Saisonzulassung und H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 10:16
Hier ein Rundschreiben vom DEUVET:
"Liebes Clubmitglied
Der Wunsch der Oldtimer-Besitzer mit einem H-Kennzeichen, ebenfalls eine wiederkehrende Saisonzulassung zu beantragen, war bisher in der StVZO, der Straßenverkehrszulassungsordnung, nicht vorgesehen. Damit blieben historische Fahrzeuge mit Saisonzulassung in Umweltzonen ausgesperrt.
Diese Ungleichbehandlung sollte beendet werden. Nach einer Information des VDA (Verband der Automobilindustrie) sind ab sofort auch Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen möglich. Diese erfolgreiche Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde am 10.Februar 2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet, nachdem bereits in der 953. Sitzung des Bundesrats die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen worden war. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. ausgeführt, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können.
Diese Zulassungseinschränkung wird sicher reduzierte Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer ergeben. Der VDA zitiert hierzu einen Kommentar zur Änderung der FZV: „Mit der Neufassung … soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.“"
"Liebes Clubmitglied
Der Wunsch der Oldtimer-Besitzer mit einem H-Kennzeichen, ebenfalls eine wiederkehrende Saisonzulassung zu beantragen, war bisher in der StVZO, der Straßenverkehrszulassungsordnung, nicht vorgesehen. Damit blieben historische Fahrzeuge mit Saisonzulassung in Umweltzonen ausgesperrt.
Diese Ungleichbehandlung sollte beendet werden. Nach einer Information des VDA (Verband der Automobilindustrie) sind ab sofort auch Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen möglich. Diese erfolgreiche Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde am 10.Februar 2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet, nachdem bereits in der 953. Sitzung des Bundesrats die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen worden war. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. ausgeführt, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können.
Diese Zulassungseinschränkung wird sicher reduzierte Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer ergeben. Der VDA zitiert hierzu einen Kommentar zur Änderung der FZV: „Mit der Neufassung … soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.“"