Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

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schreyhalz
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von schreyhalz » Di 7. Mai 2013, 21:38

Moin Moin !
Also: technische Abnahme nach den zur EZ geltenden deutschen technischen Vorschriften
Tja,nur leider steht da nicht "Erstzulassung" sondern "Zulassung"
Und dann gibt es noch einige §§, wie z.B. die zur Warnblinkanlage, die auf jeden Fall auch bei einem alten Fhrz. gelten
Tja,warum sollen die dann gelten ????????? Diese sind ja eben nicht mehr im §72 aufgeführt !!
Und dann muß man herausfinden, welche Nachrüstungen zwingend sind
Dazu diente ja der §72 in seiner bisherigen Form.
Und dann ist jedes schonmal in der EU zugelassene Fhrz wieder zuzulassen
Nein ,das hat ,wie ich mehrfach ausgeführt habe , überhaupt nichts damit zu tun !
für mich wirft sich damit natürlich auch gleich wieder die Territorial frage auf.
die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften aus dem Erstzulassungsland oder wie?
Natürlich die hiesigen.


Ich denke ,mal die Person ,die als BMV bezeichnet wird, hat da mal wieder Unfug vom Stapel gelassen.Wenn es wirklich so gemeint sein sollte ,das die Vorschriften anzuwenden sind,die bei der EZ hier gegolten haben ,bedeutet das , das ein Fzg von 1944 mit Hakenkreuzen , ohne Warnblinkanlage und mit Reifen ,deren Profil man noch erahnen kann ,nicht zu bemängeln wäre.

Wie schon geschrieben,ich werde das klären ,aber das geht nicht von heute auf morgen , es wird wohl gegen Monatsende erfolgen.

MfG Volker

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Sierra
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von Sierra » Mi 8. Mai 2013, 07:24

Hallo Volker,

als ich das meinem befreundeten aaS, der beim TÜV Hessen arbeitet, gezeigt hab, war er genauso verwirrt. Er kam auch sofort auf die Idee mit der WBA, die dann ja nicht mehr gefordert werden könnte.

In der Praxis halten sie es wohl wie bisher und orientieren sich am alten § 72 und seinen Ausnahmeregelungen. Das ist aber Stand von vor zwei oder 3 Monaten.

Gruß
Michael

PSYOLOT
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von PSYOLOT » Sa 18. Mai 2013, 16:33

wenn keiner durchsieht oder weiß wonach er sich richten soll, entstehen auch unterschiedliche prüfergebnisse durch unterschiedliche prüfer.

oldierolli
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von oldierolli » So 19. Mai 2013, 01:00

Hallo, wenn die Reichsbürokraten mal wieder überfordert sind, lass den Wagen im EU-Ausland fertigstellen/abnehmen und auf "einen dortigen Bekannten" für 4 Wochen zulassen. Danach mit den EEEEUUUU-Papieren Standort wechseln und hier nochmal nur §29. Basta. Bei Schwierigkeiten knallharten Prozess bis zum EuGH. Konsequenten Gruß. Rolf

schreyhalz
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von schreyhalz » So 19. Mai 2013, 08:33

Moin Moin !
Danach mit den EEEEUUUU-Papieren Standort wechseln und hier nochmal nur §29.
irgendwie hast du es immer noch nicht verstanden. Es gibt keine "EU"-Papiere für dieses Fzg !!
Nur weil das Fzg in (irgendeinem) EU -land zugelassen ist (oder war) ,bedeutet dies noch lange nicht ,dass es eine EG-Betriebserlaubnis besitzt ! Vielmehr müsste das Fzg nach dem in dem jeweiligen Land gültigen NATIONALEN Vorschriften für eine dortige Zulassung umgerüstet werden ,die Probleme würden sich also verdoppeln.
Da kannst du klagen ,wo du willst, die Vorschriften sind eindeutig und kein Richter kann sich über Gesetze hinwegsetzen ,sondern muss nach den geltenden Gesetzen handeln.
Und eine Abnahme nach §29 geht eben nur für Fzge ,die entweder in D zugelassen sind oder über eine deutsche ABE/EBE verfügen oder eine EG-Betriebserlaubnis.

MfG Volker

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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von oldierolli » So 19. Mai 2013, 16:03

Och Volker: ALLE NATIONALEN Zulassungsdokumente zumindest von HEUTE haben den EU-Status und MÜSSEN in JEDEM EU-Land anerkannt werden! Die Rechtslage ist genau wie bei der Fahrerlaubnis. Und die "rumänischen" neuen Dokumente erhält man wohl sicherlich in diesem Fall leichter als hier. Und wenn ein britisches Fz. von "damals" z.B. nicht mit Gurten nachrüstbar ist, gilt die Befreiung genau so wie für deutsche Fahrzeuge. Europäischen Gruß. Rolf

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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von 1300VC » So 19. Mai 2013, 16:07

oldierolli hat geschrieben:Och Volker: ALLE NATIONALEN Zulassungsdokumente zumindest von HEUTE haben den EU-Status und MÜSSEN in JEDEM EU-Land anerkannt werden!
Rolf, du hast es mal wieder nicht kapiert: Es geht eben nicht um Dokumente von heute; daher gibt es für diese Karre keinen "EU-Status", wie du es nennst. Was es nicht gibt, muss also nicht anerkannt werden. Poche und reite doch nicht immer auf deinem "Recht" herum - sondern informiere dich erst einmal sorgfältig. Was es heißt "Recht zu haben" und Recht zu bekommen vor Gericht, solltest du doch wirklich besser wissen, oder ?!

Gruß,

Chris.

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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von oldierolli » So 19. Mai 2013, 16:12

@ Chris, wohl missverstanden: die "neuen" Dokumente sind ja die "rumänischen". Wenn dort die "alten" anerkannt worden sind für eine aktuelle dortige Zulassung, hat das hier niemand mehr in Frage zu stellen, genau wie z.B. eine heutige dortige "Typprüfung" von Teilen. Durchaus rechtskonformen Gruß. Rolf

Ergänzung zur Verdeutlichung bzgl. Dokumenten-Gültigkeit:
Wenn ein Brite "ohne Arme" in 1960 nach dortigem Recht eine Fahrerlaubnis bekommen hat,
gilt sein altes Dokument weiter (wie hier bis 20xx)), und er darf überall in Europa damit ein KFZ
beTREIBEN (nicht nur beWEGEN).

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Sierra
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von Sierra » Mo 20. Mai 2013, 12:37

Rolf: Fahrerlaubnis ist doch völlig andere Baustelle.

Wenn wir von "aktuellen" Papieren reden, reden wir also nicht von "Brief", sondern von "ZLB II".
Auch wenn das Ding europäisch angepaßt, genormt, einheitlich oder sonstwas ist, für das Fahrzeug besteht deshalb trotzdem noch lang keine EU-Betriebserlaubnis, sondern nur eine nationale. Es gibt kein COC-Papier für dieses Fahrzeug. Weil es die EU-BE bei Erstzulassung des Fahrzeugs eben noch nicht gab. Und das ist auch nicht zu heilen.

Hast Du für das Fahrzeug ein COC-Papier, kannst Du damit zu jeder EU-Zula gehen und Deinem Zulassungsantrag muß stattgegeben werden.

Richtig so, Volker?

Gruß
Michael

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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von schreyhalz » Mo 20. Mai 2013, 21:37

Moin Moin !
Richtig so, Volker?
Ganz genau !!

MfG Volker

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