Entzug der Gemeinnützigkeit

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ventilo
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Entzug der Gemeinnützigkeit

Beitrag von ventilo » Mi 7. Mai 2003, 10:12

Hallo,im Augenblick schlägt sich unser Club mit den Finanzämtern herum, die uns die Gemeinnützigkeit rückwirkend entziehen wollen.Da ein Teil unserer Zuwendungen von der Gemeinnützigkeit abhängt, wollen wir diese natürlich nur ungern aufgeben, zumal wir auch etliche Aktionen zum Gemeinwohl veranstalten.Es scheint als sein nicht nur wir betroffen.Welcher Club hat schon erfolgreich gegen den Entzug Einspruch erhoben?Unsere Anwälte und Steuerberater suchen noch Argumente...ventiloFord Oldtimer und Motorsport Club Cologne e.V. http://www.fomcc.de

MG
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Entzug der Gemeinnützigkeit

Beitrag von MG » Mi 7. Mai 2003, 10:42

Hallo ventilo,der M.G. Car Club Deutschland e.V. will die Gemeinnützigkeit beantragen.Soweit ich zu Deinem Sachverhalt beitragen kann, muss ein Verein (mit Gemeinnützigkeit, d.h. Ausstellung von Spendenbescheinigungen für steuerliche Zwecke) nicht auf eine Automarke (s. Satzung) ausgerichtet sein, sondern muss (Jugend-)Förderung im Motorsport betreiben. Nur hierfür sind Spenden abzugsfähig. Weiterhin darf die Förderung nicht an eine Mitgliedschaft im Verein gekoppelt sein.Viele Vereine haben Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit (Anzeigen in Clubmagazinen, Teileverkauf usw.). Hierfür gelten noch andere Freigrenzen. Vereine mit diesen Erträgen müssen auf jeden Fall (egal ob Sie unter die Freigrenzen fallen oder nicht) eine Steuererklärung abgeben. Zuständiges Finanzamt ist immer "Sitz des Vereines" (s. Satzung). Ein persönliches und klärendes Gespräch zwischen dem zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes und dem Vereinsvorstand ist sicherlich der beste Weg um Mißverständisse auszuräumen.Ich würde als Kassierer eines gemeinnützigen Vereines die Ein- und Ausgaben jeder Sparte auf separaten Konten führen.Aussagen von mir ohne Gewähr!Beste GrüßeMG(Ex-Kassierer des MGDC e.V.)

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ventilo
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Entzug der Gemeinnützigkeit

Beitrag von ventilo » Mi 7. Mai 2003, 16:11

auf eine Marke ausgerichtet sind wir nicht, obwohl der Club Name dies natürlich nahe legt.Förderung der Jugend im Motorsport betreiben wir zwar nicht, wohl aber helfen wir Jugendlichen bei der Berufswahl in der Kfz-Industrie.Zudem gab es mehrer Veranstaltungen unseres Vereins "zum Gemeinwohl", wie z.B. Ausstellungen in Museen - die von den Finanzämtern als gemeinnützig anerkannt wurden. Um die Spendenquittungen geht es uns auch nicht primär.Wirtschaftliche Interessen verfolgt unser Club nicht, solche Geschäfte sind sogar ausdrücklich in der Satzung ausgeschlossen.Unser Finanzamt hat den Vorgang schon 2x weitergereicht, es liegt wohl auch nicht am Beamten vor Ort. Anscheinend gibt es da Vorgaben (nur NRW?) Oldtimer-Clubs generell die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.Daher noch einmal meine Frage:Wer kennt einen Club der auch betroffen ist und sich schon erfolgreich gewehrt hat?[Diese Nachricht wurde von ventilo am 07. Mai 2003 editiert.]

Sting
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Entzug der Gemeinnützigkeit

Beitrag von Sting » Do 22. Mai 2003, 09:46

Hallo Ventilo,habe im Jahr 2003 für unseren Club auch die Gemeinnützigkeit beantragt und leider nicht bekommen. Es wurde mir keine schriftliche Begründung gegeben, nur das unser Club laut unserer Satzung, die erforderlichen Auflagen nicht erfüllt.Da ich noch in anderen Vereinen in der Vorstandschaft tätig bin, kann ich Dir sagen, das als positive Argumente auf jeden Fall die Jugendarbeit, die Förderungen von Hilfsorganisationen, öffentliches Interessez.B. Schaffung eines Museum´s usw. zählt.Bitte lasse mir mal Euere Satzung, mit der Ihr momentan noch die Gemeinnützigkeit habt, via E-Mail zukommen.Sollte ich weitere Info´s bekommen, werde ich Sie Dir auch zukommen lassen.Schöne GrüßePeter(Sting)

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Beitrag von ventilo » Do 5. Jun 2003, 16:02

wir haben unsere Gemeinnützigkeit dank anwaltlicher Hilfe wieder zurück und auch die Steuerbescheide der letzten drei Jahre sind uns nun entsprechend zugestellt worden.Das Ausstellen von Spenden-Quittungen wurde uns aber ausdrücklich untersagt (haben wir auch nicht gemacht)Peter,Satzung kommt per Mail

EasyDriver
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Entzug der Gemeinnützigkeit

Beitrag von EasyDriver » Do 17. Jul 2003, 17:52

In der Oldtimer-Praxis war vor ca. 2-3 Monaten ein Artikel zu dem Thema. Dort wurde auch die Frage gestellt, ob man der verlorenen Gemeinnützigkeit immer nachweinen muss. Und ohne Gemeinnützigkeit hat man auch gute Chancen, die Vereinskasse aufzubessern und darf dazu sogar Dinge tun, die ein e.V. nie tun darf, z.B. Ersatzteilverkauf, Vemietung von Garagen an Autobastlern.

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Beitrag von ventilo » Do 14. Aug 2003, 10:49

@EasyDriver:Die Gemeinnützigkeit hat nichts mit dem Status als eingetragener Verein (e.V.) zu tun.Auch als gemeinnütziger Verein darf man Erlöse aus Vermietung und/oder Verkauf erzielen. Sie müssen dann nur zu gemeinnützigen Zwecken verwendet werden.Die Vorteile der Gemeinnützigkeit sind steuerlicher Natur sowie bei der Gewährung von Zuschüssen.ventiloFord Oldtimer und Motorsport Club Cologne e.V. http://www.fomcc.de

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