probleme . mit H- Gutachten
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Zitat:Original erstellt von Th. Dinter am/um 20.12.08 14:48:08....tja wagalaweia,Deine offensichtliche Abneigung gegen Selbstausbauten ist allerdings völlig unbegründet:
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Zitat:Original erstellt von Mr. Hobbs am/um 20.12.08 15:46:09Allerdings habe ich mich auch immer gefragt, auf welcher Grundlage diese Aussage bzw. Annahme beruht. Zu gleichen Teilen an Unwissen, Angst und natürlich durch die Erfahrung mit tollen Internetforen, wo immer noch besonders tolle Tips gegeben werden wie "Mach H-Gutachten und bau dann einfach um!" oder "Damit kennen die sich ja eh nicht aus, mach einfach!". Gestützt werden diese tollen Tips dann noch durch noch tollere Aussagen wie "Siebzehn-Zöller mit 245er Niederquerschnitt sind bei "H" erlaubt, mein Prüfer hat nämlich nix dagegen gesagt und sie auch eingetragen!"Sowas muss man leider in diversen Youngtimer- und Ami-Foren immer wieder lesen. Was die meisten allerdings nicht wissen ist, dass auch so einige SVA-Sachverständige mittlerweile das Internet als Informationsquelle entdeckt haben und mitlesen.Wirklich ärgerlich ist, dass die Leute, die solche Sachen auf Biegen und Brechen durchziehen und die Situation für uns damit erschweren, am Auto und seiner Historie gar kein Interesse haben. Die brauchen sowas nur, weil alte Autos gerade schick sind, und suchen sich andere Hobbies, wenn sie die Lust verloren haben.Da fühlt man sich schon vor den Kopf gestoßen, wenn man Kasperbuden mit Hakenzeichen sehen muss, einem selber aber der Fächerkrümmer abgelehnt wird, obwohl man mit Originalliteratur sogar echte historische Nachweise erbringt. p.s.: bevor Rene E. mich jetzt zwangsenteignen und in einen sovietischen Gulag stecken will- die originale Abgaskrümmer-Konstruktion am Ford-Reihensechser ist eine grausame Fehlentwicklung, ein Flaschenhals der sich durch jegliche Abwesenheit von Strömungsgünstigkeit definiert und aufgrund der Stauwärme nachweislich den Kopf zwischen dem dritten und vierten Auslasskanal reißen lässt.
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Moin Moin ! Zitat:daß es im Ermessensspielraum der Zulassungsstelle liegt, eine allgemeine Richtlinie gibt es wohl nicht.Falsch,es gibt eine Zulassungsverordnung,diese ist bindend !Zitat:SVA-SachverständigeWas bitte soll der,die oder das sein ???? MfG Volker
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Zitat:Original erstellt von schreyhalz am/um 20.12.08 19:48:41Zitat:daß es im Ermessensspielraum der Zulassungsstelle liegt, eine allgemeine Richtlinie gibt es wohl nicht.Falsch,es gibt eine Zulassungsverordnung,diese ist bindend !Dann benenne bitte den § der FZV, der vorschreibt wie alt ein Oldtimergutachten (nach §23 STVZO) sein darf.
