Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

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PSYOLOT
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Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von PSYOLOT » Sa 20. Apr 2013, 07:59

hallo,
ich muss wissen ob in Deutschland für Bedford ca electro freez ice cream vans 1969 überhaupt eine Zulassung möglich ist.
Bevor ich mit der Restaurierung meiner beiden Schätze beginne. Da es meine erste Restaurierung wird bin ich noch sehr unerfahren.

Wenn ich richtig liege kann ich das nur feststellen wenn ich mit Brief und Datenblatt beim Tüv nachfrage. ist das richtig?
leider habe ich keinen Brief oder schein denn der ist bereits beim Vorbesitzer (Frankreich) verloren gegangen.

Was kann ich tun, welche Möglichkeiten habe ich, wie soll ich vorgehen?
Alle möglichen die ich über google bedford..... gefunden habe (leider nur england) habe ich angeschrieben und um eine Kopie gebeten. leider bislang ohne erfolg.

oldierolli
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von oldierolli » Sa 20. Apr 2013, 17:31

Hallo, wenn der schon mal in Frankreich (= EU) zugelassen war und Du das "irgendwie" nachweisen kannst, muss der auch hier zugelassen werden können. Ohne Datenblatt aber mit "Vollabnahme". Gruß. Rolf

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Th. Dinter
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von Th. Dinter » So 21. Apr 2013, 14:18

....da das Fahrzeug ja aus England stammt, ist es sowieso "EU"....
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

schreyhalz
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von schreyhalz » So 21. Apr 2013, 20:09

Moin Moin !
Hallo, wenn der schon mal in Frankreich (= EU) zugelassen war und Du das "irgendwie" nachweisen kannst, muss der auch hier zugelassen werden können
..da das Fahrzeug ja aus England stammt, ist es sowieso "EU"
Bitte keine falschen Hoffnungen erwecken ,das Fzg verfügt mit Sicherheit nicht über eine EG-BE.
Nur diese erlaubt eine (relativ) problemlose Zulassung in allen EG Ländern.

MfG Volker

oldierolli
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von oldierolli » Mo 22. Apr 2013, 00:52

@ Volker: die EG-BE dürfte doch hier wohl nur für Neu-Konstruktionen gelten? Alle bereits zugelassenen Fz. aus dem EU-Raum wechseln doch nur den Standort und werden nicht importiert, wofür andere Regeln gelten. Im Übrigen verweise ich auf StVZO § 23 Abs. 1 c, siehe Verkehrsblatt von 2011. Groß-europäischen (nicht Euro-bondigen) Gruß. Rolf

schreyhalz
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von schreyhalz » Mo 22. Apr 2013, 14:36

Moin Moin !
Im Übrigen verweise ich auf StVZO § 23 Abs. 1 c
Hilft mir nicht weiter.Hier mal der gesamte §23 :
""
§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.
""
Alle bereits zugelassenen Fz. aus dem EU-Raum wechseln doch nur den Standort und werden nicht importiert, wofür andere Regeln gelten
Nein ,den Standort würde das Fzg wechseln ,wenn es in England zugelassen wäre und vom dortigen Eigentümer z.B. während eines Urlaubaufenthaltes oder einer zeitweisen Stationierung als Soldat hier mit der englischen Zulassung betrieben würde.
die EG-BE dürfte doch hier wohl nur für Neu-Konstruktionen gelten?
Jeder Fzg-hersteller kann für sein Fzg eine EG-BE beantragen , damit kann das Fzg in jedem EG Mitgliedsstaat zugelassen werden ,wobei trotzdem länderspezifische Modifikationen möglich sein können ,die dann aber in der BE genannt sind. Nur gibt es diese Möglichkeit der EG-BE erst ab etwa Mitte der 90er Jahre.Zu erkennen ist diese auf dem Typschild ,dort ist die BE-Nr. eingetragen.
Fzge ,die vor etwa Mitte der 90er bereits auf dem Markt waren ,sind grundsätzlich nach den völlig unterschiedlichen Zulassungsvorschriften der einzelnen Länder auf den Markt gekommen.
Das bedeutet nicht zwangsläufig , dass sie die Zulassungsvorschriften ,die in anderen Ländern zum damaligen galten und heutigen Zeitpunkt gelten ,nicht erfüllen , aber dieses ist zum einen nicht von vornherein nachgewiesen (daher grundsätzlich Vollabnahme nötig) und zum anderen werden auch häufig Umbaumassnahmen zu tätigen sein ,die über den Austausch der Scheinwerfer (als Bsp. für England) hinausgehen.Möglicherweise ist eine Zulassung auch gar nicht möglich , denke z.B. an den Mehari ,dessen Kunststoffaufbau wg. Brandgefahr hier nicht zulasungsfähig ist.

MfG Volker

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Th. Dinter
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von Th. Dinter » Mo 22. Apr 2013, 19:50

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moin moin Volker,
entschuldige bitte, wenn ich das so einfach sage, aber das ist alles nur Halbwissen(ich behaupte nicht, daß ich das alles richtig weiß.....).
Setze Dich mit den Texten mal genauer auseinander!!.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ein einmal in der EU zugelassenes Fhrz. überall zugelassen werden muß!
Vielleicht kann der TÜV-Mensch Deines Vertrauens da auch mehr dazu sagen(ob er z.B. ein Gutachten machen würde....)
Möglicherweise ist es eher ein Problem, nachzuweisen, daß das Auto schon irgendwo in der EU gelaufen ist... ;) ;)
Und noch eins drauf: siehe Anlage!!
gruß
thomas
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von schreyhalz » Mo 22. Apr 2013, 21:25

Moin Moin !
Setze Dich mit den Texten mal genauer auseinander
Ich weiss nicht ,welche Texte du meinst !
Ich finde auch keinen StVZO § 23 Abs. 1 c !
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ein einmal in der EU zugelassenes Fhrz. überall zugelassen werden muß!
keine Ahnung ,worauf sich deine Meinung stützt. ich halte mich da an die Zulassungsvorschriften ,und die besagen , dass jedes Fzg zuzulassen ist ,welches die zur Zeit gültigen Vorschriften erfüllt. Dieses ist aber nur von solchen Fzgen erfüllt,die eine EG-BE besitzen. Diese sind bei der Erteilung der BE auf die Einhaltung der mittlerweile EG-einheitlichen Bauvorschriften geprüft worden.Ob ältere Fzge die Vorschriften erfüllen ,muss im Einzelfall geprüft werden, da diese eben nur auf die Einhaltung der jeweiligen nationalen Vorschriften des Herstellerlandes zu dem Zeitpunkt der EZ geprüft wurden.

MfG Volker

Nachtrag : Das einzelne Mehari hierzulande eine Einzelabnahme bekommen haben ,ist mir bekannt.Allerdings würde ich daraus nicht folgern,dass jeder Mehari eine Einzelabnahme bekommen würde.

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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von Sierra » Di 23. Apr 2013, 08:47

Euch ist schon klar, daß Ihr hier nur für Euch diskutiert? :P

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Th. Dinter
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Re: Bedford ca ice cream van TÜV in Deutschland?

Beitrag von Th. Dinter » Mi 24. Apr 2013, 10:01

.....sorry, klar, wir warten jetzt, bis Du was Besseres hast....!!
Gib´uns doch bitte schon mal nen Zeitpunkt, damit wir den Wecker stellen können!!
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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