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Oldtimer-Foren •Wer darf was, wie schnell und ob überhaupt ?????
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Wer darf was, wie schnell und ob überhaupt ?????

Verfasst: So 20. Jan 2008, 11:55
von keilriemen66
Hallo Forumbesucher!Habe beim Spaziergang diese Verkehrsschilder-Kombination gesehen! Einfahrt verboten, aber 30 Km/h einhalten, oder ....? Strasse ist steil aufwärts, Fahrradfahrer werden die 30 nicht erreichen können.....? Müssen alle Fahrer 30 Jahre alt sein, oder ..... kann jemand weiterhelfen??? mit variomatischen Grüßen keilriemen66

Wer darf was, wie schnell und ob überhaupt ?????

Verfasst: So 20. Jan 2008, 21:31
von Rene E
Ich habe schon Muttis im Pampersbomber mit dem Fahrrad überholt und bin schon mal geblitzt worden wie mit 36 eine laut klingelt überholt und beschimpft habe, sie soll zu Hause bleiben und ihrem Mann was zu Essen kochen, wie sich das gehört.

Wer darf was, wie schnell und ob überhaupt ?????

Verfasst: Mo 21. Jan 2008, 00:56
von uwm121
Die 30 gelten NUR für Kraftfahrzeuge(also nicht für Fahrräder).Ich nehme an da hat jemand etwas an den Schildern "gedreht"...

Wer darf was, wie schnell und ob überhaupt ?????

Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 13:39
von Brummi
Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 20.01.08 23:56:01Die 30 gelten NUR für Kraftfahrzeuge(also nicht für Fahrräder).Ich nehme an da hat jemand etwas an den Schildern "gedreht"...Da liegst Du leider falsch,Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge aller Art.Viele GrüßeHarald

Wer darf was, wie schnell und ob überhaupt ?????

Verfasst: Fr 25. Jan 2008, 14:16
von UniBoris
Alles falsch! Diese Schilder wurden in der Zukunft aufgenommen, nämlich am 6. Februar 2008. Die StVO der Zukunft kann hier noch keiner kennen und somit können die Schilder alles und nichts bedeuten. Boris

Wer darf was, wie schnell und ob überhaupt ?????

Verfasst: Sa 26. Jan 2008, 19:22
von keilriemen66
Hallo Leider ist das Datum auf den Fotos falsch, es muss natürlich Januar heißen!!!! Foto war wegen kurzem Entfernen des Akku auf anderen Monat gelangt!! Bitte um Vergebung!! Gruß keilriemen66

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Verfasst: So 27. Jan 2008, 13:04
von KlausA
Hallo Keilriehmen,also das beste ich wohl, wenn Du einfach mal einen netten Brief an Deine örtliche Straßenverkehrsbehörde schreibst. Die dürften nämlich diese Verkehrszeichen alle angeordnet haben. Und somit können Sie Dir auch den Sinn und Zweck erläutern.(Habe extra "dürften" geschrieben, da ich von hier aus nicht die tatsächlichen Straßenbaulastträger und Eigentumssitiation vor Ort kenne. Gehe aber mal davon aus, dass der Straßenbaulasträger die Gemeinde ist).Ich würde mal vermuten, dass die der Sachberbeiter glaubte, er müsse für die rechtmäßige Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen durch andre Behörden innerhalb einer solchen Tempo-30-Zone an allen theoretischen Einfahrtsmöglichkeiten ein Verkehrszeichen Z 274.1 StVO aufstellen, damit keiner sagen kann, dass er ja nicht wissen konnte, dass er hier nur 30km/h fahren darf.Übrigens sollte es in sog. Tempo-30-Zonen eigentlich keine Einbahnstraßen mehr geben. Es sind ja Zonen, bei denen es um Verkehrsberuhigung zum Wohle der Anwohner geht und wenn zwei sich auf enger Fahrbahn begegnen, müssen sie halt noch langsamer aneinander vorbei fahren . Hier bei uns im Wohngebiet sind alle seinerzeit umgeändert worden.Viel Erfolg beim NachfragenGruß Klaus

Wer darf was, wie schnell und ob überhaupt ?????

Verfasst: So 27. Jan 2008, 13:11
von KlausA
@brummi-Harald,leider liegst Du da falsch.Im § 3 Abs. 3 StVO heißt es :"Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h"Ein Fahrrad ist zwar ein Fahrzeug, aber kein Kraftfahrzeug, weil es rein durch Muskelkraft und nicht durch einen Motor angetrieben wird.Gruß Klaus

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Verfasst: So 27. Jan 2008, 17:16
von uwm121
Hallo!So falsch liegt Brummi doch nichtas Zeichen 274 (hier 30 km/h)gilt eigentlich für alle Fahrzeuge.Nur ist es durch die Regelung "50 innerhalb gilt nur für Kraftfahrzeuge"natürlich etwas widersinnig zumal ein Fahrrad keinen Geschwindigkeitsmesser zu haben braucht,so dass ein vorsätzlicher Verstoß gar nicht möglich ist.Grüße