Update: Plakettenverordnung im Bundesrat

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Na Berlin!
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Beitrag von Na Berlin! » So 23. Sep 2007, 12:18

Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 22.09.07 16:14:09Hallo!Ich finde solche Sonderregelungen (Privileien für bestimmte Gruppen mit entsprechender Lobby ) nicht gut.GrüßeGanz dieser Meinung. Leider nur zu bezeichnend!

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » So 23. Sep 2007, 16:48

Hallo, nun fängt die formal-ideologische Sch... schon wieder an. Würde man das Entstehen von Feinstaub nach MARKT-wirtschaftlichen (also VERURSACHER-prinzipiellen) Fakten bewerten (wie hier schon X-mal durchgekaut), dann entsteht der gefährliche Feinstaub doch durch hohe Kilometerleistungen/große Hubräume/Fahrzeuggewichte. Und das wäre O.K.? Also lt. Umweltbundesamt weniger durch Oldtimer. Deshalb bin ich ja so schadenfroh gegen Euch wegen der hervorragenderweise hoch gekommenen CO² - Thematik, die die Ideologen ins Schleudern gebracht hat. Ich hätte ja nix gegen Feinstaubabgabe auf KRAFTSTOFF und REIFEN. Übrigens fallen Berlins Subsidiaritätsproleten wohl eh auf die Schnauze, da EURO 1 wohl auch erlaubt wird. Und WIE BITTE ist Eure Haltung zur Offenhaltung des Flughafens Berlin-Tempelhof?? Naaaa?? Fxxk the Formalwxxxer! Gruß. Rolf

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ventilo
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Beitrag von ventilo » Mo 24. Sep 2007, 14:26

Leider ist in der Entscheidung des Bundesrats auch wieder nur von Oldies mit "H-Kennzeichen" die Rede, d.h. unsere Freunde mit 07er und anderen Nummernschilder fallen vom Tisch.Auch die entsprechende VDA Presse-Erklärung berücksichtigt diesen Punkt leider nicht. Dabei besteht dort aus meiner Sicht noch dringender Handlungsbedarf.Text der VDA Presseerklärung:Bundesländer beschließen Ausnahmeregelung für OldtimerVDA begrüßt Entscheidung des Bundesrates für historische FahrzeugeFrankfurt am Main, 21. September 2007. „Ich freue mich sehr, dass der Antrag des Landes Hessen für eine Ausnahmeregelung zu Gunsten historischer Fahrzeuge bei der Umsetzung der Kennzeichnungsverordnung eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Damit haben die Bundesländer das richtige Augenmaß bewiesen und ein ermutigendes Zeichen für eine unbürokratische Lösung gesetzt“, betonte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA). Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Liste der Ausnahmen der Kennzeichnungsverordnung um historische Fahrzeuge im Sinne der Straßen-verkehrszulassungsordnung zu erweitern. Damit wird es auf bundeseinheitlicher Basis möglich, dass Fahrzeuge, die mit einem so genannten „H-Kennzeichen“ ausgestattet sind, auch künftig in die Innenstädte fahren können. Wissmann: „Ohne diese Entscheidung für eine einheitliche Ausnahmereglung wäre es in Deutschland zu einem Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Ausnahmeregelungen gekommen. Hier ist Dank der Initiative Hessens Klarheit geschaffen worden und das ist gut so.“Mit rund 150.000 ausgewiesenen historischen Fahrzeugen kommt nach dem Beschluss des Bundesrates nur ein klar definierter Kreis von Fahrzeugen mit geprüftem Status als historischem Kulturgut in den Genuss dieser Ausnahmeregelung. „Das sind Automobile, in deren Erhalt die Besitzer viele Stunden sorgfältiger Arbeit und oft auch viel Geld investiert haben. Von diesen Fahrzeugen leben inzwischen auch viele spezialisierte kleine Handwerksbetriebe“, so der VDA-Präsident. In Relation zu einem Gesamtbestand von über 40 Mio. Pkw in Deutschland gehen von diesen Fahrzeugen zugleich keine messbaren Nachteile für die Luftqualität in Innenstädten aus. „Mit der jetzigen Entscheidung wird sichergestellt, dass das technische Erbe, das Kulturgut Automobil, auch in Innenstädten für die Menschen sichtbar bleibt und nicht nur im Museum oder auf speziellen Oldtimer-Veranstaltungen. Über diese Entscheidung werden sich in einem Land, in dem das Automobil erfunden wurde, sicherlich nicht nur die Oldtimerfreunde freuen“, unterstrich Wissmann.Ansprechpartner: Eckehart Rotter VDA Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel. (0 69) 9 75 07-2 66 Fax (0 69) 9 75 07-3 20

arondeman
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Beitrag von arondeman » Mo 24. Sep 2007, 14:51

