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Saisonzulassung und H-Kennzeichen

Verfasst: Fr 17. Feb 2017, 10:16
von oldsbastel
Hier ein Rundschreiben vom DEUVET:


"Liebes Clubmitglied

Der Wunsch der Oldtimer-Besitzer mit einem H-Kennzeichen, ebenfalls eine wiederkehrende Saisonzulassung zu beantragen, war bisher in der StVZO, der Straßenverkehrszulassungsordnung, nicht vorgesehen. Damit blieben historische Fahrzeuge mit Saisonzulassung in Umweltzonen ausgesperrt.

Diese Ungleichbehandlung sollte beendet werden. Nach einer Information des VDA (Verband der Automobilindustrie) sind ab sofort auch Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen möglich. Diese erfolgreiche Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde am 10.Februar 2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet, nachdem bereits in der 953. Sitzung des Bundesrats die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen worden war. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. ausgeführt, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch als Saisonkennzeichen ausgeführt werden können.

Diese Zulassungseinschränkung wird sicher reduzierte Einnahmen der Kraftfahrzeugsteuer ergeben. Der VDA zitiert hierzu einen Kommentar zur Änderung der FZV: „Mit der Neufassung … soll klargestellt werden, dass die Kombination von Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen zulässig ist. Stimmen in der Literatur hatten anderes aus einer älteren Gesetzesbegründung hergeleitet. Für ein Verbot dieser Kombination ist aber kein sachlicher Grund ersichtlich.“"

Re: Saisonzulassung und H-Kennzeichen

Verfasst: Mi 22. Feb 2017, 13:55
von P2
Das ist doch mal eine interessante Meldung.
Mir ist nicht ganz klar ab wann es gültig ist. Werden noch irgendwelche Umsetzungsverordnungen notwendig?
Weiß das jemand?

Gruß

Re: Saisonzulassung und H-Kennzeichen und weitere Unannehmli

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 14:12
von Altopelfreak
Ich habe das auch zuerst für eine verfrühten Aprilscherz gehalten, aber es scheint tatsächlich zu stimmen und ab sofort umgesetzt zu werden. Siehe folgendes Dokument:

www.bundesrat.de

Allerdings beinhaltet diese aktuelle FZV-Änderung ein ganzes Massnahmenbündel, das alles andere als positiv für uns ist. Z. B. sollen künftig alle HU-Termine an das KBA gemeldet werden!
Die brauchen dann nur noch auf den Knopf zu drücken, um festzustellen, wessen TüV abgelaufen ist und sollen dann die Zulassungsstellen benahrichtigen. Damit hätten wir wieder den Zustand von vor 1961, als es noch keine TÜV-Plaketten gab. Letztere dürften dann bald überflüssig werden, da die Zulassungsstellen stets im Bilde sind. Vor allem könnte es dann denjenigen an den Kragen gehen, die seit Jahren ein angemeldetes Auto ohne TÜV in der Garage stehen haben oder restaurieren. Anlass dafür war, die demnächst mögliche Zulassung/Stillegung per Internet.

Auch von Alt-Auto-Verordnung und nicht mehr möglicher Wiederzulassung ist hier wieder die Rede.
Man darf gespannt sein!

altopelfreak