Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
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Hallo, ich bin gerade dabei, mir einen 73er /8er zu kaufen.Der Wagen wurde angeblich Mitte der 90er aus erster Hand von der Schweiz nach Deutschland importiert und war bis jetzt angeblich in einer Privatsammlung die aufgelöst wird.Das Fzg wurde im Dezember bei TÜV vorgeführt (HU & 21c) und wird nun so verkauft.[edit] deutscher Fzg-Brief und tüv-Unterlagen sind seit der TüV-Prüfung vorhanden!Nach Aussagen des Verkäufers werden bei Importfahrzeugen grundsätzlich die ausländischen Originalpapiere eingezogen (anders als deutsche Pappbriefen die nur entwertet werden), ich hätte somit also keinerlei Möglichkeit nachzuprüfen, ob das Fzg tatsächlich nur 1 schweizer Besitzer hatte.Ist es korrekt, dass die ausländischen Originalpapiere eingezogen werden? Wie kann ich die Geschichte dieses Wagens rekonstruieren? Was muss ich beim Kauf bezüglich Papiere alles beachten (ist mein erster Importwagen!)??Danke für eure Infos!H-Nes[Diese Nachricht wurde von h-nes am 13. Januar 2004 editiert.][Diese Nachricht wurde von h-nes am 13. Januar 2004 editiert.]
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- Registriert:Sa 7. Dez 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
Zitat:Original erstellt von h-nes:Ist es korrekt, dass die ausländischen Originalpapiere eingezogen werden? War bei mir bisher so (in zwei Fällen im Abstand von 10 Jahren). Dabei hatte ich in einem Fall noch Glück, dass mir der übereifrige Schalterbeamte bei der Zulassungsstelle nicht auch noch die australischen (!) Kennzeichen abnahm ("denn sonst könnte ich ja wonmöglich mit ausländischen Kennzeichen rumfahren!" - ach ja ... die Zulassungsstellen-Gruselstories ließen sich bei jeder Gelegenheit endlos fortsetzen ... )!Übrigens können auch ungültige deutsche Kfz-Briefe bei der Wiederzulassung durchaus eingezogen werden. Die Zulassungsstellen handhaben das durchaus nicht immer einheitlich - oft braucht's für die Rückgabe des entwerteten alten Briefs für diesen "Verwaltungsakt" eine Ausnahmegenehmigung (natürlich gegen Gebühr zur Fütterung des Amtsschimmels)!Kluge Leute fotokopieren sich daher die alten (speziell ausländischen) Fahrzeugpapiere vor der Wiederzulassung. Tun sie's nicht, was dann? Interesselosigkeit, Schusseligkeit oder Täuschungsmanöver? Eine Antwort weiß ich auch nicht ...GrüßeStephan
Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
meine US-Title und V5 haben einfach nur 'nen fetten VOID-UNGÜLTIG Stempel bekommen.Den Stempel hatte ich vorsichtshalber selbst mit zur Zulassungsstelle gebracht.ventiloder auch grusel-Zulassungsstellen Romane schreiben könnte.....
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Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
Hallo h-nes,ich hab hier mehrere Schweizer Motorrad Papiere, die wurden von der Zulassungsstelle einfach ungültig gestempelt. Allerdings steht auch nur jeweils der letzte Besitzer drin, es ist nicht vergleichbar mit unseren derzeitigen Fahrzeugbriefen, wo bis zu 6 Vorbesitzer vermerkt sind. Frag mal bei der Zulassungsstelle nach, die die Papiere eingezogen hat, vielleicht bekommst Du dort noch eine Kopie, die eingezogenen Papiere landen ja in deren Akte.Viele Grüße von Frank
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Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
Hallo,mit meinem englischen V5 lief das auch so: Einzug.Wobei auf dem garnichts drauf stand außer den Fahrzeugdaten und dem letzten Kennzeichen.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
da muss ich glück gehabt haben.ich bekam meinen "title" unversehrt zurück.sehe auch irgendwie keinen sinn dahinter ein papier, das tausende von kilometern entfernt schon ungültig ist hier nochmals zu "entwerten".
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Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
Mir wurden bisher sämtliche Original Title und V5 eingezogen (Berlin/Köln, 1980 bis heute). Die Begründung war in beiden Staädten die gleiche: "Der originale Brief (sprich title) MUSS eingezogen werden, steht so in den Verordnungen. So kann das Fahrzeug im Ausland auch nicht mehr zugelassen werden ohne offiziellen Import".Habe sie deswegen immer fotokopiert. Originale wären mir lieber.Grüße
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Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
bei deutschen briefen gibt man ne kopie ab und meldet das original als verlorden.
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Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
Es gibt in der Schweiz grundsätzlich die Möglichkeit, bei einem Bundesamt gegen Gebühr die Fahrzeughistorie (d.h. zumindest den ersten Besitzer) zu erfragen (gegen Gebühr, versteht sich).Denn wie schon richtig geschrieben, ist in den Papieren nur der Letztbesitzer vermerkt, selbst bei Umzug oder anderem Kennzeichen gibt einen neuen Brief.Leider habe ich die Adresse verlegt, vielleicht kannst Du dich aber im Internet ob der richtigen Bundesbehörde schlau machen.
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Einzug der Originalpapiere nach Fzg-Import??
So, ich hab das gute Stück jetzt. Der Originalbrief wurde vom LRA eingezogen. Dies ist so auch im neuen deutschen Brief vermerkt.Anhand des Scheckheftes konnte ich den schweizer Erstbesitzer ausfindig machen. Ich habe mich direkt mit ihm in Verbindung gesetzt und bin nun dabei, die Vergangeheit des Wagens zu rekonstruieren.Bis jetzt steht schon mal fest, dass der Wagen bis 2002 in Erstbesitz war. 
