter

Hurvinek
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Beitrag von Hurvinek » Mi 6. Jun 2007, 18:41

Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 06.06.07 16:19:41Hallo Harald, klar, gegeben hat es die Dinger schon lang. Meine Eltern haben '82 gebaut und da stand das nicht zur Diskussion. Denn es war keine Pflicht. Die Hütte war wohl schon teuer genug Und ich denke, so wird es in vielen anderen Häusern auch sein. GrußMichaelMeine Eltern haben '78 gebaut und da stand das nicht zur Diskussion. Der Schaltkasten im Haus meiner Eltern unterscheidet sich nur unwesentlich von dem eines AKWs...... Pflicht war es vielleicht nicht, aber bei der Sicherheit in Bezug auf Elektrizität haben meine Eltern keine Kompromisse gemacht. Alles mit FI-Schaltern, separate zu- und abschaltbare Stromkreise etc..... Würde ich - wenn ich Kinder hätte - auch so machen.GrussOlliBeitrag geändert:06.06.07 18:46:22

hugo
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Beitrag von hugo » Do 7. Jun 2007, 09:07

Hallo,Ob Fehlerstrom-Schutzschalter in Häuser oder Wohnungen eingebaut werden müssen oder nicht ist Netzabhängig.In Deutschland gibt es verschiedene Netzformen (TN-C(-S), TT, IT).In TT-Netzen müssen FI-Schutzschalter grundsätzlich eingabaut werden. Für das Hausnetz gilt ein maximaler Auslösestrom von 300mA, für Bad und Aussensteckdosen geltenmax. 30mA.Einige Netzbetreiber fordern seit 1998 auch im TN-Netz einen FI-Schutzschalter, aber nur für das Bad und die Aussensteckdosen.Für bestehende Anlagen gibt es allerdings einen Bestandsschutz. Fi-Schgutzschalter müssen erst nachgerüstet werden, wenn wesentliche Teile der Elektroinstallation geändert werden.Bei vermieteten Wohnungen gilt allgemein:Der Vermieter muß die Elektroanlage bei Mieterwechsel überprüfen lassen (E-Check), spätestens jedoch alle 4 Jahre.Gruß,hugo

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Beitrag von Brummi » Do 7. Jun 2007, 14:32

Hallo Hugo,Du scheinst Dich ja mit Elektrik gut auszukennen. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es bestimmt seit den 60er Jahren Schuko-Steckdosen, die eine dritte grüngelbe Ader haben.Was hat diese Schukosteckdose für einen Sinn, wenn nicht ein FI im Falle eines Defekts, (meistens Strom auf einem Metallgehäuse)den Stromkreis unterbricht?Jedes elektrische Gerät, was nicht selbst bereits schutzisoliert ist, hat doch seit Ewigkeiten einen Schukostecker. Ist der dann nicht vollkommen nutzlos, wenn kein FI vorhanden ist?Viele GrüßeHarald

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Beitrag von Fusca » Do 7. Jun 2007, 23:12

Oi Harald, auch ohne FI-Schalter hat der Schutzleiter seine Berechtigung. Der Strom vom Metallgehäuse wird abgeleitet.an die Alt-Elektriker : Wer kennt noch den Vorgänger des FI-Schalters, den Fehlerspannungsschalter ? War so ca. 1961 im Elternhaus eingebaut. Vadder war eben auch ein Bastler, aber ein vorsichtiger Bastler. Vermutlich defekte Geräte hätte er ohne diesen Schalter nicht getestet.Der Schalter hatte auch einige Male ausgelöst.Heute ist natürlich auch ein FI-Schalter eingebaut.Noch ne Story:Nicht in jedem Haus lässt sich ein FI-Schalter nachrüsten. Die " Intelligenzbestie " von Vorbesitzer des Hauses eines Freundes hatte wohl auch verschiedene Sparversionen eingebaut, d.h. den Schutzleiter als Rückleiter missbraucht.Nu sollte eine Whirlpool-Wanne ins Bad ....Wasser und Strom Also neue Zuleitung gelegt und zumindest das Bad über FI gesichert.Bin selber Elektro-Ing, durfte aber mein Haus nicht selber ans Netz anschliessen. War ja " nur " Ing. und kein Elektromeister. Könnte noch einige Stories erzählen, über das, was ich jenseits des Zählerschranks vorgefunden habe, aber irgendwann muss ich ja auch mal schlafen, und Ihr auch Ok, eine noch:" Immer wenn ich einen Topf aus der Herdschublade hole, kribbelt es "Ja, sie stützte sich mit einer Hand auf dem Herd ab und mit der anderen Hand öffnete sie die Schublade unter dem Herd.Lange Rede, kurzer Sinn: Es war Ostern, " Brauchst über Ostern nicht kochen " " Wieso ? " " Weil ich jetzt Euren Herd komplett vom Strom trenne "tchauUwe, der lieber nichts von der Elektro-Installation in BR schreibt, das würde erst recht lang dauern

fridolin
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Beitrag von fridolin » So 10. Jun 2007, 22:51

Hallo,zur rechtlichen Seite:der Vater der getöteten Mieterin (22)hatte wohl das Bedürfnis einen strafrechtlich Schuldigen fesstellen zu lassen. Die erste Instanz hat festgestellt, dass der Vormieter den Vermieter nicht informieren mußte, da kein Schaden am Eigentum des Vermieters vorlag. Die zweite Instanz ist dann auf den Dreh mit der fehlenden Verbindung zum Nachmieter gekommen. Die Tatsache, dass die Wohnung nicht verkehrssicher war hat wohl keine Rolle gespielt. Der Sachverhalt ist vom Vormieter nicht bestritten worden. Ob es einen FI gab und warum der nicht abgeschaltet hat war wohl rechtlich auch nicht wichtig.Diese Argumentation ist mir unverständlich.Viele GrüßeFridolin

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