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16.Verordnung zur Änderung der STVO

Verfasst: Mo 11. Sep 2006, 18:32
von spitzerer
Noch ein Ei, das uns der Gesetzgeber unbemerkt von Allen plaziert hat - ich habe auch erst gestern davon erfahren: 16.Verordnung zur STVO vom 11.5.2006 Absatz 1c (neu): In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten 3.Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden.Also nix mit Baby mitnehmen im Oldie, alle Sportwagen mit Rücksitzen ausstatten bitte, wenn das Kind mitfahren soll ...