H und Feinstaubplakette?
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Zitat:Original erstellt von Gerrit am/um 06.01.08 16:13:46was mich ärgert ist, dass die Fahrzeuge aus dem europäischen Wirtschaftsraum besser gestellt sind als deutsche Kleinwagen ohne H-Kennzeichen, die älter als 30 Jahre sindGerrit,aus der Perspektive des Gesetzgebers sind die EU/EWR-Fahrzeuge nicht besser gestellt. Der deutsche Isetta-Besitzer kann sein Fahrzeug mit H-Kennzeichen versehen lassen, wenn er möchte (bei entsprechenden Mehrkosten etc). Der französische Isetta-Besitzer kann es de facto nicht, da das Fahrzeug nicht in D zugelassen ist. Die Regelung soll diese Benachteiligung ausgleichen.Dass damit nun der britische Besitzer eines 1950er 5.4-Liter Bentley in die Zone fahren darf, ohne einen Cent/Pence Steuern zu zahlen während die Steuerlast des deutschen Isettafahrer sich verdreifacht ist sicherlich eine Ungerechtigkeit, doch existiert diese auch ohne die Umweltzonen aufgrund der unterschiedlichen Steuerbestimmungen.Was die Auslegung der "gleichwertigen" Regeln angeht so stimme ich Dir zu. Meiner Ansicht nach ist nicht maßgeblich, ab wann ein Fahrzeug in seinem Heimatland als Oldtimer gilt, sondern wie die deutsche Bestimmung ausschaut. Wie das vor Ort von Ordnungsamtmitarbeitern oder Feinstaubblockwarten überprüft werden kann steht freilich auf einem anderen Blatt...Gruß,Thomas
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Hallo Thomas,Du hast mich unvollständig und daher falsch zitiert was mich ärgert ist, dass [ ... ] er so einen Aufriss macht, weil sein Baujahr 81 Japaner nicht in die Zone darf.Das war meine KernaussageDie Perspektive des Gesetzgebers so wie Du sie darstellt ist richtig, nur wird sie von den Besitzern der Kleinfahrzeuge als Benachteiligung gesehen.GrußGerrit
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Hallo Gerrit,Ah.. ich dachte, Du ärgerst Dich über die Benachteiligung der D-Kleinwagen und den österreichischen Aufriß. Den zweiten Teil hatte ich geistig bereits herausgefiltert, da meines Erachtens in keinem Zusammenhang mit der deutschen Regelung stehend Subjektiv gesehen ist es sicherlich eine Benachteiligung. Bin als Wankelfahrer ja selbst betroffen, wobei ich 191EUR (statt regulär 101EUR) für einen Ro80 für eher angemessen halte als für eine Isetta. Objektiv hat aber nun jeder Besitzer eines Fahrzeugs >30 die Möglichkeit, damit in die Zone zu fahren, auch wenn es teilweise teurer wird. Eine Quasi-Enteignung liegt bei diesen Autos nicht mehr vor, "nur" eine Steuererhöhung. Über den Sinn dieser Regel zu diskutieren ist freilich müßig... Gruß,Thomas
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Zitat:Original erstellt von Gerrit am/um 06.01.08 17:18:45Hallo Thomas,Du hast mich unvollständig und daher falsch zitiert was mich ärgert ist, dass [ ... ] er so einen Aufriss macht, weil sein Baujahr 81 Japaner nicht in die Zone darf.Das war meine KernaussageDie Perspektive des Gesetzgebers so wie Du sie darstellt ist richtig, nur wird sie von den Besitzern der Kleinfahrzeuge als Benachteiligung gesehen.GrußGerritSelbst wenn das Auto älter als 30 Jahre alt ist heißt das noch lange nicht das man in einer Deutschen Umweltzone keinen Strafzettel bekommt wenn man als Österreicher, Holländer, Italiener, Engländer oder anderer EU Bürger mit einem Oldtimer in eine Zone einfährt.Oder zahlt ihr lieber Strafzettel anstatt das vorher abzuklären?
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Zitat:Original erstellt von YRV am/um 06.01.08 17:47:11[quote]Selbst wenn das Auto älter als 30 Jahre alt ist heißt das noch lange nicht das man in einer Deutschen Umweltzone keinen Strafzettel bekommt wenn man als Österreicher, Holländer, Italiener, Engländer oder anderer EU Bürger mit einem Oldtimer in eine Zone einfährt.... und woher nimmst Du diese Weisheit?
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Zitat:Original erstellt von YRV am/um 06.01.08 17:47:11Oder zahlt ihr lieber Strafzettel anstatt das vorher abzuklären?Auch in Deutschland gibt es den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn Du ein ausländisches Fahrzeug > 30 Jahre in halbwegs gepflegtem Zustand hast, wird Dir vermutlich niemand einen Strafzettel wegen der Umweltzone anstecken. Wenn doch, dann schickst Du eine Kopie des Fahrzeugscheins ein mit dem Verweis auf die gesetzliche Regelung und das Thema dürfte gegessen sein. Um von einem EU/EWR-Ausländer 40EUR zu kassieren wird sicherlich keine Riesenmaschinerie in Gang gesetzt, um jedes einzelne Fahrzeug auf theoretische H- oder 07-Tauglichkeit zu überprüfen.Was bringt Dir eine vorherige detailgenaue Abklärung? Willst Du ein Schreiben des BMV in die Scheibe hängen, um damit die Politesse zu beeindrucken? Oder glaubst Du, dass alle Ordnungsamtkräfte daraufhin speziell trainiert werden?Gruß,Thomas
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Zitat:Original erstellt von Gerrit am/um 06.01.08 18:11:36Zitat:Original erstellt von YRV am/um 06.01.08 17:47:11[quote]Selbst wenn das Auto älter als 30 Jahre alt ist heißt das noch lange nicht das man in einer Deutschen Umweltzone keinen Strafzettel bekommt wenn man als Österreicher, Holländer, Italiener, Engländer oder anderer EU Bürger mit einem Oldtimer in eine Zone einfährt.... und woher nimmst Du diese Weisheit?Weil die Regelungen in Deutschland anders sind als in JEDEM anderen EU Land. Wer legt fest was "gleichwertig" bedeutet?Nehmen wir als Beispiel das Österreichische Recht:x) In Deutschland gibt es ein eigenes Kennzeichen für oldtimer (in Österreich nicht)x) In Deutschland zahlt ihr weniger Steuer für ein Auto mit H-Kennzeichenx) In Österreich ist die Nutzung auf 120 tage/ jahr eingeschränktWas bedeutet "gleichwertig"? DAS will ich EINDEUTIG und offiziell geklärt haben....
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Zitat:Original erstellt von YRV am/um 06.01.08 18:17:31Was bedeutet "gleichwertig"? DAS will ich EINDEUTIG und offiziell geklärt haben....dann frag hier an: http://www.duden.de/
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Zitat:Original erstellt von Gerrit am/um 06.01.08 18:23:25Zitat:Original erstellt von YRV am/um 06.01.08 18:17:31Was bedeutet "gleichwertig"? DAS will ich EINDEUTIG und offiziell geklärt haben....dann frag hier an: http://www.duden.de/Ja klar, und DU übernimmst dann alle Strafzettel von allen EU Bürgern die mit einem Oldtimer in eine Zone einfahren und die trotzdem einen Strafzettel bekommen....
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Gebt ihm eine Oldtimer-Nanny........