Bundesrat 30.11.07 (Oldtimer)
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Old Cadillac
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Klasse Gesetze gibt es da, zumindest was den Namen angeht : Legehennenbetriebsregistergesetz. Mal sehen was für "uns" dabei rauskommt.GrüßeTom
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bisher findet man dies:(wichtig Beschlusstenor)Erste Verordnung zur Änderung .....U (fdf) - VkErläuterung:Erläuterung: Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 41 [pdf, 19 KB] DownloadBeschlusstenor:Zustimmung
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Beitrag geändert:30.11.07 16:01:16
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So, Jungs und Mädels, ich gieße mir jetzt einen Grappa ein!Es ist vollbracht!Auf unser Wohl!Viele GrüßeMario
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Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 30.11.07 17:10:40So, Jungs und Mädels, ich gieße mir jetzt einen Grappa ein!Es ist vollbracht!Auf unser Wohl!Viele GrüßeMario
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Und ich zünde mir heute abend eine schöne Brasil an und trinke in aller Ruhe ein feines genau so wie auf dem Bild und denke dabei an Peter David Göhr und seinen Visionenund an alle die mich in Darmstadt aktiv und passiv unterstützt haben. Und morgen gehts erst mal ab in den Süden um unser neues Domizil zu begutachten und die ersten Sachen hinzubringen.Gruß Maxe
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Zitat:So, Jungs und Mädels, ich gieße mir jetzt einen Grappa ein!Es ist vollbracht!Auf unser Wohl!Viele GrüßeMario Berlin - Unter den Linden Beitrag geändert:30.11.07 21:02:04
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Yeaaaahhh ... aber mal endlich ein Zwischenziel erreicht!!!Hiermit mein DANK an alle die AKTIV daran beteiligt waren!Wer hätte das gedacht das man so gegen Politische Entscheidungen vorgehen kann und zu seinen gunsten beeinflussen kann!!!Besonderen Dank an DICH Mario DEIN Einsatz war echt der Hammer und ich hoffe noch auf viele weitere Aktionen die mir gemeinsam auf die Füsse stellen.Helmut
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Bemerkenswert ist der Passus, der nunmehr Ausnahmen "aller Couleur" zumindest gedanklich offenlässt, da die Politiker Damen/Herren wohl eine Klagewelle befürchten:"Durch die Änderung des § 1 Abs. 2 der Kenzeichnungsverordnung kann in Umweltzonender Verkehr auch für von Verkehrsverboten im Sinne des § 40 Abs. 1 desBundes-Immissionsschutzgesetzes betroffene Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungengestattet werden. Die zuständige Behörde, in unaufschiebbaren Fällenauch die Polizei, kann den Verkehr mit solchen Fahrzeugen zulassen, sofern diesnach den örtlichen Verhältnissen, insbesondere nach Art und Maß der lokalenSchadstoffbelastung, vertretbar ist. Neben öffentlichen Interessen können überwiegendeund unaufschiebbare Individualinteressen eine Befreiung von Fahrverbotenrechtfertigen (z. B. ANLIEGER, HANDWERKER).Nachzulesen unter:http://tinyurl.com/3x27klChris.Beitrag geändert:01.12.07 10:55:51