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Eine Gültigkeitsdauer ist meines Wissens nicht festgelegt-von der Logik her könnte man auf 2 Jahre schließen.In der Regel sind solche Forderungen interne Festlegungen der Verwaltungsbehörde ohne Rechtsgrundlage-also Willkür.Leider kümmert sich da keiner drum-weder Deuvet noch ADAC?Grüße
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Moin Moin !Zitat:Dann benenne bitte den § der FZV, der vorschreibt wie alt ein Oldtimergutachten (nach §23 STVZO) sein darfFalscher Gedanke ! Da es einen solchen § nicht gibt,kann ich ihn dir auch nicht nennen.Folglich ist dieses Gutachten ohne zeitliche Beschränkung gültig.Eine Überprüfung auf den Ist-Zustand findet bei jeder HU statt.Trotzdem wird auch eine HU bis zum Ablauf ihrer Fälligkeit anerkannt.Da kann erst recht "einiges passieren".Noch ein Beispiel:Änderungsabnahme eines Gewindefahrwerkes,Eintragung in die Papiere ist erst bei der "nächsten Befassung der Zul.stelle mit den Papieren" fällig.Da können Jahre dazwischen liegen !Auch hier wird die Vorschriftsmässigkeit bei der HU überprüft.Ausnahme:Es liegt ein Anlass vor,der die Vermutung begründet,das Fzg.wäre nicht mehr vorschriftsmässig.In diesem Fall kann die Zul.stelle jederzeit ein Gutachten in Auftrag geben.Ein solcher Anlass liegt hier jedoch eindeutig nicht vor!Infolgedessen ist die Ablehnung der Zulassung rechtswidrig!(§ 17 StVZO,entsprechenden § FZV habe ich nicht im Kopf,solltest du selber finden können)MfG VolkerBeitrag geändert:21.12.08 08:38:36
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@ Volker/Schreyhalz: ES GEHT ALSO DOCH!! (Dass Du formal korrekt und sachlich aufgegliedert hier argumentierst). Genau so wie Du hier sehe ich die Rechtslage auch. Was die Überprüfung des H-Zustandes (bei HU) betrifft, muss aber der Prüfer die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ein GUTACHTER zur ERSTELLUNG. Und es ist auf jeden Fall ein Ermessensspielraum da, weil der "Anforderungskatalog" keine VORSCHRIFT ist, sondern nur ein Arbeits-Hilfsmittel. Gruß. Rolf
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Zitat:Original erstellt von schreyhalz am/um 20.12.08 19:48:41Moin Moin !Zitat:daß es im Ermessensspielraum der Zulassungsstelle liegt, eine allgemeine Richtlinie gibt es wohl nicht.Falsch,es gibt eine Zulassungsverordnung,diese ist bindend !...Guten Abend,aber was ist denn die praktische Konsequenz?In HN würden sie mich mit einem älteren Gutachten als 1 Jahr trotzdem wieder nach Hause schicken bzw. ebenfalls die Zulassung verweigern so wie in Rogers geschildertem Fall. Dann erreiche ich gar nichts. Weil eben die Zulassungsstellen genauso willkürlich verfahren wie TÜV-Prüfer, die eine H-Zulassung verweigern, obwohl man ihnen nachweist, daß ihre Auslegung der Statuten falsch ist (wie bei einem Bekannten, dem die H-Zulassung wegen einer bestimmten Farbe des Autos verweigert wurde, obwohl dies die Originalfarbe war!). Es wäre dringend geboten, im Falle des Alters des Gutachtens Einheitlichkeit und Klarheit zu erzielen.Viele GrüsseChristoph
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Hallo, Behörden-Mitarbeiter haben immer INNERHALB des Rahmens von VORSCHRIFTEN zu entscheiden, nicht darüber hinaus. Und wo keine Vorschriften sind, DÜRFEN sie nicht restriktiv entscheiden. Ansonsten VORGESETZTE Dienststelle (Bez.Regierung/Reg.Präs.) kontaktieren und Widerspruch gegen (nur SCHRIFTLICH mögliche) Ablehnung, da "Verwaltungsakt". Gruß. Rolf
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Wenn der TÜV etwas (fälschlicherweise)ablehnt gibt es 2 Möglichkeiten:1.Zu einem anderen Sachverständigen/Prüfer fahren2.(billiger) 1 bis 2 sachliche Telefonate mit dem nächsten Vorgesetzten.Inzwischen werden solche Beschwerden sehr ernst genommen.Beim SVA ist das schwieriger da bin ich auf "meine" Zulassungsbehörde angewiesen.Und diese Vorgaben kommen nicht vom Sachbearbeiter am Schalter sondern vom Vorsteher,der sich die selbst ausgedacht hat-mangels eindeutiger("kann" und "sollte")Vorgaben durch den Gesetzgeber.Da wäre für DEUVET noch viel zu tun gewesen.Seit Jahren.Aber man streitet sich ja wohl lieber um Spesenabrechnungen und erhöht die Umlage für die Clubs um noch mal ein bisschen Geld in der Kasse zu haben.Wofür eigentlich?Grüße