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Oldtimer-Foren •Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??
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Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Di 10. Jan 2006, 16:33
von goggo
Höhere Gebühren beiHU-VerzugBei der Hauptuntersuchung stehen Veränderungen an. Künftigsollen Halter von Pkw, welche die Frist zur HU um mehr alssechs Monate überschreiten, eine um 50 Prozent höhere Gebührfür die HU zahlen. Zudem wird die Untersuchung indiesen Fällen umfangreicher. Neben den so genanntenPflichtuntersuchungen werden künftig auch verstärkt Ergänzungsuntersuchungendurchgeführt. Begründet wird dies damit,dass HU-Überzieher ihre Fahrzeuge weniger pflegen undwarten als andere. Eine vorübergehende Stilllegung der Fahrzeugewird auch künftig für die Überziehungsfrist nicht in Anrechnunggebracht. Legt zum Beispiel ein Halter seinen Pkwfür ein Jahr vorübergehend still nachdem die HU-Frist bereitsum drei Monate überschritten wurde, beträgt die Überziehungauch nach der Wiederinbetriebnahme nur drei undnicht 15 Monate. Die Regelung wird voraussichtlich zum 1.April 2006 in Kraft treten.Quelle DeuvetMh - was haltet IHR davon?[Diese Nachricht wurde von goggo am 10. Januar 2006 editiert.]

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Di 10. Jan 2006, 17:12
von oldsbastel
Auch Rot-Schwarz beweist anscheinend durchaus einen gewissen Erfindungsreichtum ...

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Di 10. Jan 2006, 17:28
von uwm121
Bin mal gespannt welche "Ergänzungsuntersuchungen"da gemacht werden sollen...bei dem typischen Überzieher "Anhänger ohne Bremse"zum Beispiel.Grüße

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Di 10. Jan 2006, 17:46
von ELO
Und wie sieht es bei Saisonkennzeichen aus?Mein Mercedes hat Saison 7-8 und wäre voriges Jahr im Juli fällig gewesen. Wenn ich dann erst in 2 Jahren zum Tüv gehe, hab ich dann nur 5 Monate überzogen?GrüßeMichael

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Di 10. Jan 2006, 23:58
von hallo-stege
Zitat:Original erstellt von uwm121:Bin mal gespannt welche "Ergänzungsuntersuchungen"da gemacht werden sollen...bei dem typischen Überzieher "Anhänger ohne Bremse"zum Beispiel.GrüßeNa, den könnte man doch wegen fehlender Bremsanlage beanstanden Gruß von Frank

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Mi 11. Jan 2006, 11:10
von tommi1
Hintergrund ist sicherlich auf längere Sicht den TÜV-Gültigkeitszeitraum auf 1 Jahr zu verkürzen. Da ja dann statistisch erwiesen ist, daß viele den TÜV überziehen und die Ergänzungsuntersuchungen erhebliche Mängel zu Tage gebracht haben. TÜV, DEKRA, KÜS, .... wollen und brauchen Arbeit!bis demnäxtommi

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Mi 11. Jan 2006, 11:34
von oldierolli
Hallo, gegen eine Verkürzung der TÜV-Intervalle ist sogar der ADAC. Ich glaube, dass da wieder mal so 'n Ballon hochgelassen wurde. Sofern da allerdings was dran sein sollte, SAGE ICH JETZT NICHTS MEHR! (Denn dann würde ich Klagen wegen Beamtenbeleidigung erhalten, der Verfassungsschutz würde mich observieren, Arbeitsplatz wäre gefährdet etc.) Durch Kopfschütten schwindeligen Gruß. Rolf

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Mi 11. Jan 2006, 21:46
von cafe.in
Zum vorangehenden Beitrag ist endlich mal eines richtig zu stellen:Beamten machen nicht die Gesetze, sondern haben sie auszuführen.Die gestzlichen Grundlagen schafft der Gesetzgeber (Staatsrecht, 1. Semester, Allgemeinbildung)

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Do 12. Jan 2006, 08:03
von jupp1000
Dem Erfindungsreichtum des Gesetzgebers sind keine Grenzen gesetzt.Künftig sollen bei der HU auch Airbags und elektronische Helferlein wie z.B. ABS, ASR, PIPI, PUPS usw. geprüft werden, was mit Sicherheit zu einer Gebührenerhöhung führt. Dafür ist allerdings keine Probefahrt vorgeschrieben und - wie prüft man Airbags? PENG - aha - funktioniert!?GrußHeinz

Erster Aprilscherz - Gebühren beim Tüv bei überziehung??

Verfasst: Do 12. Jan 2006, 08:32
von hallo-stege
Zitat:Original erstellt von jupp1000:Dafür ist allerdings keine Probefahrt vorgeschrieben und - wie prüft man Airbags? PENG - aha - funktioniert!?doch, doch, die ist schon vorgeschrieben.Airbags prüfst Du lediglich über die Elektronik.Gruß von Frank