Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

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autogaz
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Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von autogaz » So 19. Feb 2012, 16:13

Hallo,

ich hatte bei verschiedenen Prüforganisationen angefragt, ob sie

a) eine Venturi-Autogasanlage in die Papiere eintragen, wenn das Fahrzeug bereits eine H-Zulassung hat;

b) ein Gutachten zur Erlangung des H-Kennzeichens anfertigen, wenn das Fahrzeug eine in den letzten Jahren eingebaute und eingetragene Venturi-Autogas-Anlage hat.

Zu a) Die DEKRA in Stuttgart (Berechtigung für Ostdeutschland) antwortete mit einem Roman, konnte aber offensichtlich die Fakten des neuen Anforderungskatalogs für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO (gültig seit 1.11.2011) nicht so recht akzeptieren. Eine juristische Klarstellung meinerseits blieb unbeantwortet. Fazit: negativ.

Der TÜV Nord in Hamburg antwortete etwas schwammig. Jedoch wurde auch hier eine ausgeprägte Neigung deutlich, sich die Arbeitsweise nicht vom Gesetzgeber vorschreiben zu lassen. Fazit: negativ.

Umso erfreulicher war die Antwort vom TÜV Süd (bundesweit vertreten, u. a. in Hamburg auf dem Gelände der Zentrale der Zulassungsstelle und in 15366 Hoppegarten bei Berlin). Meine Email an die TÜV Süd-Zentrale in München wurde kompetent, prägnant und freundlich von Herrn Matthias Gerst eindeutig und positiv beantwortet. So weit mir aus dem Internet bekannt ist, war Herr Gerst an der Erstellung der Richtlinie auf Bundesebene beteiligt. Er ist wohl genau derjenige, der es wissen muss. Sollte es trotzdem bei einer TÜV Süd-Niederlassung ein Problem geben, Herr Gerst ist bei der Niederlassung Heilbronn, Station Vaihingen/Enz tätig (Tel. 07042/3599357). Fazit: 1. Wahl.

Zu b) Auch hier ist der TÜV Süd erste Wahl. Alternativ bietet sich die KÜS an. Hier hat von der Zentrale in Losheim am See (Saarland) Herr Florian Mai (Qualitätssicherung, Prüfingenieur) prägnant, eindeutig und positiv geantwortet. Er wies sinnvoller Weise noch darauf hin, dass generell nicht alle Prüfingenieure der KÜS die Berechtigung haben, ein Oldtimer-Gutachten zu erstellen.

Negativ fielen hier auf: DEKRA, TÜV Nord, GTÜ und FSP mit TÜV-Rheinland.
Die GTÜ verzichtete gleich auf eine Antwort auf meine beiden Fragen.

Die freundliche und umfangreiche Antwort der FSP war schwammig und nicht von juristischem Sachverstand geprägt. Der Versuch des „festnagelns“ meinerseits endete ebenfalls in einer freundlichen und umfangreichen aber wiederum schwammigen Antwort, die mit der obersten Leitung von FSP und TÜV-Rheinland abgestimmt war (hoheitliche Tätigkeit, umwelttechnischer Aspekt steht beim H-Kennzeichen nicht im Vordergrund, Rahmenbedingungen des Verordnungsgebers, jeder Vorgang ein Einzelfall, die praktische Umsetzung wird weniger gesehen, zukünftige Auslegung dieser Fragen noch nicht absehbar u. ä.).

Übersehen wurde offenbar, dass die Richtlinie weitestgehend keinen Rahmen vorgibt, sondern sehr detaillierte Anweisungen enthält. Diese Anweisungen sind von sämtlichen Prüforganisationen konsequent anzuwenden und nicht auszulegen oder weiter zu entwickeln und dann vom Kunden die Quadratur des Kreises zu verlangen! Die Auslegung und Weiterentwicklung des bestehenden Rechts ist in einer Demokratie nicht Aufgabe von Prüforganisationen, sondern die hoheitliche Aufgabe der Gerichte – und diese könnten auch alsbald mit der hier dargestellten Problematik beschäftigt werden (eventuelle Alternative für Leute ohne Rechtsschutzversicherung: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages).

Wäre ich Arbeitgeber und sollte einem Mitglied dieser Geschäftsleitung ein Zeugnis schreiben, würde ich die Formulierung verwenden „hat sich stets bemüht“(= Note 4-5). Ich denke, wer sich letztendlich so kundenfeindlich verhält, wie FSP/TÜV-Rheinland, verdient das Geld der Autofahrer GENERELL nicht!


Viel Erfolg den Young- und Oldtimerfahrern und den Umrüstbetrieben bei TÜV Süd und KÜS wünscht

autogaz

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Tripower
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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von Tripower » So 19. Feb 2012, 16:46

Auch wenn ich mich jetzt vielleicht in die Nesseln setze: Meiner persönlichen Meinung nach hat Autogas in einem Oldie nichts verloren! Den Reiz eines alten Autos macht zum großen Teil seine alte Technik aus - und dazu gehört auch der Betrieb mit Benzin oder Diesel. Demnächst wird noch die Umrüstung auf Elektroantrieb diskutiert !?!

Kann man alles machen - aber mit "historisch" im Sinne des H-Kennzeichens, hat das nach meiner Überzeugung nichts mehr zu tun.

Und wie seht Ihr das?