Zitat:Original erstellt von ventilo am/um 24.09.07 14:26:38... d.h. unsere Freunde mit 07er und anderen Nummernschilder fallen vom Tisch.Dabei besteht dort aus meiner Sicht noch dringender Handlungsbedarf.ALLERDINGS!Vor allem, wenn man bedenkt, dass sich all diejenigen, die diese Presseerklärung abgesegnet haben, argumentativ - wenn es hart auf hart kommt - sauber in eine Sackgasse manövriert haben. Das fängt schon bei der genannten Gesamtzahl an (auch wenn sie nur mit 'rund' angegeben ist). Denn selbst wenn es jetzt keinen Run derer auf das H-Kennzeichen gäbe, die bisher noch 'ohne' sind, dann muss doch jedem klar sein, dass diese Zahl insgesamt (aufgrund nachwachsender Fahrzeuggenerationen oder derzeit gerade erst in Restaurierung befindlicher Fahrzeuge etc.) nur eines wird - nämlich steigen. Über die Sache mit den 'vielen Stunden Arbeit und Mühe', die durch das H-Kennzeichen angeblich augenfällig tomatisch dokumentiert werden, konnte ich am So. bei der Rückfahrt vom Teilemarkt in Lipsheim wieder mal nur den Kopf schütteln. Was steht da unmittelbar vor mir an der ersten Ampel im Pulk? Ein /8er 200D-Benz mit geradezu karikaturenhaft eingeschwärztem, eingerußtem und dazuhin noch von irgendwelchen Aufkleberresten verunziertem Heck, und gequalmt hat er, dass ich schnell meine Lüftung abdrehen musste. Aber MIT H-Kennzeichen! (Du Aachener Gammelgurkenfahrer, falls du dich hier per Mitlesen wiedererkennst! Wasche und poliere deine Kiste wenigstens mal wieder! Mit solchem verranztem Zustand schadest du dem Gesamteindruck der H-Kennzeichen-Spazierenführer mehr als irgendwelche angeblich nicht originalen Umbauten!) Da war der H-Kennzeichen-lose Lotus Elan (61-73er Serie), der mir kurz vor der Ankunft zuhause im Ausflugsverkehr begegnete, zumindest optisch WEITAUS besser!!!Verwunderte GrüßeS.

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Beitrag von stang66 » Mo 24. Sep 2007, 14:52

@ventilo:nicht ganz; 07er >30 jahre sind mit drin:Zitat:b) Der abschließende Punkt in Nr. 9 wird durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer angefügt: „10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverord-nung führen.“’. FZV: Zitat:§ 9 Besondere Kennzeichen (1) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt. Dieses Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Abs. 1. Es wird als Oldtimerkennzeichen durch den Kennbuchstaben "H" hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen. § 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer (1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt. Zusammengefasst: Oldies mit "H": dürfen weiter hoffen Oldies >30 mit "07": dürfen weiter hoffen Oldies mit "normalem" Kennzeichen: keine Ausnahme Oldies <30 mit "07": keine Ausnahme

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Mo 24. Sep 2007, 16:37

Wie kann denn der nicht oldtimergeschulte Polizist ein 07er Fahrzeug unter 30 Jahren von einem über 30 Jahren ohne Blick in die Fahrzeugpapiere unterscheiden? Speziell im Fall des W123 stelle ich mir das recht schwer vor.

