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Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Fr 30. Jun 2006, 21:54
von wokri
Hallo werte Diskutanten,Meine Frage: Ist es möglich das man als deutscher Staatsbürger seine Autos im Ausland anmelden kann unter Beihaltung des ständigen Wohnsitzes in der BRD - man hat ja auch seinen Arbeitsplatz hier.

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Sa 1. Jul 2006, 07:57
von Sierra
In dieser Konstellation: Nein!Aber was ich noch nicht abschließend klären konnte, ist, wie es mit einem Zweitwohnsitz im Ausland aussieht. Ich wollte es in Frankreich mit einem Firmenauto machen und hab es momentan zurückgestellt. Die Präfektur tut blöd. Man muß dort wohnen oder in deren Handelsregister eingetragen sein. Und das mit dem HR ist ein derartiger Aufwand, der so viel Bürokratie nach sich zieht, z.B. Übersetzung der Bilanz, daß sich das nicht lohnt. Irgendwo im Grenzgebiet zu Österreich haben sie vor ein paar Jahren ne Wohnung ausfindig gemacht, wo xxx Österreicher ihren Scheinwohnsitz hatten, auf den das Auto lief.In meinem Kopf werden die Gedanken immer lauter, mitsamt der Fa. nach A abzuhauen. Nur Kfz-mässig hat man es dort als Unternehmer schwerer als bei uns. GrußMichael

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Sa 1. Jul 2006, 09:52
von Sierra
Halt, Kommando zurück. Meine Googelung ergab, daß es darauf ankommt, von wo aus regelmäßig Fahrten mit dem Fahrzeug unternommen werden. Wenn das Auto im Ausland in einer Garage steht und Du alle x Wochen mal vorbeikommst und von dort aus fährst ist es okay. Du brauchst halt da einen Zweitwohnsitz. Wenn Du das Auto nach D mitnimmst und von dort aus Deine Fahrten unternimmst, ist es nicht erlaubt. So die Postings aus dem Verkehrsportal und aus wer-weiss-was.GrußMichael

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Sa 1. Jul 2006, 14:21
von wokri
Hallo Michael,vielen Dank für deine Mühe, ich habe es mir fast gedacht, dass das nicht geht. Anlass zu dieser Überlegung bei waren bzw. sind die permanenten dummpfbackigen Überlegungen zum Thema Auto und Oldtimer unserer gewählten Schwachmaten, anders kann und will diese Leute auch nicht mehr benennen. Siehe hierzu auch die anderen Beträge in diesem Forum - womit ich nicht die Beiträge der Teilnehmer meine, sondern die Anlässe zu denen wir uns hier äußern müssen.GrußWolfgang

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 12:17
von Notch
ACHTUNG:Es ist sehr gefährlich solche Gelegenheiten zu nutzen. Hier zu wohnen und ein Auto im Ausland anzumelden geht natürlich nur gut wenn nix passiert. Im falle eines Unfallls (auch wenn der andere Schuld hat) bist du dran. Die Versicherung prüft (unswar richtig), wenn festzustellen ist das der Fahrer fliessend deutsch spricht aber ein ausländisches Fahrzeug fährt. Gründe der Ausländische Zulassung muss vorgelegt werden. Dies bedeutet in erster Linie Arbeitsplatz nachweisen, usw. usw. Sicherlich, könnt ihr machen was ihr wollt. Aber, die Versicherungsgeselschaften und unsere Gesetzeshüter schlafen nicht.Wenn man sowas richtig machen will, solte man jemanden im Ausland kennen (ein guter Bekante in Frankreich z.b) und das Auto auf seinen Namen zulassen. Das Auto darfst du dann jeder zeit hier fahren, weil es kein Gesetzt gibt, was das ausleihen eines Fahrzeugs verbietet.Andy (Notch) aus Schifferstadt.

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 14:20
von Sierra
Hallo Andy, das Problem bei den Franzosen ist:Die Versicherungsverträge laufen nicht pro Auto sondern pro Mensch. Baust Du mit Deinem Auto, das auf den frz. Bekannten angemeldet ist, einen Unfall, zahlt er für alle seine Fahrzeuge mehr. So wurde mir erzählt. Solch einen guten Freund, der sich darauf einläßt, wird man kaum finden. GrußMichael

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 14:55
von Josef Eckert
Mit einem Erst- oder Zweitwohnsitz z.B. in Frankreich, Belgien oder Holland, kann ich auch dort ein Fahrzeug anmelden. Dazu muß ich nicht die jeweilige Staatsangehörigkeit besitzen. Viele Ausländer haben auch ihr Fahrzeug in Deutschland angemeldet, wenn ihr ständiger Wohnsitz hier ist.Wenn ich natürlich meinen "Lebensschwerpunkt" hier in Deutschland habe und mit meinem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen (angemeldet am Wohnsitz im Ausland) über längere Zeit hier unterwegs bin, ist das natürlich Steuerhinterziehung. Ansonsten habe ich mehrere Bekannte die über der Grenze im Ausland leben und auch ihr Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen hier bewegen, weil ihre Arbeitsstelle in Deutschland liegt (Grenzgänger). Das ist völlig legal.GrußJosef

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 15:03
von mkiii
Zitat:Original erstellt von Notch am/um 03.07.2006 12:17:19.....Wenn man sowas richtig machen will, solte man jemanden im Ausland kennen (ein guter Bekante in Frankreich z.b) und das Auto auf seinen Namen zulassen. Das Auto darfst du dann jeder zeit hier fahren, weil es kein Gesetzt gibt, was das ausleihen eines Fahrzeugs verbietet.Andy (Notch) aus Schifferstadt.Ausleihen darfst du das Fzg vielleicht, aber nicht damit in D herumfahren, denn das ist gesetlich geregelt. Hätte mich auch gewundert wenn nicht.http://www.auto-steuer.de/gesetz.html§2 Absatz 4 + 5GrußNorbertBeitrag geändert:04.07.2006 06:27:26

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 17:00
von Zoe
Wie ist das wenn ich das fahrzeug im Auftrag des Besitzers bewege?Ich hatte mal den Fall, daß ein Freund (aus Irland) mit seinem irischen Wagen eine Panne hier hatte. Ich habe den Wagen dann zwischen Werkstatt und Garage hin- und herbewegt. Auch mit irischen Kennzeichen, Rechtslenker und sichtbar "ausländischem" Wagen haben mich die Grünen nicht aufgehalten....Zoe

Kann man als deutscher Staatsbürger auch im Ausland seine Oldtimer anmelden?

Verfasst: Mo 3. Jul 2006, 18:42
von bib
in frankreich gilt als meldebstätigung eine strom- oder telefonrechnung.diese reicht aus, um ein auto zuzulassen.gruß, peter