Mit interessierten Grüßen

Tripower
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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von 1300VC » So 19. Feb 2012, 18:13

Tripower hat geschrieben:Meiner persönlichen Meinung nach hat Autogas in einem Oldie nichts verloren! Den Reiz eines alten Autos macht zum großen Teil seine alte Technik aus - und dazu gehört auch der Betrieb mit Benzin oder Diesel.
Gerrit, exakt so ! Wer beim Klassiker den Pfennigfuchser spielen will, der soll sein Autoquartett auspacken.

Oh, mein Oldie hat keine Sitzheizung, oh keine Funkfernbedienung, kein PDC - oh Gott !

Alte Technik, einfache(re) Technik als heute üblich - that´s it. Weil warum soll man ansonsten diesem Hobby frönen ??
Historisch mag eine Gasanlage korrekt sein, weils damals schon holländische Umbausätze gab. Na und ?
Mir hats schon vor 25 Jahren nix gegeben.

Ist wie: Briefe per Hand schrieben wird demnächst abgeschafft - denn wozu gibt es eMails, Skype, Fazzebukk etc. ??

Chris.

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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von Gordini » So 19. Feb 2012, 18:59

ABS nachrüsten und Servo einbauen, vielleicht sogar noch irgendwo Airbags unterbringen. Ganz wichtig ist noch die Eipott-Schnittstelle für das multimediale Oldtimererlebnis..... :mrgreen:
Grüße
Christoph

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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von torsten130 » So 19. Feb 2012, 19:04

Seh ich aus mehreren Gründen vollkommen anders.

- Gerade bei "jüngeren" Oldtimern aus den 60er bis 80er Jahren gab es Autogasanlagen bereits als zeitgenössisches Zubehör. Wenn - aus verständlichen Gründen - die originale Anlage nicht mehr benutzt werden darf, sollte doch der Einbau einer neueren jedenfalls zulässig sein.

- Da Autogas per se umweltfreundlicher ist als Benzin, sollte auch dieser Aspekt berücksichtigt werden.

- Zu guter Letzt: meinen Oldtimer gab es ab Werk mit Gasanlage. Da müsste doch aus Gründen der Originalität zwangsläufig eine Eintragung möglich sein...

Gruß t.

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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von Balilla38 » So 19. Feb 2012, 19:17

Hallo Gerit Chris

Wieso soll ein Oldtimer kein Gas bekommen, fällt ja kaum auf.
Sollte alerdings die alte Technik sein.
Wir haben vor 35 Jahren, schon Gasanlagen in damals neue Autos Eingebaut, in Holland war das sehr Vertretten.
Der Umbau war nicht so Aufwendig wie bei den heutigen Anlagen
Bei vielen Staplern mit Benzinmotor wurde der Umbau auch gemacht, damit diese in Lagerhallen fahren durften.
Ich meine die selben Gasanlagen für Stapler gibt es heute noch.

Aber da mit Oldtimer wenig gefahren wird, sehe ich dafür allerdings keine Grund.
Ersparnis wird es keine sein.

freundliche Oldtimer Grüsse
Erhard

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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von Th. Dinter » So 19. Feb 2012, 19:43

....könnte es sein, daß die Herren "Verweigerer" erstens etwas großkotzig sind, da sie offensichtlich weder mit Umweltfragen noch mit Resourcenknappheit noch mit Toleranz was zu tun haben wollen;
zweitens noch nie ein Gasfahrzeug gefahren haben?? Das fährt sich nämlich auch noch schöner.....
gruß
thomas(seit 20(!!) auch Jahren mit Gas unterwegs...
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........

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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von R4F6Alpine » So 19. Feb 2012, 20:40

Hallo

Im R4 habe ich problemlos eine Gasanlage untergebracht und es gab sie ja auch serienmäßig für Kommunalfahrzeuge...

Die erste Anlage habe ich ende der 70er in einem R12 Baujahr etwa 1972 gesehen, sowas sollte wohl auch H-Kennzeichenfähig sein.

Aber zu den "Verweigerern", ich kann euch verstehen, wo soll man denn in einer A110 einen Gastank unterbringen und wie schließt man vernünftig 2 Weber DCOE mit offenen Trichtern am Verdampfer an ;)

Gruß
Ecki

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ventilo
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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von ventilo » So 19. Feb 2012, 20:49

mein Alltags Oldie fährt praktisch seit seinem Erstzulassungs-Datum 1970 auf LPG.
(dank belgischer Anlage beim Tanken sogar ohne umständlichen Adapter)

man sollte allerdings bei einer simplen Venturi Anlage den Leistungsverlust und Verbrauchsanstieg nicht unterschätzen - rund 25% sind da m.E. nach locker drin.
Einen "ERfrier" (R4) auf Gas möchte ich daher nicht fahren müssen.

ventiulo
auch mit halben Tankkosten unterwegs ...

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R4F6Alpine
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Re: Autogas bei H-Kennzeichen wieder zulässig

Beitrag von R4F6Alpine » So 19. Feb 2012, 21:00

Hallo Ventilo

Mein R4 hat etwa 58 PS und fährt ganz hervorragend auf Gas, leider nicht mehr mit mir als Fahrer.
AIMG_6665.jpg
Das Bild war noch vor Einbau der Gasanlage.

Gruß
Ecki
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