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Beitrag von ELO » Mo 24. Sep 2007, 16:56

Zitat:Original erstellt von RA-Wilke am/um 24.09.07 16:37:28Wie kann denn der nicht oldtimergeschulte Polizist ein 07er Fahrzeug unter 30 Jahren von einem über 30 Jahren ohne Blick in die Fahrzeugpapiere unterscheiden? Speziell im Fall des W123 stelle ich mir das recht schwer vor.Das wächst sich raus ist also nur für maximal 9 Jahre schwierig für die Rennleitung

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Beitrag von Moparcrazy » Mo 24. Sep 2007, 16:57

Hallo Frank,wie Du schon geschrieben hast, der Polizist muss in die entsprechenden Fahrzeugpapiere schauen.Davon ab gehe ich davon aus das niemand, ohne entsprechende Genehmigung/Erlaubnis, mit seinem Fahrzeug in die Umweltzone einfahren würde. Youngtimerfahrer sind, wie die meisten anderen Bürger auch, gesetzestreu. Und sie müssen ein Fahrtenbuch führen, aus dem sich etwaiges befahren einer Umweltzone sich ggf erkennen lassen müsste.GrußCarsten

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Beitrag von Maxe » Mo 24. Sep 2007, 20:45

Zitat:Original erstellt von Maxe am/um 22.09.07 11:46:13Nachtrag: für den DEUVET war die Sache damals schon abgeharkt mit den Worten "man könne nichts mehr machen" Ganz wichtiger Nachtrag zu meiner og. Aussage.Ich habe da etwas verwechselt. Meine Aussage vom DEUVET viel im Zusammenhang mit dem roten Kennzeichen und nicht im Zusammenhang mit dem Fahrverbot!Ich bitte die Damen und Herren des DEUVET diesen Verwechsler zu entschuldigen !!Gruß Maxe... der auch das Rückgrad hat, einen Fehler öffendlich einzugestehen und sich dafür zu entschuldigen. Der jetzt aber auch gespannt ist, ob der Deuvet auch das Rückgrad hat, aus dem "Verdienst des DEUVET" ein Verdienst "des Ladenburger Kreises (dem er ja auch angehört) und der Oldtimer-Liebhaber" zu machen.

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Beitrag von Maxe » Mo 24. Sep 2007, 21:04

Zitat:Original erstellt von arondeman am/um 24.09.07 14:51:28ALLERDINGS!Vor allem, wenn man bedenkt, dass sich all diejenigen, die diese Presseerklärung abgesegnet haben, argumentativ - wenn es hart auf hart kommt - sauber in eine Sackgasse manövriert haben. Das fängt schon bei der genannten Gesamtzahl an (auch wenn sie nur mit 'rund' angegeben ist). Denn selbst wenn es jetzt keinen Run derer auf das H-Kennzeichen gäbe, die bisher noch 'ohne' sind, dann muss doch jedem klar sein, dass diese Zahl insgesamt (aufgrund nachwachsender Fahrzeuggenerationen oder derzeit gerade erst in Restaurierung befindlicher Fahrzeuge etc.) nur eines wird - nämlich steigen. Über die Sache mit den 'vielen Stunden Arbeit und Mühe', die durch das H-Kennzeichen angeblich augenfällig tomatisch dokumentiert werden, konnte ich am So. bei der Rückfahrt vom Teilemarkt in Lipsheim wieder mal nur den Kopf schütteln. Was steht da unmittelbar vor mir an der ersten Ampel im Pulk? Ein /8er 200D-Benz mit geradezu karikaturenhaft eingeschwärztem, eingerußtem und dazuhin noch von irgendwelchen Aufkleberresten verunziertem Heck, und gequalmt hat er, dass ich schnell meine Lüftung abdrehen musste. Aber MIT H-Kennzeichen! (Du Aachener Gammelgurkenfahrer, falls du dich hier per Mitlesen wiedererkennst! Wasche und poliere deine Kiste wenigstens mal wieder! Mit solchem verranztem Zustand schadest du dem Gesamteindruck der H-Kennzeichen-Spazierenführer mehr als irgendwelche angeblich nicht originalen Umbauten!) Da war der H-Kennzeichen-lose Lotus Elan (61-73er Serie), der mir kurz vor der Ankunft zuhause im Ausflugsverkehr begegnete, zumindest optisch WEITAUS besser!!!Verwunderte GrüßeS.Lies doch mal hier: http://www.bundesrat.de/cln_...onFile.pdf/464-07.pdf die Seite 9 der Drucksache 464/07Arondeman, ein Fuß ist in der Tür. Jetzt muss der Ladenburger Kreis, allen voran der DEUVET noch die Feinheiten bearbeiten

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