am 1.9.1957
Verfasst: Mo 27. Aug 2007, 18:53
Wirklich:am 1.9.1957 trat die erste allgemeine Geschwindigkeits-Beschränkung im Nachkriegs-Deutschland in Kraft, die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften wurde auf 50km/h limitiert. Bsi dahin konnte jeder drauftreten, was die Karre hergab. auch ein 50 Jahre- Jubiläum ...GrussWolfgang