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Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 00:23
von ford64
Das macht es doch schon, Tom, das macht es doch schon...Der Bruder eines guten Freundes muss 10 Euro Verwarngeld zahlen. Sein Vergehen: er hatte in einer Lücke zwischen zwei anderen PKW geparkt. Als er von seinen Einkäufen zurückkahm, waren die anderen Autos bereits weggefahren, und an seinem Wagen (der nun allein dastand), hing ein Strafzettel wegen "schlechten Ausnutzens von vorhandenem Parkraum" kann man bald nur noch mit Zeugen und Digitalkamera unterwegs sein?

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 00:45
von Gordini
Hallo,: "...Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden "Nicht wundern, dort ist so was normal, schließlich wurden dort die AWZ´s, AWE´s und andere selbstfahrendekombinatvolkseigenebetriebe auch zu den "spritlosen" Tankstellen geschoben. Der o.g. Richter will sicherlich nur, dass neben den Oldtimern auch ein Bruchteil der grauen Nostalgie für unsere Nachwelt erhalten bleibt. Christoph

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 00:52
von Tide
In diesem Fall (Kamera, Zeugen) bloß keinen Widerspruch einlegen! Das kann dann so laufen: Du bekommst Recht, die Maßnahme wird zurückgenommen. Eine Woche später Rechnung über die Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 30,00.Dann bezahlst Du letzten Endes mehr als wenn Du das Knöllchen akzeptiert hättest (Die EUR 30 sind nur ein Beispiel, kann natürlich auch billiger sein aber selten unter EUR 10).Von obigem Urteil hatte ich gerüchteweise auch schon gehört und das Ganze für einen schlechten Scherz gehalten. Mal sehen was das Gericht denn nun genau gesagt hat.Gruß,Tide

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 00:54
von Rene E
Dieses schwachsinnige Urteil ist für mich nur die entgültige Bestätigung das die gesamte Regelung um die 07 herum Schwachsinn ist.Ich glaube es wäre für alle Beteiligten, auch für die die im Besitz einer 07 sind, das beste diese Nummer an sich komplett einzustampfen und vollständig gegen etwas anderes mit mehr Rechtssicherheit zu ersetzen.

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 09:13
von Mario
Hallo Freunde,die mir von Histomat zugesandte Email mit folgendem Inhalt möchte ich Euch nicht vorenthalten: Zitat:Der Tagesspiegel, -------------------------------------------------------------------MOBIL LexikonWann dürfen Oldtimer tanken? Auch ein Oldtimer muss getankt werden - kein Zweifel, die alten Fahrzeuge brauchen Sprit – sonst geht bei der nächsten Rallye nichts. Das ist jedoch mitunter gar nicht so einfach. Denn wer am Steuer eines Oldtimers sitzt, darf nicht eben mal zu einer Tankstelle abbiegen, wenn er mit einem roten Kennzeichen unterwegs ist. An jeder organisierten Oldtimerveranstaltung können die Fahrer eines betagten Schnauferls problemlos teilnehmen – oder damit zur Werkstatt fahren. Doch der Weg zur nächsten Tankstelle bedeutet in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Das betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (im Internet unter www.anwaltshotline.de) und verweist auf einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden (Az. SS (OWi) 213/05).------------------------------------------------------------------- Die Dresdner Richter bestätigten ein Urteil des Amtsgerichts Weißwasser. Dort war der Besitzer eines GM-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen zum Tanken gefahren war. Wer sich ein steuerbegünstigtes rotes Kennzeichen an seinen geliebten Oldtimer schraubt, darf den Wagen lediglich für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen benutzen – und dabei auch betanken. Um den Wagen warten zu lassen, darf man auch in die Werkstatt fahren - dann aber ist Tanken nicht erlaubt. Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline: „Laut Urteilsspruch umfasst der Begriff Wartung gerade nicht das Tanken.“ Tsp (...)Den vollständigen Artikel finden Sie unter ]http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/16 ... 883321.asp Viele Grüße,MarioP.S.: Armes Deutschland ![Diese Nachricht wurde von osbourne68 am 21. Juli 2005 editiert.]

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 09:29
von Mr. Hobbs
Hallo Mario,zum Thema "behördlicher Schwachsinn" reiht sich mühelos der Beitrag aus der "heute"-Nachtausgabe, die ich heute früh sehen durfte:Verbleites Benzin ist für Flugschulen subventioniert, unverbleites nicht! - In dem Beitrag mußte ein Fluglehrer etwa 9000 ,- Euro Steuern nachzahlen, weil er parallel mit verbleitem und unverbleitem flog, d.h. der Motor seines Flugzeugs mit beidem betankt werden konnte. Jetzt fliegt er nur noch verbleit, aus Steuergründen.Das hat mit Deinem Thema nichts zu tun, entschuldige, aber es ist genauso idiotisch! Nicht ärgern, nur wundern Christoph

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 10:14
von borgi
Na klasse!Mich wundert "in diesem unserem Lande" bald nichts mehr.GrußJoachimPS: Wenn man Trocken fährt, ist dann das Tanken keine "Wartungsarbeit" .........nee, lassen wir das. Einfach nur Bescheuert!

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 11:09
von goggo
Ganz davon abgesehen gibts an Tankstellen nicht nur Benzin...;-)Helmut

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 11:16
von Dannoso
Hallo,der einfachste "vorbeugende" Weg ist immer die Motorhaube aufzumachen! Irgendwas von Problemen murmeln. Und falls meine grünen "Freunde" mit gezückten Schreibstift angehechelt kommen, irgendetwas (Käbelchen genügt) abziehen, und eine "Reparaturshow" hinlegen. Funktioniert immer.Grüsse

Urteil zum roten 07er-Kennzeichen

Verfasst: Mi 20. Jul 2005, 11:21
von RA-Wilke
Interessanter Beschluß, ich hab gerade beim OLG Dresden den kompletten Wortlaut angefordert und bin schon gespannt.Bis jetzt sieht es so aus, als ob ein lebensfremdes Gericht auf einen etwas zu ehrlichen Anwalt (ja, das gibt es!) und seinen Mandanten getroffen ist. Wenn man beim tanken angetroffen wird, befindet man sich prinzipiell auf einer Probefahrt. Schließlich befinden sich im Motor neue Zündkerzen mit einem anderen Wärmewert, deren Eignung nun überprüft werden muß. Davon abgesehen ist natürlich jeder Fahrzeughalter zum tanken verpflichtet, denn wer mit leerem Tank liegenbleibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.Gespannt bin ich besonders auf die Rechtsgrundlage für das Verwarnungsgeld.Frank