Leergewichtangabe in den 70ern

... Alles rund ums Hobby Oldtimer

Moderatoren: oldsbastel, Tripower

Antworten
Benutzeravatar
oldsbastel
Beiträge: 8354
Registriert: Fr 21. Feb 2003, 01:00
Wohnort: Fritzlar

Leergewichtangabe in den 70ern

Beitrag von oldsbastel » Di 8. Dez 2015, 09:38

Weiß jemand, wie in den 70ern bei Motorrädern das Leergewicht definiert wurde?

schreyhalz
Beiträge: 546
Registriert: Di 1. Jul 2008, 08:59

Re: Leergewichtangabe in den 70ern

Beitrag von schreyhalz » Mi 9. Dez 2015, 10:39

Moin Moin !

Leergewicht war früher nach StVZO bei Motorrädern und PKW das Gewicht des fahrbereiten Fzges incl. sämtlicher Flüssigkeiten ,gefülltem Tank und der kompletten Ausrüstung ,wie z.B. Bordwerkzeug. Bei anderen Fzgen als den beiden oben genannten sind in der Leergewichtsangabe noch zusätzlich 75kg für den Fahrer enthalten.

MfG Volker

Benutzeravatar
oldsbastel
Beiträge: 8354
Registriert: Fr 21. Feb 2003, 01:00
Wohnort: Fritzlar

Re: Leergewichtangabe in den 70ern

Beitrag von oldsbastel » Mi 9. Dez 2015, 14:21

Danke für die Info. :)

Ergänzende Frage:

Wie war den Ende der 90er das Leergewicht von Anhängern definiert? Ich Frage, weil praktisch alle Pferdanhänger rund 150 bis 200 kg (und mehr) schwerer sind, als in den Papieren steht. Es gibt mittlerweile eine Liste mit den tatsächlichen Gewichten der Pferdeanhänger. Meiner z. B. hat ein Leergewicht von 580 kg eingetragen, wiegt aber tatschlich auf der Waage im Steinbruch auch ca. 810 - 820 kg.

Wenn ich Böckmann als Hersteller seinerzeit richtig verstanden habe, dann wurde bei der Genehmigung nur der kleinste Hänger einer ganzen Baureihe gemessen und dieses Gewicht dann für alle größeren Anhänger auch übernommen. Also z. B. Holzhänger mit Plane dann nur in der Ausführung für ein Pferd statt für zwei Pferde.

schreyhalz
Beiträge: 546
Registriert: Di 1. Jul 2008, 08:59

Re: Leergewichtangabe in den 70ern

Beitrag von schreyhalz » Mi 9. Dez 2015, 22:50

Moin Moin !

Auch in meiner veralteten StVZO ist die Angabe des Gewichtes von Anhängern nicht explizit aufgeführt,so dass davon auszugehen ist, dass es genau wie bei PKW und Motorrädern ermittelt wird.
Demzufolge kann man davon ausgehen,dass die Gewichte schon für die verschiedenen Ausführungen unterschiedlich ermittelt wurden.
Eine Schwierigkeit ergibt sich aber bei Anhängern ,die (auch) als "Anhänger für Sportzwecke" verkauft wurden.Diese besassen keinen KFZ-Brief ,sondern wurden stets mit einem Auszug aus der ABE verkauft.In dieser ABE waren aber fast immer sämtliche Ausführungen enthalten ! Da ist dann drin zu lesen "Diese ABE erstreckt sich auf die Ausführungen "A;B; C" usw. Wenn man dann aufmerksam den ganzen Abdruck durchliest , findet man dann unterschiedliche Leergewichte , unterschiedliche Abmessungen und zul. Gesamtgewichte. Nur ist manchmal nicht angegeben ,welche Ausführung zu der Fahrgestellnummer gehört !Teilweise lauten die Angaben auch nur "von ... bis.." Sehr häufig fehlen sogar die zulässigen Reifengrössen ! So kann man nicht immer den Zulassungsstellen den Vorwurf machen ,bei der Erstellung des Fzg-Scheins geschludert zu haben , selbst wenn die sich die grösste Mühe gemacht haben , den Auszug durchzulesen und zu verstehen ! In den alten Scheinen war zudem gar nicht die Möglichkeit vorgesehen ,von... bis ... Angaben zu machen.
Besonders bei älteren Anhängern bis etwa Mitte der 1990er sind die Angaben oft völlig lückenhaft, da bis Anfang der 90er diese Anhänger gar kein Kennzeichen bekamen ,sondern mit Folge-KZ gefahren wurden.
Mit Einführung der Kennzeichenpflicht wurden dann je nach Zul.-stelle entweder Schein-ähnliche Papiere ausgegeben ,oder einfach nur die erste Seite des Scheins (KZ und Halterdaten) an die ABE getackert , oder noch schlimmer, Halter und KZ einfach irgendwo auf die ABE geschrieben.
Auch wenn dann irgendwann ,z.B. bei einem Halterwechsel , "echte" Scheine bzw eine ZBI ausgestellt wurden, konnten die fehlenden bzw. unrichtigen Angaben ja nicht mehr "herbeigezaubert" werden, zudem gerade bei schon vorliegenden Zulassungsbescheinigungen diese praktisch immer nur abgeschrieben wurden und keine weitere Überprüfung (auch vom Besitzer !) erfolgte.


MfG Volker

Benutzeravatar
oldsbastel
Beiträge: 8354
Registriert: Fr 21. Feb 2003, 01:00
Wohnort: Fritzlar

Re: Leergewichtangabe in den 70ern

Beitrag von oldsbastel » Do 10. Dez 2015, 08:06

Wenn ich das richtig verfolgt habe, dann passen die Leergewicht aber selbst bei aktuellen Pferdeanhänger nicht wirklich. Wird denn da ohne Trennwand oder so gemessen?


BTW: Die 580 kg stehen auch auf dem Typenschild des Herstellers. Der hätte aber auch 1998 bereits die Möglichkeit gehabt, die richtigen Gewichte einzutragen. Das Paradoxe auf dem Typenschild ist ein Leergewicht von 580 kg, eine Nutzlast von 1200 kg und ein zul. Gesamtgewicht von 2000 kg. Also wusste der Hersteller schon damals, dass der Anhänger 800 kg wiegt.

schreyhalz
Beiträge: 546
Registriert: Di 1. Jul 2008, 08:59

Re: Leergewichtangabe in den 70ern

Beitrag von schreyhalz » Do 10. Dez 2015, 10:45

Moin Moin !

Das ist in der Tat unerklärlich !

MfG Volker

Benutzeravatar
oldsbastel
Beiträge: 8354
Registriert: Fr 21. Feb 2003, 01:00
Wohnort: Fritzlar

Re: Leergewichtangabe in den 70ern

Beitrag von oldsbastel » Fr 11. Dez 2015, 14:51

Ok, damit bestätigst du mir zumindest, dass ich noch keinen an der Waffel habe und die Grundrechenarten noch beherrsche. :?

Antworten