Europaweites Lichtfahrgebot ab 2004
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Reg Dich ab, Rene E - Verkehrsregeln gelten für alle, auch für Radfahrer. Wenn ein Autofahrer einem Radfahrer Schaden zufügt, soll er dafür durchaus belangt werden. Aber sollen die Radfahrer ungeschoren davonkommen? Da lacht man doch herzlich. Nimm den Beitrag Deines "Vorredners" also einfach als überspitzte Schilderung eines leider gar nicht so seltenen Sachverhalts. Und beruhigt Euch doch mal alle, oder wollt ihr Euren Blutdruck ausgerechnet vor Weihnachten gezielt hochtreiben? CiaoStephan
Europaweites Lichtfahrgebot ab 2004
Da hast Du allerdings recht! Dann sollte man die Geschenke mal lieber in gewisser Entfernung auslegen, damit sich der Blutdruck so richtig austoben kann. In diesem Sinne - cholerische Weihnachtsgrüße an die vierrädrigen KrabbeltiereS.
