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am 1.9.1957

Verfasst: Mo 27. Aug 2007, 18:53
von spitzerer
Wirklich:am 1.9.1957 trat die erste allgemeine Geschwindigkeits-Beschränkung im Nachkriegs-Deutschland in Kraft, die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften wurde auf 50km/h limitiert. Bsi dahin konnte jeder drauftreten, was die Karre hergab. auch ein 50 Jahre- Jubiläum ...GrussWolfgang

am 1.9.1957

Verfasst: Di 28. Aug 2007, 09:24
von FrankWo
Zur Ergänzung > Entwicklung der Geschwindigkeitsvorschriften für Kfz in D 1 9 1 0 > 1 9 6 7 : ... mit (zeitgeschichtlichen) Grüssen von FrankWo.